AK-Erfolg gegen irrefĂŒhrende Handy-Werbung der Firma Orange
âGratis Nokia Handys fĂŒr Orange Kundenâ: Mit diesem Slogan wurde heftig geworben. Doch es gab zahlreiche Ausnahmen bzw. EinschrĂ€nkungen, die fĂŒr Kunden in der Bewerbung nicht klar erkennbar waren und somit bei zahlreichen Kunden fĂŒr VerĂ€rgerung sorgten. Nach einer durch die AK Tirol initiierten Verbandsklage hat sich die Firma Orange mittels Vergleich verpflichtet, diese irrefĂŒhrende Werbung zukĂŒnftig zu unterlassen.
Das Werbeversprechen der Firma Orange lautete: âFĂŒr alle, die schon 1 Jahr bei uns sind und ihren Vertrag verlĂ€ngern: Orange-Kunden bekommen jetzt ein Nokia-Handy gratisâ und erfolgte im Zusammenhang mit der Abbildung von insgesamt 5 verschiedenen Handys der genannten Marke. TatsĂ€chlich aber waren Kunden einer bestimmten Bonusstufe, etwa der Bonusstufe 0, von diesem Angebot ausgenommen. Das Werbeversprechen galt auch nur fĂŒr eines der abgebildeten Handys. Die anderen abgebildeten Handys wurden, wiederum abhĂ€ngig von der Bonusstufe der Kunden, nur dann gratis abgegeben, wenn die Kunden zusĂ€tzliche kostenpflichtige VertrĂ€ge, etwa ĂŒber Internetdienstleistungen abgeschlossen haben. Diese zusĂ€tzlichen Dienstleistungen verursachen weitere Kosten in der Höhe von 5 bis 15 Euro pro Monat. Ebenso wurde auf die genauen UmstĂ€nde, fĂŒr wen und fĂŒr welches Handy die Werbebotschaft âGratis-Handys fĂŒr Bestandskundenâ denn tatsĂ€chlich gelte, in der Werbung nicht eindeutig, klar und unmissverstĂ€ndlich hingewiesen.
Aufgrund von Beschwerden betroffener Konsumenten hat die AK Tirol die Werbung einer rechtlichen PrĂŒfung unterzogen und kam zum Ergebnis, dass die Werbung zur IrrefĂŒhrung geeignet ist und daher aufgrund eines VerstoĂes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb rechtlich unzulĂ€ssig ist.
Erfolgreiche Verbandsklage
Die Bundesarbeitskammer hat daraufhin auf Ersuchen der AK Tirol eine Verbandsklage gegen die Firma Orange eingebracht. Das Verfahren wurde nun durch einen rechtskrĂ€ftigen âSubmissionsvergleichâ beendet. Die Firma Orange hat das Klagebegehren auf Unterlassung der irrefĂŒhrenden Werbung vollinhaltlich akzeptiert und hat sich auch dazu verpflichtet, die Verfahrenskosten zu tragen.
Dieses Verfahren hat gezeigt, dass irrefĂŒhrende Werbemethoden nicht immer zum Erfolg fĂŒhren. Sie sind daher von Seiten der Unternehmen zu Unterlassen. Dies gilt besonders fĂŒr den Telekommunikationsbereich, wo stĂ€ndig versucht wird mit immer neuen Werbeversprechen, Kunden (ab-)zu werben. Die AK Tirol fordert daher alle Anbieter auf, nicht mit intransparenter, fragwĂŒrdiger oder gar irrefĂŒhrender Werbung zu arbeiten. Ein Unternehmen mit einem guten Produktangebot sollte dies nicht nötig haben, um potentielle Kunden zu ĂŒberzeugen.
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Infos ĂŒber Urlaubsrecht
Jedem gebĂŒhrt er, fast alle glauben darĂŒber Bescheid zu wissen, doch immer wieder stellt man fest, dass grundlegende Bestimmungen nicht bekannt sind. AK-Experte Mag. Alfred Norkovic referierte jĂŒngst in der Bezirkskammer Imst zum Thema âUrlaubâ aus arbeitsrechtlicher Sicht und informierte dabei die Anwesenden ĂŒber das Wichtigste zu Anrechnung von Vordienstzeiten, Berechnung der Urlaubsersatzleistung, Urlaubsanspruch, Urlaubsverfall, Erkrankung im Urlaub, Pflegeurlaub uvm.
Es ist ein weiteverbreiteter Irrglaube, dass die HÀlfte des Urlaubs der Arbeitgeber, die andere HÀlfte der Arbeitnehmer festlegen kann. Im Urlaubsgesetz ist unmissverstÀndlich geregelt, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Dauer des Urlaubes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren ist.
Auch ist es fĂŒr den Anspruch auf einen sechswöchigen Urlaub nicht notwendig, dass man 25 Jahre beim selben Arbeitgeber beschĂ€ftigt ist . FĂŒr das UrlaubsausmaĂ sind mitunter Dienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber, Schulzeiten sowie Hochschulstudienzeiten anzurechnen.
Mag. Norkovic gab den Tipp, selbst Aufzeichnungen ĂŒber den Urlaubsverbrauch zu fĂŒhren. Weiters ist es ganz wichtig, dass die Urlaubsvereinbarung schriftlich festgehalten wird, damit in einem Streitfall der Nachweis erbracht werden kann.
 VPrĂ€s Reinhold Winkler, der die einleitende BegrĂŒĂung vorgenommen hat freute sich ĂŒber die Anwesenheit der KammerrĂ€te, BetriebsrĂ€te und GemeinderĂ€te zumal er es fĂŒr Ă€uĂerst wichtig erachtet, dass man umfassend und gut informiert ist.



