Tag der offenenTĂĽr am 9. Juli 2011
Anlässlich eines Tags der offenen Tür wurden der breiten Bevölkerung des Bezirkes Landeck die neu gestalteten Räumlichkeiten der Bezirkskammer Landeck präsentiert.
Die Räumlichkeiten im 1. OG, wo ein mit modernster Veranstaltungs-technik ausgestatteter Seminarraum samt einladendem Foyer gestaltet wurde, sowie der Bürobereich im 2. OG mit dem angenehmen Wartebereich für die Mitglieder, der offenen Empfangszone sowie den modernen hellen Büros wurden von den Mitgliedern begeistert aufgenommen.
Zur Feier konnte Kammerdiener Viktor Haid nicht nur zahlreiche Interessierte, sondern auch viele Ehrengäste begrĂĽĂźen. Neben Landeshauptmann GĂĽnther Platter waren der BĂĽrgermeister der Stadtgemeinde Landeck, Engelbert Stenico, die Landtagsabgeordneten und BĂĽrgermeister von GaltĂĽr bzw. FlieĂź, Anton Mattle und Hans-Peter Bock und auch der Bezirkshauptmann-Stellvertreter und BĂĽrgermeister von Zams, Mag. Siegmund Geiger anwesend. Auch der VizebĂĽrgermeister von Landeck und der VizebĂĽrgermeister von Ried sowie zahlreiche andere Gemeindevertreter, Betriebsräte und Kammerräte nahmen am Fest teil. Gesehen wurden unter anderem auch der Leiter des AMS Landeck, GĂĽnther StĂĽrz, der Leiter der TGKK – AuĂźenstelle Landeck, Andreas Pauli und der Leiter der AuĂźenstelle Landeck des Bundessozialamtes Tirol, Helmut Pflaume. Die Wirtschaftskammer war prominent durch die Obfrau der Sparte Tourismus im Bezirk Landeck Agnes Pregenzer und Klaus Schuler vertreten. Der GeschäftsfĂĽhrer des Regionalmanagementvereins Mag. Gerald Jochum folgte ebenso wie Vertreter des Ă–GB, so der Vorsitzende des Ă–GB Tirol, Otto Leist, der Regionsvorsitzende Herbert Frank sowie Regionalsekretär Roland Graswander der Einladung.
Der Präsident der Arbeiterkammer Tirol, Erwin Zangerl, wies in seiner Ansprache darauf hin, dass es „zu aller erst den Menschen gut gehen muss, denn nur dann geht’s der Wirtschaft gut und sodann uns allen“.
Neben ihm fanden auch weitere hochrangige Funktionäre der AK Tirol, so die Vizepräsidenten Reinhold Winkler und Ambros Knapp, den Weg nach Landeck.
Bei strahlendem Sommerwetter sorgten die Pfundskerle für eine tolle und ausgelassene Stimmung, Herr Reindl sorgte für unterhaltsame Einlagen und genossen weit mehr als 1.000 Besucher dieses Festes im Laufe des Nachmittags Hendel vom Grill und andere Köstlichkeiten wie Schnitzel, Burger, Würstl, Kuchen und Eis.
AK Innsbruck: “Uni oder FH – was passt fĂĽr mich?”
| 28. September 2011 | ||
| 19:00 |
AK Kufstein: Matura nachholen!
| 20. September 2011 | ||
| 19:00 |
Für die Matura ist es nie zu spät. AK Bildungsexperten informieren in Bezirkskammer Kufstein, Arkadenplatz 2, über die Matura-Abendschulen, die Berufsreifeprüfung, die Studienberechtigungsprüfung und auch über diesbezügliche Förderungen von Bund, Land und Arbeiterkammer.
Anmeldung unter 0800 22 55 22 – 3350!
AK Imst: Matura nachholen
| 5. September 2011 | ||
| 19:00 |
Für die Matura ist es nie zu spät. AK Bildungsexperten informieren in Bezirkskammer Imst, Rathausstr.1, über die Matura-Abendschulen, die Berufsreifeprüfung, die Studienberechtigungsprüfung und auch über diesbezügliche Förderungen von Bund, Land und Arbeiterkammer.
Anmeldung unter 0800 22 55 22 – 3150!
Richtigstellung und Ehrenerklärung seitens der TILAK im Fall Nadina Strobl
Von seiten Mag. Johannes Schwamberger, Pressesprecher der TILAK, wurde nach der Pressekonferenz der Arbeiterkammer Tirol gegenüber Pressevertretern erklärt, dass bereits seit Juli seitens der Haftpflichtversicherung der TILAK eine Soforthilfe bereit stehe. Der Anwalt der Familie, Dr. Thomas Juen, hätte  jedoch bisher keine Kontodaten bekanntgegeben. Diese Aussage Schwambergers stiftete nicht nur Verwirrung, sondern war schlichtweg falsch.
Anbei die Richtigstellung und Ehrenerklärung seitens der TILAK:
AK Tirol unterstĂĽtzt leidgeprĂĽfte Familie in ihrem Kampf ums Recht
Seit dreieinhalb Jahren kämpft eine Familie um ihr Recht. Nach einer Operation ist ihr Kind schwer behindert. Seit damals versuchen die Eltern, Licht ins Dunkel zu bringen und wurden bisher von den zuständigen Stellen nur vertröstet. Die AK Tirol unterstützt die leidgeprüfte Familie seit nunmehr eineinhalb Jahren in ihrem Kampf ums Recht.
Es geht im Konkreten um das Mädchen Nadina Strobl (geb. am 24. November 2007), das sich am 4. Jänner 2008 im Alter von etwa 6 Wochen am LKH Innsbruck – Universitätsklinik Innsbruck einer Routineoperation (Leistenbruch) unterzog. Im Rahmen dieser Behandlung kam es jedoch zu massiven Komplikationen und es wurde schließlich ein massiver Gehirnschaden des Kindes diagnostiziert.
Nadina leidet in Folge der Gehirnschädigung unter anderem an tiefgreifenden Entwicklungsstörung mit komplexen Wahrnehmungsstörungen, einer zerebralen Sehstörung und einer schweren Epilepsie mit therapieresistenten Krampfanfällen.
Sowohl seitens der behandelnden Ärzte als auch der ärztlichen Direktion wurde den Eltern gegenüber stets damit argumentiert, dass kein Behandlungsfehler vorliege und alles darauf hinweise, dass eine angeborene Stoffwechselerkrankung vorliegt, die vor der Operation zu keinen Auffälligkeiten geführt habe und deshalb ein scheinbar gesundes Kind einer Routineoperation zugeführt worden sei (vgl. Leserbrief der ärztlichen Direktorin Dr. Kofler in TT vom 12. Februar 2010, Seite 10).
Einem weiteren Interview mit der zuständigen ärztlichen Direktorin Dr. Kofler im Mai 2010 ist zu entnehmen, dass seitens der TILAK seinerzeit nicht einmal die zuständige Haftpflichtversicherung informiert worden sei, da es keinen Hinweis auf einen Fehler gegeben hätte (vgl. TT-Artikel vom 3. Mai 2010, Seite 3).
Die Eltern schalteten gemeinsam mit der Patientenvertretung des Landes Tirol die Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen, Ärztekammer für Tirol, (im Dez 2008) ein. In diesem Schiedsverfahren wurde ein anästhesiologisches Gutachten eingeholt, wobei der Sachverständige Univ. Prof. Dr. Kröll darin zu dem Schluss kommt, dass kein ärztliches Fehlverhalten vorliegt und es sich im konkreten um einen schicksalhaften Verlauf handle.
Obwohl dieses Gutachten offensichtlich lückenhaft ist und zum Teil mit reinen Vermutungen und Spekulationen arbeitet, ferner die Dokumentationslücken ignoriert und keine seriösen Antworten auf die aufgeworfenen Fragen gibt, ist die zuständige Schiedskommission ohne weitere Erörterungen unverständlicherweise dem Ergebnis des Gutachters gefolgt.
Da die Eltern bei der Suche nach den Hintergründen für die schwere Behinderung ihrer Tochter nach einer Routineoperation in der Universitätsklinik Innsbruck weder von der Schiedsstelle in Arzthaftpflichtfragen noch von der Patientenanwaltschaft unterstützt wurden, hat sich Anfang 2010 die Arbeiterkammer Tirol des Falles angenommen, Familie Strobl unterstützt sowie Rechtsschutzdeckung gewährt, wobei der Arzthaftungsexperte RA Dr. Thomas Juen mit der Rechtsvertretung für Nadina Strobl beauftragt wurde.
Da die zwischenzeitlich involvierte Entschädigungskommission des Tiroler Patientenentschädigungsfonds eine nähere gutachterliche Überprüfung der seinerzeitigen Behandlung Nadinas ebenfalls als sinn- und zweckmäßig erachtete, wurde seitens der Kommission unter Beiziehung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Juen ein weiteres umfangreiches anästhesiologisches Gutachten in Auftrag gegeben, wobei Dr. Juen die Möglichkeit gegeben wurde, die für die Patientenseite offenen Fragen an den Sachverständigen zu stellen.
Seit März 2011 liegt nunmehr das Sachverständigengutachten des Herrn Prof. Dr. Jochen M. Strauß, Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Perioperative Medizin und Schmerztherapie des Akademischen Lehrkrankenhauses der Georg-August-Universität Göttingen vor.
Dieses Gutachten kommt zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:
1.Nadina Strobl war vor der gegenständlichen Operation am 4. Jänner 2088 in der Klinik Innsbruck gesund und litt an keinem gesundheitlichen „Vorschaden“ (belegt durch zwischenzeitlich insgesamt drei Sachverständigengutachten!)
2.Vorliegen erheblicher schadensursächlicher Sorgfaltsmängel in Bezug auf die Durchführung und Überwachung der damaligen Narkose, sowie Unterlassung einer durchgehenden Überwachung des Kindes vom OP-Ende bis in den Aufwachraum
3.Erhebliche Zweifel des Sachverständigen an der Richtigkeit des geführten Anästhesieprotokolls
4.Infusionsfehler und mangelhafte bzw. unzureichende Dokumentation zur Infusionsmenge
5.Einsatz eines hierfür nicht zugelassenen Medikaments (sog. „off-label-use“)
6.Unterlassen notwendiger Untersuchungen des Kindes im Aufwachraum und verspätete Verlegung des Kindes auf die Intensivstation
7.Ebenso dürftige bzw. mangelhafte Dokumentation und teilweise fehlende bzw. verspätete Diagnostik in der Intensivstation
Obwohl dieses Gutachten der TILAK GmbH und deren Haftpflichtversicherung (Zürich Versicherungs-AG) seit nunmehr knapp einem halben Jahr vorliegt, wurde trotz mehrfacher Aufforderungen und Fristsetzungen unsererseits bis zum heutigen Tage noch kein Haftungsanerkenntnis von TILAK-Seite abgegeben. Stattdessen wird die Familie Strobl seit Monaten damit vertröstet, dass man seitens der Haftpflichtversicherung das Gutachten Prof. Strauß durch weitere Gutachten überprüfen müsse.
Ein derartiges „Prüfgutachten“ liegt der Zürich Versicherungs-AG nunmehr jedoch bereits seit Juni 2011 vor. Trotz mehrfacher Ersuchen wurde dieses Gutachten der Fam. Strobl nicht zur Verfügung gestellt, dies mit der Begründung dass es sich um ein „internes“ Gutachten der Versicherung handelt und noch nicht alle Fragen geklärt wären.
Dies zeigt, dass die außergerichtlichen Vergleichsgespräche seitens der TILAK und ihrer Haftpflichtversicherung nicht ernsthaft geführt werden und man auf der Gegenseite offensichtlich nur versucht Zeit zu gewinnen. Zeit, die Nadina und ihre Eltern jedoch nicht haben!
Ein seitens der Zürich Versicherungs-AG zwischenzeitlich selbst in Auftrag gegebenes Gutachten spricht davon, dass Nadina aufgrund der massiven Gehirnschädigung ein lebenslanger Pflegefall bleiben und immer eine „Rundum-Betreuung“ benötigen wird.
In Anbetracht dieser Umstände hat Dr. Juen am heutigen Tage (25. August 2011) beim zuständigen Landesgericht Innsbruck eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen die TILAK GmbH eingebracht (Leistungsbegehren: € 362.923,41 und Feststellungsbegehren – Haftung für sämtliche dem Kind aus der verfahrensgegenständlichen Behandlung künftig erwachsende Schäden).
Hinzuzufügen ist, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck seit nunmehr über 1 ½ Jahren in der gegenständlichen Rechtssache auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren führt, welches derzeit gegen drei der seinerzeit behandelnden Ärzte der Uni-Klinik Innsbruck behängt (17 Ut 264/09v und 17 St 109/11b). Diesem Verfahren hat sich RA Dr. Juen als Rechtsvertreter für Nadina Strobl angeschlossen und zahlreiche Beweisanträge gestellt.
Presseartikel zum Fall Nadina Strobl:
http://www.imzoom.info/article.php/20110825140206742
Nach der Schule auf die Walz
Auf die Walz gehen, das war früher Gang und Gebe. Aber es ist auch jetzt möglich. Und zwar durch das von der AK Tirol initiierte EU-Projekt „Tirolerinnen und Tiroler auf der Walz“! Unter 30Jährige, Lehrlinge und Schüler können zwei bis sechs Monate Arbeitsluft in der Ferne schnuppern. Das Interessante dabei: Je nach Zielland gibt’s ein Fördergeld zwischen 520 und 960 Euro pro Monat.
Ein Praktikum bei der SĂĽddeutschen, arbeiten im Hotel Sheraton Park Tower in London oder bei der Volkswagen AG? AuĂźerhalb der Heimat Berufserfahrung zu sammeln, ist vor allem bei Jungen angesagt. Das erweitert den Horizont und steigert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das Projekt „Tirolerinnen und Tiroler auf der Walz“ macht’s möglich. Es bietet jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von der EU gefördert die Möglichkeit, zwei bis sechs Monate Berufserfahrung in einem anderen EU-Land, den EWR-Ländern Norwegen, Liechtenstein und Island sowie in der Türkei und Kroatien zu sammeln. Pro Monat stehen je nach Zielland zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsentgelt, zwischen 520 und 960 Euro für die erhöhten Kosten wie Reise, Unterkunft und Versicherung zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Sprachkurs mit maximal 200 Euro unterstützt.
Zielgruppe: Junge Facharbeiter und Lehrlinge
Das Projekt wendet sich an junge Facharbeiter unter 30 Jahren nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehre, aber auch Absolventen berufsbildender Schulen können davon Gebrauch machen. Dazugekommen sind nun auch Lehrlinge während ihrer Lehre und Schülerinnen und Schülern von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für die Zeit ihres Pflichtpraktikums. Das Praktikum muss aber im erlernten Beruf absolviert werden.
Die Palette der Berufe ist vielfältig und reicht vom Konditor, Elektriker, Büroangestellten, Friseur, Fotografen, Gesundheitstrainer bis zu Tierarzthelfer und Weber. England, Spanien und Deutschland waren bisher die beliebtesten Länder.
Nähere Infos gibt es beim Europareferat der AK Tirol unter der kostenlosen telefonischen Hotline 0800/22 55 22 – 1455 und bei der Standortagentur Tirol.
Zuschläge bis zu 100 % an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nacht
AK Tirol erhebt die Preise bei Aufsperrdiensten: Hohe Kosten vor allem an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nacht. Unterschiedlichste Verrechnungsarten erschweren Preisvergleiche
Wer vor verschlossenen Türen steht, etwa weil der Schlüssel verloren oder zu Hause vergessen wird und daher einen Aufsperrdienst benötigt, muss mit durchwegs hohen Kosten rechnen.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tirol haben im Juni/Juli 2011 stichprobenartig eine schriftliche Preiserhebung bei Tiroler Schlüsseldiensten durchgeführt. Dabei wurden die Preise für die Fahrtkosten, für das Aufsperren, Zuschläge in der Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen und allfällige Kosten für das Übersenden einer Rechnung erhoben. 11 Anbieter haben den schriftlichen Fragebogen retourniert und konnten somit in die Auswertung miteinbezogen werden.
Bei einigen Anbietern mussten die Preise bzw. die Verrechnungsmodalitäten nach Übermittlung des schriftlichen Fragebogens nochmals gesondert durch telefonische Abklärung konkretisiert bzw. ergänzt werden.
Ergebnis:
Die einzelnen Anbieter nutzen die unterschiedlichsten Verrechnungsvarianten bzw. Tarifstrukturen für die Preisberechnung und haben teilweise bestimmte Gebiete definiert, für die eine Pauschalverrechnung der Fahrtkosten (meist in der Nähe des Firmenstandortes) oder aber eine kilometerabhängige Verrechnung der Fahrtkosten (meist weiter entfernt vom Firmenstandort) zum Tragen kommt. Ebenso ist die Höhe der jeweils verlangten „Aufsperrtarife“ (angegeben einmal inklusive, ein anderes Mal exklusive der Fahrtkosten!) vielfach abhängig vom Wohngebiet, in das der Aufsperrdienst ausrücken muss. Auch die Zuschläge in der Nacht bzw. an Sonn-und Feiertagen sind höchst unterschiedlich und ein Preisvergleich der einzelnen Anbieter ist für den Konsumenten daher unbedingt anzuraten.
Wenn man an einem Feiertag, am Wochenende oder in der Nacht einen Aufsperrdienst benötigt, sind die Kosten dafür meist erheblich höher. Zu den jeweiligen Tarifen kommen dann Zuschläge bis zu 100% hinzu. Zu beachten ist, dass die Anbieter unterschiedliche „normale Geschäftszeiten“ (Verrechnung des Tarifes ohne Zuschläge) angeben und beispielsweise Nachtzuschläge einmal bereits ab 17 Uhr, ein anderes Mal erst ab 22 Uhr verlangt werden.
Neben der Barzahlung der Dienstleistung ist auch die kostenlose Übermittlung einer Rechnung möglich. Nur ein einziger Anbieter hat angegeben, für die Ausstellung und Übermittlung einer Rechnung an private Auftraggeber extra einen Betrag in Höhe von 4 Euro zu verlangen.
Details:
Der verlangte Tarif für das Aufsperren der Türe („Aufsperrtarif)“ variiert relativ stark und wird meist als „Pauschale“ angegeben, seltener wird nach tatsächlichem Zeitaufwand verrechnet. Die Höhe der Aufsperrtarife hängt jedoch bei einigen Anbietern vom jeweiligen Gebiet ab, in dem die Türe geöffnet werden muss (innerhalb des „eigenen Bezirkes“ oder außerhalb davon, wobei mit „Bezirk“ regelmäßig nicht der „politische Bezirk“ gemeint ist sondern Gebiete von den einzelnen Anbietern individuell festgelegt werden!). Bei einigen Anbietern, die Aufsperrtarife für bestimmte Gebiete angeben, sind auch die Fahrtkosten enthalten. Diese Tarife entsprechen somit den verlangten Gesamtkosten. Bei anderen Anbietern sind die Aufsperrtarife wiederum unabhängig vom jeweiligen Gebiet, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist, wobei dann regelmäßig mit zusätzlichen Fahrtkosten zu rechnen ist.
Bei der Verrechnung der Fahrtkosten werden – je nach Entfernung – entweder Fahrtkostenpauschalen verlangt oder es wird nach Kilometern abgerechnet. Die Gebiete, für die Fahrtkostenpauschalen verrechnet werden, werden von den Anbietern selbst festgelegt und entsprechen auch hier meist nicht dem jeweiligen (politischen) Bezirk. Einige Anbieter weisen die Fahrtkosten nicht gesondert aus, sondern verrechnen pauschal für die gesamte Dienstleistung (Aufsperren inklusive Fahrtkosten) bzw. stellen gemäß ihren Angaben für Dienstleistungen im Umkreis (d.h. für das Aufsperren einer Türe in bestimmten Gebieten nahe ihres Firmenstandortes) gar keine Fahrtkosten gesondert in Rechnung.
Regelmäßig „günstiger“ sind die Kosten bei „einfachen“ Türöffnungen, die in der Nähe des Standortes des Unternehmens durchzuführen sind. Wenn sich die aufzusperrende Türe in einem vom Firmenstandort weiter entfernten Gebiet befindet und die Türe vielleicht noch versperrt ist, wird es hingegen meist erheblich teurer.
Forderungen der AK:
Ein Preisvergleich der Gesamtkosten für das Aufsperren einer Türe ist aufgrund der unterschiedlichsten Verrechnungsmodalitäten bzw. Tarifstrukturen der einzelnen Anbieter für den Konsumenten nicht ohne größeren Aufwand zu schaffen. Daher fordern die AK-Konsumentenschützer eine transparente und vor allem möglichst einfache Information zum tatsächlich verrechneten Gesamtpreis.
Tipps:
• Wenn möglich, immer mehrere Angebote einholen und insbesondere die Gesamtpreise vorab miteinander vergleichen.
• Bei guter Nachbarschaft kann auch bei einem vertrauensvollen Nachbarn ein Ersatzschlüssel hinterlegt werden, um hohe Kosten durch einen Aufsperrdienst zu vermeiden.
• Man sollt unbedingt vorab nach Abend-, Nacht-, Wochenend-, Sonn- und Feiertagszuschlägen fragen. Auch die „normalen Geschäftszeiten“ (also Zeiten, wo der „Normaltarif ohne Zuschläge“ verrechnet wird) sind nicht bei allen Anbietern gleich!
• Zu beachten sind auch allfällig notwendige Materialkosten, die beim Öffnen einer Türe zusätzlich anfallen können.
• Sämtliche Details zu den Preisauskünften der einzelnen Anbieter unter www.ak-tirol.com
Dringende Anfrage von Tirols seriösesten “Aufdecker-Journalisten”
Die Anfrage:
Von: Markus Wilhelm[SMTP:M.WILHELM@DIETIWAG.ORG]
Gesendet: Montag, 29. August 2011 11:33:34
An: SAMMELST.-Praesidium
Betreff: molterer sv sierning
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sehr geehrter herr präsident,
im zusammenhang mit dem fall molterer, der für seinen heimatfußballverein sierning (oö) sponsorgelder von der telekom organisiert haben soll, informiert mich grad ein zirler, dass sie, herr präsident, persönlich (!) für ihren heimatverein fc zirl sponsorgelder von der tiwag organisiert haben.
vielleicht bringen sie ja deswegen den mund nicht auf zu den strom- und gaspreisen, zu den boni für die tiwag-bonzen, zu den kraftwerksplänen der tiwag und all den skandalen rund um den dzt. vorstand.
da ich darüber schreiben werde, möchte ich ihnen auch die möglichkeit zu einer stellungnahme einräumen.
mit besten grĂĽĂźen
markus wilhelm
Markus Wilhelm, 6450 Sölden I Tel. 05254 3162 I Mail: m.wilhelm@tirol.com I
Â
Die Antwort:
Von: Richter, Sabrina Im Auftrag von Zangerl, Erwin Präs.
Gesendet: Mittwoch, 31. August 2011 12:54
An: ‘m.wilhelm@dietiwag.org’
Betreff: Ihr E-Mail vom 29. August dJ
Sehr geehrter Herr Wilhelm!
Aus Wien zurückgekommen, nehme ich zu Ihren Behauptungen bzw. Unterstellungen wie folgt persönlich Stellung:
Zunächst lehne ich eine Verbindung mit den Vorgängen bei der Telekom und meiner ehrenamtlichen Funktion beim FC Zirl entschieden ab. Der FC Zirl hat insgesamt 14 Sponsoren, wie z.B. Privatbetriebe, Banken aber auch die TIWAG. Ich habe im Zuge Ihrer Recherchen nach einem Gespräch mit dem Obmann festgestellt, dass die TIWAG für das heurige Jahr ihren Sponsorbeitrag noch nicht übermittelt hat. Der Obmann des FC Zirl wird diesbezüglich urgieren. Der Vollständigkeit halbe möchte darauf hinweisen, dass ich auch noch Präsident der Tiroler Postmusik und Mitglied der Bundesleitung der Tiroler Schützen bin. Darüber hinaus bin ich Vorstand des Tiroler Sozialmarktes. In dieser Funktion habe ich mich um Spenden bemüht. Zu ihrem Vorwurf, dass ich gegenüber der TIWAG „den Mund nicht aufbringe“ halte ich entgegen, dass auch der größte Sponsor aus dem Bankenbereich im Zuge der Fremdwährungskredite geklagt wurde und die Klage von der AK gewonnen wurde. Was die TIWAG betrifft, habe ich RA Schäfer ebenfalls mit einer Klagsprüfung beauftragt. Somit sind alle ihre Vorhaltungen entkräftet und ich betrachte sie als gegenstandslos.
Ich bedauere, dass Sie mein Angebot eines persönlichen Gesprächs nicht angenommen haben. Wir hätten uns in der von Ihnen geschätzten Pizzeria Lacise (gegenüber dem Bahnhof Zirl) verabreden können, wo ich Sie vor einiger Zeit angetroffen habe.
Wenn es Ihnen recht ist, wĂĽrde ich gerne Ihre Fragen und meine Antwort auf meine Facebook-Seite stellen.
Mit freundlichen GrĂĽĂźen
Erwin Zangerl
Präsident der Arbeiterkammer Tirol
Umgang mit Geld will gelernt sein
AK-Trainerinnen und Trainer geben in der Kinderstadt in Schwaz im Rahmen des Workshops „Schau auf´s Geld“ Tipps zu Geldangelegenheiten. Dabei soll der Umgang mit dem eigenen Geld möglichst früh trainiert werden. Jugendliche im Alter von 12-15 Jahren können sich dafür anmelden.
Nähere Informationen finden Sie unter: kinderstadt-tirol.at
Termine:Â Â 19. August; 22. und 23. August jeweils von 10-12 Uhr und 13 bis 15 Uhr

