M.U.T. = Mitdenken – Umdenken – Tun
Internes Diskussionspapier der AAB-FCG-AK-Fraktion für die Sitzung des AAB-Bundesvorstand. Unsere Aufgabe als AAB-Vertreter ist: Wir müssen die Mehrheit (Arbeitnehmer/innen) in unserem Land schützen.
Artikel Bezirksblätter 18.5.2011
AK-Präsident Erwin Zangerl zum 1. Mai: „Gerechtigkeit muss sein!“
Zum 1. Mai, dem Tag der Arbeit, ruft AK-Präsident Erwin Zangerl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, ihre Rechte entschlossen zu verteidigen. Frauen und Männer werden immer mehr als Kostenfaktor behandelt. Das ist unanständig! Den Menschen stehen echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu. Soziale Politik muss Vorrang vor Kapitalinteressen haben! Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien verlangen den gerechten Anteil beim Lohn und bei den Gewinnen. Hier ist große Ungerechtigkeit festzustellen:
Bei der Verteilung der Budgetmittel
Es ist genug für alle da, es ist aber ungerecht verteilt. Die eigentlichen Leistungsträger, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit ihren Investitionen das Land und Wirtschaft erhalten, werden als Kostenfaktor hingestellt. Hingegen erhalten andere Gruppen immer wieder neue Leistungsabgeltungen, sprich Förderungen. Wir müssen die Mehrheit vor der Minderheit schützen und mehr Gerechtigkeit herstellen.
Beim Steuer- und Abgabenaufkommen
Allein die Tiroler Arbeitnehmer erwirtschaften pro Jahr 8 Milliarden Euro und liefern davon 4 Milliarden an Steuern und Abgaben ab. Die Tiroler Industrie stöhnt über 600 Millionen Euro an Steuerabgaben. Die Banken freuen sich über Rekordgewinne, die noch höher sind als vor der Krise. Arbeitnehmer und ihre Familien sind die Melkkuh. Sie können weder ihre Arbeitskraft auslagern, noch steuerschonende Stiftungen in Anspruch nehmen. Beschäftigte können fast nichts von der Steuer abschreiben, andere Gruppen fast alles. Bei uns liegt das Einkommen offen, anderen Gruppen wird Grundsteuer reduziert oder gar die Mineralölsteuer oder die Mehrwertsteuer rückvergütet.
Beim Leben und bei den Einkommen
Tirol ist das mit Abstand teuerstes Bundesland zum Leben und zum Wohnen und das Land mit den niedrigsten Durchschnittseinkommen. Hier gehört ein Ausgleich geschaffen: Ob Treibstoff, Heizöl, Lebensmittel, Wohnen und Betriebskosten – die Zahl der Beschäftigten und Familien, die an den sozialen Rand gedrängt werden, steigt. Gleichzeitig explodieren die Gewinne und Managergehälter. Es gibt eine zunehmende Ungleichheit zwischen den Lohneinkommen und den Vermögens- und Unternehmenseinkommen. Die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen weniger rasch zu als die Erträge der Unternehmen und der Vermögen.
Bei der Entwicklung des Vermögens
Der Anteil der Löhne und Gehälter der unselbständig Beschäftigten am Volkseinkommen nimmt seit Jahren ab. Gleichzeitig ist dabei die Abgabenlast auf die Lohneinkommen höher als auf andere Einkommensarten gestiegen. Das reale Einkommen der Haushalte geht zurück – die Konsumnachfrage der privaten Haushalte wird gedämpft. Wir sehen eine zunehmende Ungleichheit bei den Einkommen der Unselbständigen: Während die oberen Einkommen dazugewinnen, verlieren die niedrigen Einkommen den Anschluss. Die untersten 40% der Einkommen haben während der letzten 20 Jahre deutlich an Einkommensanteilen verloren, während die obersten 20% in der Einkommenspyramide fast ebenso viele Anteil hinzu gewinnen konnten. Ungleichheit der Einkommen zwischen Männern und Frauen. Trotz jahrzehntelanger Bemühungen und Förderungen bleibt zwischen Männern und Frauen ein erheblicher Einkommensunterschied bestehen. Frauen verdienen im Schnitt zumindest ein Drittel weniger als Männer. Der Anteil der Frauen im Niedriglohnsektor beträgt rund 32%, derjenige der Männer nur 9%. Frauen gelingt es auch weniger oft, aus dem Niedriglohnsektor in höher entlohnte Beschäftigung zu kommen.
Auch Vermögende sollen gerechten Beitrag leisten
Auch Vermögende müssen den Sozialstaat stützen. Wir fordern schon seit langem, dass klare und international verbindliche Spielregeln für Banken und Börsen aufgestellt werden. Doch eine echte Regulierung der Finanzmärkte, wie sie angesichts der großen Krise nötig wurde, fand praktisch nicht statt. Das große Roulettespiel an den Börsen geht munter weiter. Das Steuersystem ist sehr ungerecht: Von Arbeit, also von Löhnen und Gehältern, sind viele Steuern zu zahlen, von Kapital (also von Gewinnen und Vermögen) wenig. Das Prinzip der Leistungsfähigkeit ist massiv verletzt. Ein gerechtes Steuersystem braucht eine Vermögenssteuer, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell entlastet werden!
Europäischer Zahlungsbefehl aufgrund fragwürdiger Forderung: AK Tirol unterstützt betroffenen Konsumenten
Ein Konsument hat der AK Tirol berichtet, dass er im Jahr 2010 laufend Telefonanrufe – offenbar von einem deutschen Gewinnspielanbieter – erhalten habe. Dabei sei versucht worden, mit ihm einen Vertrag fĂĽr ein Abonnement einer Gewinnmitgliedschaft abzuschlieĂźen. Der Betroffene kann sich nicht erinnern, tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. In der Folge hat der deutsche Gewinnspielanbieter seine behauptete Forderung offenbar an ein Unternehmen (FKH Gesellschaft bĂĽrgerlichen Rechts in Heuchelheim) verkauft, welche wiederum eine deutsche Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung dieser Forderung beauftragt haben.
Nunmehr erhielt der überraschte und verunsicherte Konsument Post vom Gericht – und zwar einen Europäischen Zahlungsbefehl. Als Beweis für die behauptete Forderung wurde ein Schuldanerkenntnis angegeben, das der Konsument angeblich abgegeben hätte. Die gegen den Konsumenten geltend gemachte Forderung beträgt rund € 430.
Da der Konsument angibt, keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen zu haben und dementsprechend auch kein Schuldanerkenntnis abgegeben zu haben, hat die AK Tirol zum Einspruch gegen diesen Zahlungsbefehl geraten, um einen vollstreckbaren Titel zu verhindern. Sollte in der Folge die Klage tatsächlich weiter betrieben werden, hat die AK Tirol dem Konsumenten auch Rechtsschutzdeckung für ein allfälliges Gerichtsverfahren gewährt.
AK-Tipp:
Wenn kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde, die behauptete Forderung dubios erscheint und auch kein Anerkenntnis abgegeben wurde, heißt es dennoch handeln. Der Europäische Zahlungsbefehl wird ausschließlich auf der Grundlage der Angaben des Antragstellers erlassen, die vom Gericht nicht nachgeprüft werden. Und er wird vollstreckbar, wenn der Antragsgegner bei Gericht (binnen 30 Tagen) keinen Einspruch einlegt.
AK-Telfs: Schenken oder vererben?
| 5. Mai 2011 | ||
| 19:00 |
Immer mehr Menschen sind verunsichert, wie sie ihre Nachkommen am besten versorgen können und dabei selbst keine bösen Überraschungen erleben. Hilfe gibt’s beim kostenlosen Infoabend „Schenken oder vererben?“ in der AK Telfs, Moritzenstraße 1, am 5. Mai, 19 Uhr. Notar Mag. Anton Spielmann gibt die besten Tipps, wie man teure Fehler vermeidet und die optimale Lösung findet.
AK-Lienz: Arbeiten in den Ferien
| 24. Mai 2011 | ||
| 19:00 |
Wer in den Ferien arbeitet, begründet ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Zu unterscheiden ist die Ferialarbeit allerdings vom Pflichtpraktikum.
Interessierte erfahren beim Infoabend der AK Lienz, am 24. Mai, ab 19 Uhr die wichtigsten arbeitsrechtlichen Unterschiede zwischen Ferialarbeit, Pflichtpraktikum und Volontariat, sowie alles zur Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub, Sozialversicherung, Lohnsteuer und Familienbeihilfe. Anmeldung erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3550 oder lienz@ak-tirol.com
AK-Kufstein: Grenzgänger zwischen Tirol und Bayern
| 7. Juni 2011 | ||
| 19:00 |
Am Dienstag, 7. Juni findet um 19 Uhr  in der AK Kufstein, Praxmarer Str. 4, eine Info-Abend zum Thema “Grenzgänger zwischen Tirol und Bayern” statt. Interessierte bekommen einen Ăśberblick ĂĽber die rechtliche Lage von Grenzgängern, erfahren das Wichtigste aus arbeits-, sozial und steuerrechtlicher Sicht dies- und jenseits der Grenze sowie ĂĽber die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Familienleistungen in zwei Staaten. AuĂźerdem geht es um das Thema Jobsuche im Nachbarstaat. Im Anschluss werden Fragen beantwortet und die verschiedenen Referenten stehen fĂĽr Einzelgespärche zur VerfĂĽgung.
Anmeldung erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3350 oder kufstein@ak-tirol.com
AK-Schwaz: Vortrag “Falsches Spiel am Lebensmittelmarkt”
| 13. Mai 2011 | ||
| 19:00 |
Am 13. Mai um 19 Uhr findet im Rathauskeller in Terfens ein Vortrag zum Thema: “Falsches Spiel am Lebensmittelmarkt” statt. Referenten werden Landtagsabgeordneter KV Fritz Gurgiser und Angelika Kirchmair sein.
Eltern als Lernbegleiter
Die Bildungsabteilung der AK Tirol bot gemeinsam mit der Bezirkskammer Lienz einen besonders interessanten Vortrag an: Eltern als Lernbegleiter – zwischen Überfürsorglichkeit und Passivität. Mag. Wilfried Kollreider konnte eine profunde Kennerin und Expertin im Bildungswesen begrüßen: Frau Dr. Astrid Freienstein-Troggler vom Pädagogischen Institut in Bozen.
Wie können Eltern ihr Kind beim Lernen unterstützen? Diese Frage stellt sich unweigerlich im Laufe etlicher Schuljahre, wenn Kinder ihre Hausaufgaben zu erledigen haben oder sich auf Klassenprüfungen vorbereiten müssen. Dabei geht es nicht immer um eine fachliche Hilfestellung. Eltern können erheblich dazu beitragen, dass das Lernen überhaupt stattfinden kann. 60 Eltern verfolgten den spannenden Vortrag und stellten an die Referentin zahlreiche Fragen.
“Anzeige” der BTV in der Tiroler Tageszeitung
Eine Anzeige der BTV in der Tiroler Tageszeitung fĂĽhrte dazu, dass sich zahlreiche verunsicherte Mitglieder an die AK-Tirol wandten, da durch die Anzeige der Eindruck erweckt wurde, dass alle Frankenkreditnehmer von einem “schwer einschätzbaren Krisenpotential” betroffen sind bzw, sein werden und daher dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf einen Ausstieg aus einem Frankenkredit bestehen wĂĽrde.
AK-Präsident Erwin Zangerl reagierte mit einem Schreiben an Vorstandssprecher Konsul Peter Gaugg:  BTV
Antwortschreiben vom 9. Mai 2011 : BTV-Antwort
AK Tirol muss weiter gegen die Neue Heimat vorgehen
Nachträge zu Kaufverträgen für Wohnungen im O-Dorf 3 sind irreführend und wettbewerbswidrig
Die AK Tirol hat über die Bundesarbeitskammer im Jahr 2010 die Kaufverträge der Neuen Heimat zu Eigentumswohnungen im O-Dorf 3 abmahnen lassen. Insgesamt 39 Klauseln aus dem Kaufvertrag der Neuen Heimat waren unzulässig. Die Neue Heimat hat sich der Abmahnung unterworfen. Das heißt, sie hat erklärt, diese Klauseln nicht länger zu verwenden und sich auch in bereits abgeschlossenen Verträgen nicht mehr auf diese Klauseln zu beziehen.
Im Jänner 2011 sind dann Verträge der Neuen Heimat in der Beratung der AK Tirol aufgetaucht, die mit „ Nachtrag zum Kaufvertrag vom…“ überschrieben waren.
In diesen Verträgen findet sich folgende Formulierung: „Der mit der Käuferseite abgeschlossene Kaufvertrag vom ….. wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitskammer einer kritischen Betrachtung unterzogen ….“. Die Neue Heimat habe sich daher dazu entschieden, sämtliche Vertragspunkte ersatzlos zu streichen bzw. entsprechend abzuändern, die bei konsumentenschutzrechtlicher Betrachtung benachteiligend sein könnten.
Mit größtem Befremden mussten die Wohnrechtsexperten der AK Tirol feststellen, dass ein Großteil der unzulässigen Klauseln, weder abgeändert noch erwähnt werden. Dies muss bei den Käufern den Eindruck erwecken, dass wesentliche Klauseln des ursprünglichen Kaufvertrages weiterhin angewendet werden dürfen.
Es geht dabei beispielsweise um die Durchsetzung der Gewährleistungsrechte der Käufer oder um die Frage, ob die Neue Heimat für vier Jahre als Hausverwalter bestellt ist.
Dieses irreführende Verhalten der Neuen Heimat ist wettbewerbswidrig. Deshalb hat die AK Tirol über die Bundesarbeitskammer Rechtsanwalt Dr. Reichholf mit der Einbringung einer UWG-Klage gegen die Neue Heimat beauftragt. Diese Klage ist bereits anhängig.
AK-Präsident Erwin Zangerl: „Bei der Vorgangsweise der Neuen Heimat stellt sich für uns die Frage, wie gemeinnützig diese Gesellschaft noch ist. Für die Käufer muss endlich Klarheit bei den Verträgen hergestellt werden.“
Diese Nachträge wurden auch weder mit der AK Tirol noch mit der Bundesarbeitskammer besprochen.



