Was Ferialjobber unbedingt wissen sollten…
Hunderte Jugendliche aus dem Bezirk Landeck werden auch heuer wieder in den Sommerferien jobben. Um im Nachhinein keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung zu erleben, rät AK-Kammerrat Christian Matt einige Tipps vor Arbeitsbeginn zu beachten.
„Grundsätzlich sind alle Ferienjobber ganz normale Arbeitnehmer. Das heißt, dass auch für sie Bestimmungen und Gesetze gelten, die das Arbeitsleben regeln. Ferialjobber müssen vom Arbeitgeber korrekt bei der Sozialversicherung gemeldet werden und haben Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung sowie auf Sonderzahlungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand.
Entgegen der Meinung vieler ist man also dem Arbeitgeber keineswegs schutzlos ausgeliefert“, erklärt KR Matt.  Er rät dazu, vor Arbeitsbeginn alle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber schriftlich zu treffen und über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie über die genaue Tätigkeit Aufzeichnungen zu führen, um im Streitfall entsprechend gewappnet zu sein.
Eine andere rechtliche Situation gibt es allerdings bei Schüler und Studenten, die in den Sommermonaten ein im Rahmen des Lehrplans vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren müssen, warnt KR Christian Matt. „Hier herrscht leider ein regelrechter Wildwuchs. In manchen Branchen ist das Pflichtpraktikum im Kollektivvertrag geregelt – so etwa im Tourismus, wo der Praktikant immer in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis zu stehen hat. In anderen Branchen, etwa im Gesundheits- oder Sozialbereich, ist dies allerdings nicht der Fall. Hier ist die finanzielle Abgeltung reine Glücksache. Es kann ein kleines Taschengeld geben, oder eben nicht einmal das“, kritisiert KR Matt. Damit Praktikanten in einigen Branchen nicht länger ausgenutzt werden können, fordert er schleunigst einheitlich arbeitrechtliche Regelungen für alle Praktikanten.
Weitere Tipps und einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen gibt es übrigens auch in der kostenlosen AK-Broschüre „Arbeiten in den Ferien“, die entweder in der AK Landeck abgeholt oder telefonisch unter der Nummer 0800/225522-1566 bestellt werden kann.
Â
Nein zur abrupten Auflassung der sog. “Hacklerregelung”
Vize-Präsident Reinhold Winkler nimmt in einem Interview mit der Oberländer Rundschau Stellung, weshalb die AAB-FCG-Fraktion bei der Vollversammlung sich mit einer Resolution für faire Pensionen ausspricht.
ACHTUNG nicht bei jeder Beschäftigung ist man automatisch Voll Versichert!!!!!!
 Aus der Reihe nützliche Tipps für Arbeitnehmer – Hätte ich das gewusst!
Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung bedeutet Vollversicherung! Dies trifft nicht ohne weiteres bei einer heute sehr häufige Form der Beschäftigung, der geringfügigen Beschäftigung zu. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgeltes eine bestimmte Grenze (Grenzbetrag für 2011 € 374,02 monatlich bzw. € 28,72 bei täglichem Verdienst) nicht überschreitet. Diese Dienstnehmer haben grundsätzlich zwar dieselben Rechte wie alle anderer Arbeitnehmer (z.B. Urlaubsanspruch, Abfertigung, Weihnachts-und Urlaubsgeld,…) und sind auch vor Aufnahme der Beschäftigung bei der TGKK anzumelden, müssen jedoch laut Gesetz vom Dienstgeber nur unfallversichert werden!!!!!!
Der Gesetzgeber räumt diesen Arbeitnehmern jedoch die einmalige Möglichkeit ein, sich begünstigt selbst zu versichern. Für das Jahr 2011 beträgt dieser Beitrag für Arbeiter und Angestellte monatlich € 52,78. Mit diesem Beitrag ist man selber auch kranken- und insbesondere pensionsversichert und erlebt beim verdienten Pensionsantritt (Errechnung der Versicherungsmonate) kein böses Erwachen. Ein Nachkauf solcher „normaler“ Pensionszeiten ist nachträglich nicht mehr möglich und muss in der Beratung in letzter Zeit öfters festgestellt werden, dass leider viele Personen aufgrund von Unwissenheit diese vergleichbar „günstige Pensionsvorsorge“ nicht in Anspruch genommen haben und die verdiente Pension nicht genießen können.
Hinweis: Vorrausetzung für diese kostengünstige Art der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung ist die eigenständige Anmeldung beim zuständigen Sozialversicherungsträger (TGKK, BVA, ….).
Â
Aktuelle Forderungen der AAB-FCG-Fraktion
Bei der vergangenen Vollversammlung der AK Tirol wurden vonseiten der Fraktion abermals wichtige Vorschläge und Anträge an Land und Bund im Interesse der Beschäftigen gestellt. Diese Anträge werden in den nächsten Wochen an die zuständigen Stellen bei Land und Bund gesandt und um die Umsetzung der Forderungen gebeten. AuĂźerdem werden die einzelen Themen auch an die diversen Medien angepriesen, um deren Wichtigkeit zu unterstreichen. Wie zum Beispiel die aktuelle Forderung, dass es ein dringendes Umdenken bei der Lehrlingsausbildung erforderlich ist.  Oder dem klaren Bekenntnis fĂĽr ein “Klares Nein zur abrupten Auflassung der sogenannten “Hacklerregelung.” Zangerl: “Es gab in der Vergangenheit bereits einige Forderungen unsererseits, die umgesetzt wurden. Wir werden auch in Zukunft nicht aufgeben, Ungerechtigkeiten aufzuzeigen und fĂĽr Verbesserungen fĂĽr die Arbeitnehmer zu kämpfen.”
TT – Artikel zum Umdenken in der Lehrlingsausbildung Â
Artikel der Oberländer Rundschau zum Thema: Faire Pensionen
Alle Anträge der 158. Vollversammlung    Â
AK Innsbruck: „Babypause – was dann?“
| 30. Juni 2011 | ||
| 09:30 | bis | 12:30 |
Der berufliche Wiedereinstieg nach der Karenz ist nicht immer leicht: Tipps, damit es trotzdem klappt, erhalten Interessierte am 30. Juni in der AK Innsbruck.
Wie organisiere ich den Wiedereinstieg nach der Karenz? Ein Kinderbetreuungsplatz muss her, doch welcher ist passend? Wie kann ich Beruf und Familie vereinbaren? Diese und andere Fragen tauchen im Laufe der Babypause bei zahlreichen MĂĽttern auf. Wer also nach der Karenz den Wiedereinstieg plant oder gar nicht mehr an den alten Arbeitsplatz zurĂĽckkehren kann oder will, sollte sich rechtzeitig informieren.
Hilfe gibt’s bei der kostenlosen AK-Veranstaltung „Babypause – Was dann?“ in der AK Innsbruck, Do 30. Juni, ab 9.30 Uhr. Dr. Michaela Hutz vom Land Tirol (Abteilung Bildung) referiert über Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Andrea Schneider (AMS) wird Interessierte über Unterstützungen und Angebote für Wiedereinsteigerinnen beraten. Die AK-Expertinnen Mag. Beate-Maria Frei und Mag. Ines Schlechtleitner informieren über Karenz und Wiedereinstieg. Kinderbetreuung vorhanden (Kinder bis 6 Jahre).
Platz sichern unter 0800/22 55 22 – 1633 oder sozialpolitik@ak-tirol.com.
Urlaubsgeld ist ab Juni fällig, aber nicht alle haben Anspruch
Wann kommt mein Urlaubsgeld? – Mit dieser Frage werden die AK-Juristen zurzeit besonders häufig konfrontiert. Die Antwort lautet: Üblicherweise wird das Urlaubsgeld im Juni oder Juli ausbezahlt.
Das Urlaubsgeld wird auch 14. Monatsgehalt, Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe genannt. Es besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Ob Urlaubsgeld zusteht, regelt der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag oder der Einzelarbeitsvertrag. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter. Nur freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer haben keinen Anspruch auf Sonderzahlungen – es sei denn, dieser Anspruch wurde ausdrücklich im Vertrag geregelt.
Die Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes regelt ebenfalls der Kollektivvertrag. Üblicherweise wird das Urlaubsgeld jetzt mit dem Juni-Gehalt ausbezahlt. Es kann aber auch der Juli sein. Anspruch auf die volle Höhe des Urlaubsgeldes haben Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sie ein ganzes Kalenderjahr im Unternehmen tätig waren. Scheidet jemand während des Jahres aus dem Betrieb aus, erhält er meistens vom Urlaubsgeld einen aliquoten Anteil. Darauf haben unter anderem auch Ferialarbeiter Anspruch, die während des Sommers eine befristete Beschäftigung eingehen.
Es ist übrigens nicht möglich, den Urlaub nicht zu konsumieren und ihn stattdessen auszahlen zu lassen. Sinn und Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Daher kann man Urlaubsanspruch nicht in Geld ablösen lassen. Nur wenn ein Arbeitsverhältnis endet, müssen offene Urlaubstage in Geld abgegolten werden, wenn sie nicht konsumiert werden können.
KitzbĂĽheler stĂĽrmten AK-Bezirkskammer
Zum Tag der offenen Tür am 28.05.2011 in der AK Bezirkskammer Kitzbühel konnten AK Präsident Erwin Zangerl und Bezirkskammerleiter Luggy Brettbacher, assistiert vom „AK-Kammerdiener“ Viktor „Reindl“ Haid rund 1.000 Besucher begrüßen. Unter ihnen Bürgermeister des Bezirkes, zahlreiche Ehrengäste (wie z.B. Bezirkshauptmann Dr. Michael Berger, Labg. Ing. Franz Berger, Labg. Fritz Gurgiser, NR Mag. Josef Lettenbichler, usw.) sowie Gemeinde- Betriebs- und Kammerräte. Das schlechte Wetter tat der guten Stimmung keinen Abbruch. Die AK-Mitglieder feierten bei Grillhendl und fetziger Musik. Für die Jüngsten gab es ein tolles Kinderprogramm.
Seitenblicke:
PISA – Infoabend
Auf Einladung der AK Imst erfuhren Interessierte nicht nur alles über die PISA Studie und die Tirol Ergebnisse im österreichischen und internationalen Vergleich, sondern auch den direkten Vergleich zwischen Nord-, Süd- und Osttirol. VPräs Reinhold Winkler und Bezirkskammerleiter Mag. Günter Riezler konnten dazu die Vortragenden Mag. Ursula Schwantner, vom Bundesinstitut für Bildungsforschung in Salzburg, und Dr. Rudolf Meraner, vom Pädagogischen Institut für die deutsche Sprachgruppe in Bozen, begrüßen.
PISA untersucht die Grundkompetenzen von SchĂĽlerinnen und SchĂĽlern in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaft zum Ende ihrer Pflichtschulzeit . Der Schwerpunkt von PISA 2009 lag auf der Lese-Kompetenz. Hier hat die Auswertung der Tirol-Daten ergeben, dass ein Drittel der Tiroler SchĂĽlerinnen und SchĂĽler nicht sinnerfassend lesen kann!
Im Bundesland Tirol stimmen 64% der Buben und 44% der Mädchen dem Satz „Ich lese nicht zum Vergnügen“ zu. Bei den deutschsprachigen Südtiroler Schülern sind es „nur“ 16%.
Dr. Meraner führte aus, dass für das bessere Abschneiden der Südtiroler gegenüber den Nord- und Osttirolern vermutlich verschiedene Gründe verantwortlich sind. „So gibt es in Südtirol keine Sonderschulen. Auf die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten der Kinder wird innerhalb der Klassen eingegangen“, so Dr. Meraner vom Pädagogischen Institut für die deutsche Sprachgruppe in Bozen.
Details unter: http://www.ak-tirol.com/bildung.htm
AK Tirol testet Erdbeeren und Paprika auf Pestizide
Die AK hat Erdbeeren und Paprika auf Pestizidrückstände untersuchen lassen. Erfreulich: Die Grenzwerte wurden eingehalten. Auffällig: Die Zahl der Pestizide bei Proben aus Spanien und Italien war am höchsten.
Je sieben Paprika- und Erdbeerproben haben die AK-Tester im April im Einzelhandel sowie im Obst- und Gemüsefachhandel in Innsbruck und Umgebung eingekauft. Das Grazer Institut für Mikrobiologie und Hygiene Consulting GmbH, HYGIENICUM, hat die aus Italien, Spanien, Israel, Holland und Österreich stammenden Proben auf Pestizidrückstände untersucht.
Das Ergebnis: Paprika und Erdbeeren waren nur gering mit Pestiziden belastet und entsprachen hinsichtlich der Grenzwerte für Schädlingsbekämpfungsmittel den gesetzlichen Erfordernissen. Die Anzahl der gefundenen Pestizide unterscheidet sich jedoch nach Herkunftsland. In den Proben aus Italien und Spanien wurden bis zu sechs Pestizide gefunden, während die Produkte aus den Niederlanden, Österreich oder Israel überhaupt nicht bzw. nur mit ein bis zwei Pestiziden belastet waren.
Dieses gegenüber früheren alarmierenden Pestizid-Tests der AK durchaus erfreuliche Ergebnis zeigt deutlich, dass die laufenden Erhebungen mittlerweile Wirkung zeigen und die Händler ihre Lieferanten sorgfältiger auswählen.
Aber: Eine Paprikaprobe aus Spanien entsprach nicht den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG). Die Angabe auf der Verpackung lautete „genussreiche, ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit“. Laut Befund des Labors lassen die gefundenen Rückstandsmengen von Pestiziden jedoch darauf schließen, „dass das vorliegende Produkt nicht aus ökologischer/biologischer Landwirtschaft stammt“. Somit sind die Angaben irreführend und die Probe gemäß LMSVG nicht verkehrsfähig.
Der AK-Tipp fĂĽr Konsumenten: Beim Einkauf von Obst und GemĂĽse auf saisonale und regionale Produkte achten. Â
AK-Imst: Vernissage Beatrice Barbara Tomas
| 10. Juni 2011 | ||
| 19:00 |
Der kĂĽnstlerische Lebenslauf:
Beatrice Barbara Tomas wurde bereits von frĂĽhester Kindheit an von der Leidenschaft fĂĽr visuelle Kunst begleitet.
Bereits mit fünf Jahren entdeckte sie die Magie des Fotografierens und als sie mit acht Jahren ihre erste eigene Kamera bekam, wurde wohl der Grundstein für die spätere Liebe zur Fotografie gelegt.
Als junges Mädchen widmete Beatrice viel Aufmerksamkeit der Malerei. Nachdem sie jedoch eine Schule für angewandte Kunst besuchte, verlor sie das Interesse für diese Richtung.
Im Jahr 2000 zog sie nach Glasgow, um dort einen Studienplatz fĂĽr professionelle Fotografie und digitale Bearbeitung zu belegen.
Während und vor allem nach ihrer Studienzeit beteiligte sie sich mehrfach an Ausstellungen. Ihre Arbeiten wurden vielfach publiziert und ausgezeichnet.
Mittlerweile ist Beatrice Tomas als freiberufliche Fotografin in verschiedensten Bereichen tätig, wie zum Beispiel Events, Partys und im privaten Bereich. Einen besonderen Schwerpunkt hat sie auf Hochzeitsreportagen und die Dokumentationen ihrer zahlreichen Auslandsreisen gelegt.

