AuĂerordentliche Lehrvertragsauflösung
Seit 2 Jahren gibt es die Möglichkeit, dass der Lehrberechtigte das LehrverhĂ€ltnis zum Ende des 1. oder des 2. Lehrjahres mit KĂŒndigung auflösen kann. Dem voran geht die Verpflichtung eines Mediationsverfahrens. Dabei wird mithilfe eines Mediators, den der Lehrberechtigte mit Zustimmung des Lehrlings beauftragt (und bezahlt) noch ein GesprĂ€ch gefĂŒhrt, ob die Fortsetzung des LehrverhĂ€ltnisses noch möglich ist oder nicht. Letztlich kann die Auflösung aber nicht verhindert werden, wenn der Lehrberechtigte keinen Willen zur Fortsetzung des LehrverhĂ€ltnisses hat. Mit dieser Regelung wurde das sehr gut geschĂŒtzte LehrverhĂ€ltnis in seinem Bestand doch wesentlich aufgeweicht.
Sozialplanverhandlungen Krankenhaus KitzbĂŒhel
Nachdem es trotz intensiver BemĂŒhungen unsererseits nicht möglich war im auĂergerichtlichen Bereich einen Sozialplan fĂŒr die von der SchlieĂung des Krankenhauses KitzbĂŒhel betroffenen Mitarbeiter zum Abschluss zu bringen, hat es in den letzten Monaten 3 Verhandlungen am Gericht bei der Schiedsstelle gegeben. Auch hier war es bis jetzt nicht möglich den Sozialplan zum Abschluss zu bringen. Es folgen daher in den nĂ€chsten Monaten noch weitere Verhandlungen und ist aus heutiger Sicht damit zu rechnen, dass gegen Ende des Kalenderjahres 2010 ein vom Schiedsgericht verordneter Sozialplan kommen wird.

