AK Tirol: Weiterer Erfolg gegen unzulÀssige Vertragsklauseln

21 Vertragsbestimmungen der Firma Josko Fenster und TĂŒren durch VersĂ€umungsurteil rechtskrĂ€ftig als rechtswidrig qualifiziert

Einen weiteren wichtigen Erfolg konnte die Arbeiterkammer Tirol gegen unzulĂ€ssige  Vertragsbestimmungen erreichen. „Die österreichweit agierende Firma Josko Fenster und TĂŒren GmbH darf insgesamt 21 unzulĂ€ssige und fĂŒr Konsumenten benachteiligende Vertragsklauseln nicht mehr verwenden“, ist AK PrĂ€sident Erwin Zangerl erfreut.

Die KonsumentenschĂŒtzer der AK Tirol haben im Rahmen einer VertragsprĂŒfung insgesamt 21 Vertragsklauseln des Unternehmens als rechtlich unzulĂ€ssig eingestuft und den VKI mit einer Abmahnung beauftragt. Da das Unternehmen keine fristgerechte UnterlassungserklĂ€rung abgegeben hat, wurde in der Folge eine Verbandsklage bei Gericht eingebracht. Nach Klagseinbringung zu allen 21 Vertragsklauseln hat das Unternehmen keine Klagebeantwortung erstattet, sodass ein VersĂ€umungsurteil beantragt werden konnte, das mittlerweile rechtskrĂ€ftig ist.
Das Unternehmen darf  die Vertragsklauseln somit in Zukunft nicht mehr verwenden und sich auch bei laufenden VertragsverhĂ€ltnissen nicht mehr darauf stĂŒtzen.
AK PrĂ€sident Zangerl: „Wenn von uns unzulĂ€ssige Vertragsbestimmungen festgestellt werden, wird im Interesse der Tiroler Konsumenten auch rechtlich dagegen vorgegangen. Daher wird die AK Tirol weiterhin VertrĂ€ge auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen prĂŒfen. Es ist wichtig darauf zu achten, dass Konsumenten nicht durch rechtwidrige und unzulĂ€ssige Vertragsbestimmungen ĂŒbervorteilt werden und dass nicht manche Unternehmen mit Verweis auf gesetzwidrige GeschĂ€ftsbedingungen berechtigte AnsprĂŒche  ablehnen. Dies muss auch im Sinne aller Unternehmen sein, die sich auch bei ihrer Vertragsgestaltung an die Gesetze halten und nicht versuchen, durch einseitige und unzulĂ€ssige Vertragsgestaltung ihre Kunden zu benachteiligen“.

Urteil gegen Firma Josko Fenster und TĂŒren

Safer Internet: Sicherer Umgang mit Internet, Facebook & Co

Dieses interessante Thema hat enormes Interesse geweckt.

So konnten 55 Teilnehmer in der AK Bezirkskammer von KR Siggi Dellemann und Ludwig Brettbacher begrĂŒĂŸt werden.

Der bekannte Experte Dr. Andreas Oberlechner (Leiter Konsumentenpolitische Abteilung AK Innsbruck) sowie Verena Hofer vom Infoeck Tirol, haben 2 œ Stunden die Themenbereiche Internet, Facebook, Abzockseiten, Kostenfallen bei mobilem Internet und Smartphones, Urheberrechte,
 eingehend beleuchtet. Auch die zahlreich gestellten Fragen der Teilnehmer konnten erschöpfend beantwortet werden.

Infoabend zum Thema Eltern als Lernbegleiter

16. MĂ€rz 2011
19:00

Zum Thema „Eltern als Lernbegleiter“ veranstaltet die AK Tirol am Mittwoch, 16. MĂ€rz, um 19 Uhr, einen kostenlosen Infoabend in der AK Innsbruck mit Univ.-Prof. Bernhard Schmitz.

Wie können Eltern ihr Kind beim Lernen unterstĂŒtzen? Diese Frage stellt sich, wenn Kinder ihre Hausaufgaben machen oder sich auf PrĂŒfungen vorbereiten mĂŒssen. Dabei geht es nicht immer um eine fachliche Hilfestellung. Eltern können erheblich dazu beitragen, dass das Lernen ĂŒberhaupt stattfinden kann. Oft geht es um die Verbesserung von LernfĂ€higkeiten, das Hinterfragen vom LernverstĂ€ndnis, um die Förderung der sozialen FĂ€higkeiten und um Motivation.

Eltern können beim AK-Infoabend auch konkrete Fragen stellen, sodass praxiserprobte Tipps gleich mitgenommen werden können.

Bitte unbedingt anmelden unter 0800/22 55 22 -1515 oder bildung@ak-tirol.com

Steuerausgleich praxisnah

AK-Bezirkskammer-Leiter Mag. GĂŒnter Riezler konnte unter den rund 50 Besuchern viele Betriebs-, Kammer- und GemeinderĂ€te begrĂŒĂŸen und meinte: verschenken Sie kein Geld!

AK- VizeprÀsident  Reinhold Winkler referierte in einem sehr anschaulichen und praxisnahen Vortrag zum Thema Arbeitnehmerveranlagung.

Den Anwesenden wurden Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung gegeben. ErklÀrt wurde unter anderem, dass in folgenden FÀllen eine Gutschrift zu erwarten ist:

 + wenn Sie wĂ€hrend des Jahres unterschiedlich hohe BezĂŒge erhalten haben und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine Aufrollung durchgefĂŒhrt hat,

+  wenn Sie wÀhrend des Jahres die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gewechselt haben oder nicht ganzjÀhrig beschÀftigt (z.B. PrÀsenzdiener, Berufseinsteiger) waren

+  wenn Sie auf Grund der geringen Höhe Ihrer BezĂŒge (z.B. Lehrlinge u. TeilzeitbeschĂ€ftigte) Anspruch auf „Negativsteuer“ haben

+  wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener-Alleinerzieherabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, den Kinderfreibetrag und/oder Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben

+  wenn Steuerpflichtige Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.

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Wohnbauförderung gehört erneuert

„Ich bin erstaunt ĂŒber die Unwissenheit mancher Landespolitiker, vom Landesrat bis zum Abgeordneten, die bei den Wohnbauförderungsgeldern von Steuergeldern sprechen“, reagiert AK-PrĂ€sident Erwin Zangerl befremdet auf Kommentare zum Vorschlag der AK Tirol, Wohnbaudarlehen vorzeitig begĂŒnstigt zurĂŒckzahlen zu können. „Ich mahne nochmals die verantwortlichen Politiker zu mehr Ehrlichkeit gegenĂŒber den BĂŒrgern: Wohnbauförderungsgelder sind Mittel von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fĂŒr sozialen Wohnbau und keine Steuergelder, die in irgendwelchen Budgetlöchern verschwinden oder zum Stopfen von Defiziten herangezogen werden dĂŒrfen. Die Wohnbauförderung wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen bezahlt und gehört daher auch nur fĂŒr den sozialen Wohnbau zweckgewidmet. Alles andere ist ein Betrug an den BĂŒrgern.“

Zangerl: „Was in anderen BundeslĂ€ndern möglich ist und in Tirol frĂŒher möglich war, soll jetzt plötzlich eine BegĂŒnstigung von Reichen sein. Die Bevölkerung fragt sich zu Recht: Zu welchen Ausreden will der Landesrat noch greifen, um nicht seiner sozialen Verantwortung nachkommen zu mĂŒssen?

Wenn Wohnbaugelder zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet werden oder missbrĂ€uchlich zur Finanzierung von öffentlichen GebĂ€uden, Bahnhöfen und der Zukunftsstiftung herhalten mĂŒssen, erwarte ich mir ein Veto des Wohnbaulandesrates. Stattdessen stemmt er sich dagegen, dass Familien entlastet werden. So ist es kein Wunder, dass Wohnen in unserem Land immer teurer wird.

Ich bin auch zutiefst befremdet ĂŒber die Aussagen jener Landespolitiker, die so tun, als ob es sich bei den Wohnbauförderungswerbern um Reiche handelt, denen man die Millionen nachschmeißen will. Was ist das fĂŒr eine unsoziale Haltung! Das sind Arbeitnehmer und ihre Familien, die sich Eigentum schaffen wollen, in einem Land, das gekennzeichnet ist von niedrigsten Löhnen und höchsten Lebens- und Wohnungskosten. Damit sie ĂŒberhaupt ein Darlehen bekommen konnten, mussten sie ihre soziale BedĂŒrftigkeit und die entsprechende Kinderzahl nachweisen.

Hier von Reichen zu sprechen, denen man damals die Millionen zugsteckt hat und jetzt noch einmal zustecken will, ist kein Ruhmesblatt fĂŒr Sozialdemokratische bzw. GrĂŒne Landespolitik.

Ich erneuere die Forderung der AK Tirol, die Wohnbauförderungsgelder nach Salzburger Vorbild endlich zweckzubinden. Damit die Millionen und Milliarden nicht weiter missbrĂ€uchlich verwendet werden. Das wĂ€re die erste Aufgabe fĂŒr den zustĂ€ndigen Wohnbaulandesrat. DafĂŒr kann er sich von seinem sozialdemokratischen Ressortkollegen in Salzburg einschulen lassen. Denn dort sind die Wohnbaugelder fĂŒr den sozialen Wohnbau zweckgewidmet und es gibt die vorzeitige RĂŒckzahlung der Darlehen. Das ist auch besser so, weil dieses Geld dann im Finanzierungskreislauf zur Verbilligung neuer Wohnungen verbleibt.

Ich appelliere an den Wohnbaulandesrat, endlich in diesem Sinne tĂ€tig zu werden, seine Hausaufgaben zu machen und fĂŒr Ordnung zu sorgen. Dazu gehört in einem ersten Schritt eine lĂŒckenlose Offenlegung, was mit den vielen Millionen Euro an Wohnbauförderungsmitteln in Tirol geschehen ist und geschieht, in einem zweiten Schritt die Zweckbindung dieser Gelder ausschließlich fĂŒr den sozialen Wohnbau zu verlangen. Außerdem soll er endlich fĂŒr mehr Transparenz bei den GemeinnĂŒtzigen sorgen und klarere Vorgaben fĂŒr billigeren Wohnbau erstellen. Davon hĂ€tten die Tiroler Familien und vor allem die Jungen am meisten: Dass es ihm endlich ernst wird mit billigerem Wohnen in unserem Land“, so der AK-PrĂ€sident.

Artikel zu diesem Thema:

TT vom 14.3.2011

TT vom 24.2.2011

TT vom 25.2.2011

„Ausbildung im Gesundheitsbereich – Schnittstelle Sozialbereich“

Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Wir hatten drei hervorragende Referenten. Es waren dies Herr Dr. Siegfried Steidl (Direktor der Krankenpflegeschule in Schwaz), Frau Mag. Notburga Gruber vom Bildungszentrum der Caritas Innsbruck und Herr Mag. Walter Draxl, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Zentrums fĂŒr Gesundheitsberufe Tirol GmbH und Direktor des AZW.

Wir hatten ĂŒber 50 Besucher/innen. ĂŒberwiegend sehr junge Zuhörer/innen, die sich informieren wollten und Hilfe bei der Berufswahl brauchten.

Im Anschluss an die Veranstaltung wurden noch zahlreiche Fragen an die Referenten gestellt.

Beim anschließenden Buffet konnten wir uns noch persönlich mit den Teilnehmer/innen unterhalten.

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Unberechtigte Entlassung aufgrund einer im Auftrag des Arbeitgebers vom Detektiven provozierten TÀtigkeit wÀhrend des Krankenstands

Rechtsprechung zur Frage des Einflusses der Anstiftung zu einem genesungsfeindlichen Verhalten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Entlassung: Dem Arbeitgeber ist grundsÀtzlich das Recht zuzugestehen, geeignete Nachforschungen anzustellen, um Verdachtsmomente abzuklÀren. Entlassungen, die jedoch auf vom Detektiv provozierten Verhalten beruhten, sind als ungerechtfertigt anzusehen.

Keine berechtigte Entlassung bei TĂ€tigkeit als Nageldesignerin im Krankenstand: Einmalige, hier ziemlich ĂŒberschaubare und nach dem ersten Eindruck nicht besonders belastende TĂ€tigkeiten berechtigt nicht zur Entlassung.

Sachverhalt

Die KlĂ€gerin arbeitete bei der Beklagten, die eine KarosseriefachwerkstĂ€tte mit Lackiererei betreibt, im Empfangsraum. Dabei hatte sie die Reparaturaufnahme und die Schadensabwicklung mit den Versicherungen sowie die Rechnungslegung und die Personaldatenverwaltung durchzufĂŒhren. Dazu gehörten unter anderem die Eintragung der Kundendaten in die EDV-Programme, der Kontakt mit den Kunden, die Vorbereitung der Rechnungen, die KassenfĂŒhrung und Kontrolle, aber auch das Mahnwesen.

Ab 5.5.2008 war die KlĂ€gerin mit der Ă€rztlichen Diagnose „Mobbing“ im Krankenstand.

In der Meinung, dass der Krankenstand der KlÀgerin vorgetÀuscht sei, beauftragte die Beklagte eine Detektei. Die Detektivin rief bei der KlÀgerin an und wollte unbedingt eine Behandlung ihrer NÀgel. Die KlÀgerin war dazu nicht bereit. Als die Detektivin darauf verwies, dass sie ein dringendes VorstellungsgesprÀch habe, war die KlÀgerin einverstanden, ihr davor noch einen Termin zu geben. Sie behandelte die Detektivin etwa drei bis vier Stunden.

Der Arbeitgeber sprach die Entlassung mit der BegrĂŒndung aus, dass es einen Vertrauensmissbrauch darstelle, wenn die KlĂ€gerin wĂ€hrend des Krankenstandes TĂ€tigkeiten verrichte, die ihrer Genesung abtrĂ€glich seien. Im Ergebnis sei die KlĂ€gerin auch gar nicht krank gewesen. Von einer Provokation oder Anstiftung durch die Detektivin könne nicht die Rede sein. Kompensando wendete die Beklagte die Detektivkosten in Höhe von 1.004,50 EUR und die Kosten fĂŒr die Mehrarbeit der anderen Mitarbeiterin in Höhe von 944 EUR ein.
OGH

Allgemein wird davon ausgegangen, dass sich fĂŒr den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag die Verpflichtung ergibt, sich im Falle einer Krankheit und einer dadurch ausgelösten ArbeitsunfĂ€higkeit so zu verhalten, dass die ArbeitsfĂ€higkeit möglichst bald wiederhergestellt wird. Insbesondere geht es darum, dass der Arbeitnehmer Anordnungen des Arztes beziehungsweise, wenn solche infolge der allgemeinen Lebenserfahrung entbehrlich sind, die gebotenen allgemein ĂŒblichen Verhaltensweisen nicht offenkundig und betont verletzt, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein Zuwiderhandeln dann tatsĂ€chlich zu einer VerlĂ€ngerung des Krankenstands fĂŒhrt.

Vorweg geht es also darum, ob das Verhalten des Arbeitnehmers gegen Anordnungen des Arztes oder die sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebenden Gebote der allgemein ĂŒblichen Verhaltensweisen verstĂ¶ĂŸt und dies geeignet war, eine VerlĂ€ngerung des Krankenstands zu bewirken.

Üblicherweise sind die Belastungen aus einer einzigen Nagelbehandlung im eigenen Wohnbereich nicht allzu groß. Die Dauer der Behandlung von drei bis vier Stunden hat sich hier offenbar nur durch die GesprĂ€che mit der besonders interessierten Detektivin ergeben. Dass aber eine einzige Nagelbehandlung hier schon bei der Krankheit der KlĂ€gerin (Schlafstörungen, Depressionen, Anpassungsstörungen durch Belastungen) zu einer Heilungsverzögerung fĂŒhren konnte, musste fĂŒr die KlĂ€gerin zumindest nicht so offenkundig sein, dass der Verstoß durch diese Verhaltensweise als betont einzustufen wĂ€re.

OGH 21.1.2011 9 Ob A 3/11y

Kein Abzug von Umschulungskosten fĂŒr eine NebentĂ€tigkeit

So wie beim Vergleich von Ausbildungs- und Fortbildungskosten erweist sich der Spielraum fĂŒr die BerĂŒcksichtigung privater Neigungen bei einer Ausbildung fĂŒr einen als Nebenberuf geplanten Zweitberuf grĂ¶ĂŸer, als bei einer Ausbildung, die der Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Existenzgrundlage dient. Dies rechtfertigt die BeschrĂ€nkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Ausbildungskosten fĂŒr Zweitberufe auf den Bereich umfassender Umschulungsmaßnahmen fĂŒr einen neuen Hauptberuf.

Der steuerlich zulĂ€ssige Abzug von Ausbildungskosten fĂŒr einen anderen als den bisher ausgeĂŒbten oder damit verwandten Beruf beschrĂ€nkt sich auf Aufwendungen fĂŒr umfassende Umschulungsmaßnahmen, die der Erlangung einer neuen wirtschaftlichen Existenzgrundlage dienen. HĂ€tte der Gesetzgeber eine generelle AbzugsfĂ€higkeit von Ausbildungskosten beabsichtigt, wĂ€re der Verweis auf den bereits ausgeĂŒbten oder einen damit verwandten Beruf entbehrlich gewesen. Sollten bei aktiver ErwerbstĂ€tigkeit auch die Ausbildungskosten fĂŒr Nebenberufe abzugsfĂ€hig sein, hĂ€tte es der Verwendung des Begriffs Umschulung nicht bedurft.

UFS, GZ RV/0011-G/08 vom 24.01.2011

Der grundsĂ€tzlich zu den Kosten der LebensfĂŒhrung (§ 20 Abs.1 Z 2 lit a EStG 1988) gehörende Aufwand fĂŒr die eigene Ausbildung ist seit der mit dem StRefG 2000 begonnenen Kodifizierung von Bildungskosten fĂŒr aktiv ErwerbstĂ€tige Kraft expliziter, gesetzlicher Normierung steuerlich absetzbar, soweit diese Kosten einen bereits ausgeĂŒbten Beruf oder eine damit verwandte berufliche TĂ€tigkeit betreffen. Seit dem Jahr 2003 ist zudem der Abzug von Ausbildungskosten zulĂ€ssig, die in Zusammenhang mit umfassenden Umschulungsmaßnahmen fĂŒr einen anderen Beruf anfallen. Nur im zuletzt genannten Fall sind Ausbildungskosten zu berĂŒcksichtigen, wenn sie bereits vor der Aufnahme der angestrebten beruflichen TĂ€tigkeit, somit als vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten des neuen Berufes anfallen.

Das Wesen einer (gesetzlich nicht definierten) Umschulung besteht nach der Verkehrsauffassung in einem Berufswechsel unter Beendigung der bisher ausgeĂŒbten beruflichen TĂ€tigkeit. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Umschulung im Zusammenhang mit beruflicher Aus- bzw. Weiterbildung von bereits im Berufsleben stehenden oder arbeitslos gewordenen Menschen verwendet, die primĂ€r durch externe UmstĂ€nde, insbesondere durch sich allgemein verĂ€ndernde Bedingungen in der Arbeitswelt (erhöhtes Erfordernis nach beruflicher MobilitĂ€t infolge industrieller Wandlungsprozesse, VerĂ€nderungen der Produktionssysteme usw) zu einem Berufswechsel gedrĂ€ngt bzw. gezwungen werden. In einem erweiterten Sinn steht der Umschulungsbegriff auch fĂŒr einen Berufswechsel aus eigenem Antrieb bzw. persönlichen UmstĂ€nden (krankheitsbedingter Wechsel, Unzufriedenheit mit der bisherigen TĂ€tigkeit usw.).

Caritas PrĂ€sident Franz KĂŒberl in der BK Imst

Österreich ist eines der reichsten LĂ€nder der Welt. Dieser Reichtum ist fĂŒr viele Menschen aber nur eine Zahl auf dem Papier. Denn Österreich ist auch ein armes Land. Fast eine Million Österreicherinnen und Österreicher sind von Armut gefĂ€hrdet. Franz KĂŒberl, seit 15 Jahren der PrĂ€sident der Caritas Österreich, kennt diese andere Seite der österreichischen Gesellschaft wie kaum ein anderer. Selbst aus einfachen VerhĂ€ltnissen stammend, wurde er zum bekanntesten „Sozialfighter“ Österreichs.

Auf Einladung der Bezirkskammer Imst las Franz KĂŒberl aus seinem Buch „Mein armes Österreich“ und stand anschließend dem interessierten Publikum fĂŒr Fragen zur VerfĂŒgung.

 AK-VizeprĂ€sident Reinhold Winkler und AK-Bezirkskammer-Leiter GĂŒnther Riezler konnten neben Stadtpfarrer Alois Oberhuber , Caritas Direktor Georg SchĂ€rmer, AMS-Leiter Erwin Klinger, ÖGB SekretĂ€r Roland Graswander,  auch die KammerrĂ€te Beate Flunger, Edith Stimpfl, Daniela Holaus, Nadja Hackl, Christoph Stillebacher sowie  Michael Scheiber zur Lesung begrĂŒĂŸen.

TT-Artikel

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Beharre auf vorzeitige begĂŒnstige RĂŒckzahlung

Nach abermaliger Kritik seitens Landeshauptmannstellv. Hannes Gschwenter (siehe unten) stellt AK-PrĂ€sident Erwin Zangerl klar, dass er auf die vorzeitig begĂŒnstige Wohnbauförderung-RĂŒckzahlung beharren wird.

„Auch wenn man noch so oft etwas Falsches behauptet, wird es deshalb nicht richtiger“, stellt AK-PrĂ€sident Erwin Zangerl die Aussagen von Wohnbaulandesrat Hannes Gschwentner klar. „Im Gegenteil: Mit seiner Absage an eine vorzeitig begĂŒnstigte RĂŒckzahlung von Wohnbaudarlehen beweist der zustĂ€ndige Wohnbaulandesrat einmal mehr, dass es ihm nicht um das Wohl der Tiroler Wohnungs- und Darlehenswerber geht, sondern er sich scheinbar am GĂ€ngelband der GemeinnĂŒtzigen befindet. Die wollen mit allen Mitteln das bisherige System erhalten, weil es sich mit den laufenden Zinsen und Zinseszinsen trefflich wirtschaften lĂ€sst.
Wenn Gschwentner anfĂŒhrt, dass durch die Forderungen der AK Tirol die BedĂŒrfnisse der Kinder missachtet wĂŒrden, dann kennt er die RealitĂ€ten nicht. Immer weniger junge Menschen sind schon jetzt in der Lage, Wohnraum zu schaffen, geschweige denn Familien zu grĂŒnden.“
Zangerl: „Wie sonst ist es möglich, dass in anderen BundeslĂ€ndern die Wohnbauförderung vorzeitig begĂŒnstigt zurĂŒckbezahlt werden kann? Warum sagt der Wohnbaulandesrat nichts dazu, dass viele Millionen aus der Wohnbauförderung in Tirol fĂŒr die Zukunftsstiftung, fĂŒr Bahnhofsneubauten und öffentliche GebĂ€ude zweckwidrig verwendet wurden? Warum schweigt er zur VerpfĂ€ndung von vielen Millionen an Wohnbauförderungsgeldern an die Hypo Tirol Bank? Wenn das bestehende System schon ein so gutes und zukunftsweisendes Instrument ist, wie er behauptet, warum hat dann Tirol die höchsten Wohnungspreise?“
Auch stimmt die Behauptung des Landesrates einfach nicht, ich hĂ€tte mich in einem persönlichen GesprĂ€ch von seiner Meinung â€žĂŒberzeugen“ lassen. Dieses persönliche GesprĂ€ch hat nie stattgefunden. Ich lade im Gegenzug LHStv. Gschwentner ein, die Finanzgebarung der Wohnbauförderung offen zu legen. Denn das sind Mittel, die die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen.
Es stellt sich auch die Frage, warum das Bundesland Wien immer noch die meisten Wohnbauförderungsgelder unter dem Titel „Wiederaufbau“ erhĂ€lt und von seiner Seite dagegen nichts unternommen wird.
Wissen sollte er auch, dass in das Maastricht-Defizit nur Schulden eingehen und keine wie immer gearteten Forderungen oder Investitionen des Landes. Wenn das Land Wohnbauförderungsdarlehen vergibt, gehen diese ebenfalls nicht ein, weil diesen Ausgaben, Forderungen gegenĂŒberstehen. Zahlt nun ein Förderungswerber die Wohnbauförderung begĂŒnstigt oder nicht begĂŒnstigt zurĂŒck, hat dies auf die Maastricht Kriterien keinen Einfluss.
Wenig ökonomischen Sachverstand ist aus der Äußerung von LR Gschwentner herauszulesen, die vorzeitige RĂŒckzahlung sei sozial ungerecht. Jeder Wohnungswerber weiß, dass ein niedrig verzinstes Darlehen eine Förderung gegenĂŒber einem Bankdarlehen darstellt. Diesen Vorteil kann man berechnen und abzinsen. Der Vorteil ist nun einmal vorhanden, ganz egal ob man das Darlehen begĂŒnstigt heute oder begĂŒnstigt im Laufe der Zeit zurĂŒckzahlt.
Wie wenig glaubwĂŒrdig die Aussagen des Landesrates sind, zeigt sich auch daran, dass er bei der Regierungsklausur erleichterte RĂŒckzahlungsbedingungen angekĂŒndigt hat, um die ZinssprĂŒnge abzufedern, er aber dafĂŒr keine Termine nennt. TatsĂ€chlich ist es so, dass die Landesregierung bereits am 27. 2. 2009 (!) den Beschluss gefasst hat, die RĂŒckzahlungsbedingungen zu Ă€ndern.

Hannes Gschwentner

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