Zehn Fragen an den Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg

Die Schmerzgrenze sei erreicht, erklärten Betriebsratsvorsitzende aller öffentlichen Tiroler Krankenhäuser: Betriebsrats-Vorsitzenden Gerhard Hödl (TILAK), Petra Grössl-Wechselberger (BKH Schwaz), Gerhard Margreiter (BKH Kufstein), Christian Rass (BKH St. Johann), Manuela Schober (BKH Lienz) und Edith Stimpfl (KH Zams) in einem offenen Brief an Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg.”Es fehle immer mehr Personal, das Sparen schlage sich auf die Qualität der Versorgung nieder. Auch in den Krankenhäusern hätten „die Kostenrechner und Erbsenzähler“ das Regiment ĂĽbernommen, sagte der Präsident der Arbeiterkammer Erwin Zangerl.

Offener Brief an LR Bernhard Tilg

Berichterstattung zum Thema: Personalnot an den Krankenhäusern

Presseartikel

AK-Veranstaltungsreihe „Arbeit, wie sie im Buche steht“

10. Oktober 2011
18:30

Literarische Diskussion mit Susanne Gurschler und Christian Kössler

Am Montag, 10. Oktober veranstaltet die AK Tirol um 18.30 Uhr eine literarische Diskussion im AK-Foyer in Innsbruck. Mit dem Publikum diskutieren dieses Mal die beiden Autoren Susanne Gurschler (u.a. Panorama der „Schlacht am Bergisel“) und Christian Kössler (u.a. „Innsbrucker Totentanz“). Es moderiert Helmuth Schönauer von der Universitätsbibliothek Innsbruck.

Arbeit ist oft elegant, unauffällig, kreativ, sauber, zeitlos. Arbeit in der Literatur ist spannend, hintersinnig, trickreich. Oder doch nicht?

Bekannte Autorinnen und Autoren stellen im Rahmen der AK-Veranstaltungsreihe „Arbeit, wie sie im Buche steht“ ihre Auswahl an Büchern zum Thema Arbeit vor.

Als Konsument einfach besser informiert

Konsumenten haben es heutzutage nicht leicht, vor allem, wenn es um Probleme beim Kauf oder bei Verträgen geht. Die AK Landeck hilft mit einer eigenen Vortragsreihe am 4.Oktober um 19 Uhr.

Wer besser informiert ist, kann Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg gehen. Deshalb werden bei den AK-Infoabenden in der AK Landeck, Reutte, Imst und Telfs die wichtigsten rechtlichen Fragen von Konsumenten beantwortet.

Wann kann ich von einem Kauf oder einem Vertrag zurücktreten? Was ist ein Haustürgeschäft? Was tun, wenn die Ware mangelhaft ist oder das Unternehmen nicht liefert? Was ist eine Garantie, was Gewährleistung? Wie hilft man sich bei Problemen mit Telefon oder Internet? Muss ich gemahnt werden, damit die Forderung auch gerichtlich geltend gemacht werden kann und wie hoch dürfen Inkassokosten sein? Bei den kostenlosen AK-Infoabenden im Oberland „Ihr Recht als Konsument“ erfährt man all das. Außerdem wird der eine oder andere Rechtsirrtum aufgeklärt.

Als Konsument einfach besser informiert

4. Oktober 2011
19:00
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11. Oktober 2011
19:00
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13. Oktober 2011
19:00
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18. Oktober 2011
11:00
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Konsumenten haben es heutzutage nicht leicht, vor allem, wenn es um Probleme beim Kauf oder bei Verträgen geht. Die AK hilft mit einer eigenen Vortragsreihe im Oberland.

Wer besser informiert ist, kann Schwierigkeiten von vornherein aus dem Weg gehen. Deshalb werden bei den AK-Infoabenden in der AK Landeck, Reutte, Imst und Telfs die wichtigsten rechtlichen Fragen von Konsumenten beantwortet.

Wann kann ich von einem Kauf oder einem Vertrag zurücktreten? Was ist ein Haustürgeschäft? Was tun, wenn die Ware mangelhaft ist oder das Unternehmen nicht liefert? Was ist eine Garantie, was Gewährleistung? Wie hilft man sich bei Problemen mit Telefon oder Internet? Muss ich gemahnt werden, damit die Forderung auch gerichtlich geltend gemacht werden kann und wie hoch dürfen Inkassokosten sein? Bei den kostenlosen AK-Infoabenden im Oberland „Ihr Recht als Konsument“ erfährt man all das. Außerdem wird der eine oder andere Rechtsirrtum aufgeklärt.

Die Termine

AK Landeck: 4. Okt., 19 Uhr (Anmeldung 0800/22 55 22 – 3450)

AK Reutte: 11. Okt.,19 Uhr (Anmeldung 0800/22 55 22 – 3650)

AK Imst: 13. Okt., 19 Uhr (Anmeldung 0800/22 55 22 – 3150)

AK Telfs: 18. Okt., 19.30 Uhr (Anmeldung 0800/22 55 22 – 3850)

AK erwirkt Urteil gegen irrefĂĽhrende Behauptungen der Neuen Heimat

Die AK Tirol geht erfolgreich gegen ein wettbewerbswidriges Verhalten der Neuen Heimat vor.

Durch rechtskräftiges Urteil des Landesgerichts Innsbruck (Versäumungsurteil) steht fest: Die Neue Heimat muss es in Zusatzvereinbarungen zu bereits mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen unterlassen zu behaupten, der Vertrag zum Bauprojekt „Innsbruck O 3“ sei in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitskammer einer kritischen Betrachtung unterzogen worden und alle Klauseln seien konsumentenrechtlich unbedenklich.

Die Kaufverträge der Neuen Heimat für die Eigentumswohnungen im Innsbrucker O-Dorf 3 wurden bereits im Jahr 2010 durch die AK Tirol über die Bundesarbeitskammer abgemahnt. Insgesamt 39 Vertragsklauseln waren unzulässig. Die Neue Heimat hatte sich der Abmahnung unterworfen. Sie hat sich also verpflichtet, diese Klauseln nicht länger zu verwenden. Auch in bereits abgeschlossenen Verträgen darf sich die Neue Heimat nicht mehr auf diese Klauseln berufen.

Die Neue Heimat hat dann mit Käufern einen weiteren Vertrag abgeschlossen, der mit „Nachtrag zum Kaufvertrag …“ überschrieben war. Durch das Urteil des Landesgerichts Innsbruck steht fest, dass in diesen Verträgen wettbewerbswidrige Angaben enthalten sind.

Von der Neuen Heimat wurde behauptet, die Neue Heimat habe den Kaufvertrag in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitskammer einer kritischen Betrachtung unterzogen und die Neue Heimat habe sich daher dazu entschlossen, sämtliche Vertragspunkte ersatzlos zu streichen bzw. entsprechend abzuändern, die bei konsumentenschutzrechtlicher Betrachtung benachteiligend sein könnten.

Diese Angaben sind unzutreffend. Auf zahlreiche Klauseln, die in der Unterlassungserklärung enthalten waren, wird in der Zusatzvereinbarung überhaupt nicht eingegangen. Es entsteht so für die Käufer der unrichtige Eindruck, sämtliche gesetzeswidrige Klauseln seien eliminiert. Die Neue Heimat behauptet, sie habe sich dazu entschlossen, sämtliche Vertragspunkte die bei einer konsumentenschutzrechtlichen Betrachtung zu einer eventuellen Benachteiligung der Verkäufer führen könnten, ersatzlos zu streichen bzw. entsprechend abzuändern. Sie erwähnt aber eine Vielzahl von abgemahnten Klauseln gar nicht.

Es handelt sich dabei um Klauseln, die sich für die Käufer nachteilig auswirken können. Beispielsweise hat die Neue Heimat die Klauseln, mit der einseitige Leistungsänderungen durch die Neue Heimat möglich sein sollen, nicht erwähnt. Die unzulässige Bestellung der Neuen Heimat zur Hausverwaltung für die Dauer von 4 Jahren wird auch nicht erwähnt. Auch jene Klausel, mit der die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche erschwert wird, bleibt in der Zusatzvereinbarung unerwähnt.

Das Verhalten der Neuen Heimat erfüllt damit die Voraussetzungen einer irreführenden Geschäftspraktik. Zunächst hat sie sich der Abmahnung unterworfen und sich verpflichtet, 39 Klauseln aus ihren Kaufverträgen nicht wieder zu verwenden und legt dann aber Nachträge zu bereits abgeschlossenen Kaufverträgen vor, in denen ein Teil der unzulässigen Klauseln weder abgeändert noch erwähnt werden, obwohl die Neue Heimat behauptet, alle konsumentenrechtlich bedenklichen Klauseln abgeändert oder gestrichen zu haben.

Diese Irreführung wird noch dadurch verstärkt, dass die Neue Heimat eine Zusammenarbeit behauptet, die es in dieser Form nicht gegeben hat. Mit dem Hinweis auf die Zusammenarbeit wird bei den Käufern der Eindruck verstärkt, der Inhalt der Verträge sei nach Abschluss des Nachtrages rechtlich unbedenklich.

Das irreführende Verhalten der Neuen Heimat hatte keinen Erfolg. Die AK Tirol hat über die Bundesarbeitskammer durch Rechtsanwalt Dr. Reichholf aus Wien das Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen die Neue Heimat erwirkt. Dieses Urteil bestätigt die Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Zu den Klauseln im Einzelnen:

Unter anderem folgende Klauseln, die Neue Heimat nicht mehr verwenden darf, wurden im Nachtrag zum Kaufvertrag weder abgeändert noch gestrichen:

• „Die Verkäuferseite behält sich bauliche Änderungen aus Zweckmäßigkeits-gründen (z.B. wenn die Änderungen der Einhaltung der allgemein aner-kannten Regel der Technik dient) oder aufgrund von behördlichen Vor-schreibungen ausdrücklich vor.“

• „Abweichungen der Nutzfläche des Kaufobjektes von den Planmaßen werden bis zu 3 % der Gesamtnutzfläche toleriert und haben keine Änderung des Kaufpreises zur Folge.“

Die Neue Heimat erweckt dadurch den Eindruck, dass sie das Recht hätte, die vertraglich vereinbarte Leistung einseitig zu ändern.

• „Die Käuferseite erklärt mit Unterfertigung dieses Vertrages in allfällige Ver-tragsverhältnisse, deren Abschluss für die Bewirtschaftung bzw. Versorgung dieser Wohnanlage bzw. aus sonstigen Gründen erforderlich war einzutreten und zu übernehmen.“

Die Käufer müssen aufgrund dieser Klauseln annehmen, sie müssten in bereits abgeschlossene Bewirtschaftungs- und Versorgungsverträge eintreten, auch wenn diese für sie nachteilig sind.

• „Die Käuferseite bestellt die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige WohnungsGmbH, FN 50504 x des Landesgericht Innsbruck, Gumppstraße 47 in 6023 Innsbruck, zur Verwalterin der Liegenschaft im Sinn des § 20 Wohnungseigentumsgesetzes 2002 auf die Dauer von 4 Jahren und verlängert sich danach diese Bestellung auf unbestimmte Zeit.

Der Eigentümergemeinschaft steht das nicht abdingbare Recht zu, die Verwaltung nach Ablauf von drei Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monate zum Ende einer jeden Abrechnungsperiode zu kündigen.“

Bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten, was in aller Regel in den ersten 3 Jahren ab Fertigstellung der Liegenschaft zu erfolgen hat, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft auch die Hausverwaltung zur Unterstützung heranziehen. Die Hausverwaltung wäre aber ident mit dem Verkäufer.

• „Für die objektive Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt und deshalb die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Käuferseite aus dem Kaufvertrag über die gegenständliche Wohnung zulässig ist, wird zwischen den Vertragsteilen folgende Vorgangsweise vereinbart:

1. Die Käuferseite hat der Verkäuferin den Mangel binnen einem Monat nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen, genau zu beschreiben und dessen Behebung unter Setzung einer angemessenen Frist zu fordern. Die Angemessenheit der Frist zu Behebung etwaiger Mängel ist abhängig von der Art und Beschaffen¬heit des Mangels, wobei jedenfalls nicht 30 Tage unterschritten werden können.

2. Sollte die Behebung des konkret bezeichneten Mangels binnen ang-emessener Frist nicht erfolgt sein, so wird die Käuferseite die nicht erfolgte Mängelbehebung schriftlich rügen.

3. Die Verkäuferin hat die Möglichkeit, nach Aufforderung durch die Käufer-seite, innerhalb der vorgenannten angemessenen Frist, den beschriebenen Mangel endgültig zu beheben oder die Beibringung eines Gutachtens anzukündigen, dass die Mängelfreiheit bestätigen soll. Belegt das rechtzeitig beigebrachte Gutachten die Mängelfreiheit, so steht der geltend gemachte Betrag dem Erwerber nicht zur Verfügung, jedoch bleibt der Käuferseite die weitere Geltendmachung (z.B. gerichtliche Schritte) unbenommen.

4. Gibt die Verkäuferin fristgerecht keine Stellungnahme ab oder lehnt sie die Behebung des Mangels ab, kann die Käuferseite den ihr aus dem Haftrücklass zustehenden Betrag unter Vorlage eines Gutachtens eines Sachverständigen, das den baulichen Mangel zweifelsfrei bestätigt, beim sichernden Bankinstitut einfordern. Der geforderte Betrag ist jedoch der Höhe nach begrenzt und zwar mit den tatsächlichen Kosten zur Behebung des vorliegenden Mangels,

maximal jedoch 2 % des Kaufpreises (Garantiesumme).“

Es wird der Eindruck erweckt, dass nur unter den in der Klausel vorgesehenen Bedingungen Gewährleistungsansprüche bestehen. Diese weichen aber zum Nachteil der Käufer von der gesetzlichen Regelung ab. Es besteht nämlich keine Verpflichtung Gewährleistungsrechte schriftlich binnen einem Monat geltend zu machen. Auch die nicht erfolgte Mängelbehebung muss nicht schriftlich gerügt werden. Durch diese irreführenden Klauseln können Käufer an der Geltendmachung ihrer Gewährleistungsansprüche gehindert werden.

Tiroler zahlen am meisten an der Tankstelle – Politik und Bundeswettbewerbsbehörde sind gefordert, das Preisgefälle abzustellen!

Benzin und Diesel sind in Tirol (mit Vorarlberg) weiterhin am teuersten, so das Ergebnis der aktuellen AK-Treibstoffpreiserhebung. AK Präsident Erwin Zangerl: „Die Politik ist gefordert einzugreifen. Der Rohölpreis ist aufgrund von Spekulationen deutlich überhöht. Es braucht Regelungen auf EU-Ebene, da es sich um ein grenzüberschreitendes Problem handelt. Außerdem muss die Bundeswettbewerbsbehörde den heimischen Mineralölmarkt untersuchen, warum dieses deutliche Preisgefälle zwischen West- und Ostösterreich gegeben ist, das auch innerhalb der einzelnen Anbieter zu finden ist. Schließlich muss es endlich zu einer Reform der Pendlerpauschale kommen, um die übermäßigen Belastungen für Pendler abzufedern. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, da die Pendlerpauschale viele Ungerechtigkeiten verursacht. Dazu gehört in erster Linie die Umwandlung in einen Absetzbetrag, damit auch Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Einkommen gleich davon profitieren.“

Der Preis für Super ist in Tirol ca. zwei Cent über dem Österreichschnitt, bei Diesel sind es fast drei Cent. Für eine 50-Liter-Tankfüllung entspricht dies einem Preisunterschied von 1,50 Euro. Dabei kassieren die Konzerne den Löwenanteil und den Tankstellenbetreibern bleibt kaum etwas davon.

Damit bleiben die Preise für Treibstoffe auf Rekordniveau. Zum Vergleich: Vor genau einem Jahr waren die für Diesel und Super fast 20 Cent niedriger, ein voller Tank kostet heute somit 10 Euro mehr als im September des Vorjahres. Betroffen von dieser Steigerung sind vor allem Pendler, die auf ihrem täglichen Weg zur Arbeit auf das Auto angewiesen sind.

Innerhalb Tirols kann in Osttirol am gĂĽnstigsten getankt werden, dort kostet Benzin durchschnittlich gut drei Cent weniger als in Nordtirol und ist somit auch etwas weniger als im Ă–sterreichschnitt. In Nordtirol ist das Preisniveau in der Landeshauptstadt Innsbruck etwas niedriger als in den ĂĽbrigen Bezirken.

Autobahntankstellen sind weiterhin deutlich teurer, teilweise ist dort 15 Cent pro Liter mehr zu bezahlen als bei den ĂĽbrigen Tankstellen.

Da Preiserhöhungen von Diesel und Super nur um 12 Uhr Mittag erlaubt sind, ist das Preisniveau am späteren Vormittag im Verhältnis am günstigsten. Im Raum Innsbruck betrug dieser Preisunterschied bis zu drei Cent. Der überwiegende Teil der Tankstellen senkte den Preis zumindest einmal im Laufe Tages.

Die AK Tirol empfiehlt deshalb den Konsumenten, eher am Vormittag zu tanken und Treibstoffpreise zu vergleichen.

Dank des Spritpreisrechners, der seit August auf der Homepage der e-control freigeschaltet ist, können Autofahrer jederzeit die aktuellen Treibstoffpreise abfragen. Die Trankstellenbetreiber sind verpflichtet, die jeweils aktuellen Preise für die Datenbank zu melden: Preiserhöhungen bis 12 Uhr unmittelbar, Preissenkungen im Laufe des Tages spätestens nach 30 Minuten. Mit dieser Datenbank haben Autofahrer endlich die Möglichkeit, sich einen guten Überblick über das aktuelle Preisniveau zu verschaffen. Allerdings hat die Internetanwendung auch seine Tücken: Es muss zuerst ein Ort bzw. eine Straße ausgewählt werden und von den nächstgelegenen 10 Tankstellen werden nur die fünf günstigsten Tankstellen angezeigt. Außerdem werden jene zehn Tankstellen dargestellt, die von der Luftlinie her am nächstgelegen sind. Da kann es schon passieren, dass für einen Ort eine Tankstelle in einem anderen Tal angezeigt wird, die über die Straße gar nicht direkt erreichbar ist.

Vernissage „Stillleben“ des Künstlers Urban Sterzinger

Mit dieser Vernissage hat die AK-Bezirkskammer Telfs ihre neue Reihe „Kultur vor Ort“ gestartet, bei der insbesondere regionalen Künstler/Innen eine Bühne für deren Kunstwerke geboten werden soll. Zum Start dieser Reihe konnte der Telfer Künstler Urban Sterzinger seine neue Kunstreihe „Stillleben“ dem interessierten Publikum präsentieren.

Die Vernissage wurde vom Leiter der AK-Telfs Mag. Gregor Prantl mit einer kurzen Begrüßung und Ansprache eröffnet, ehe der auch überregional äußerst bekannte Künstler Prof. Heinrich Tilly als Laudator einführende Worte zum Schaffen des Künstlers an das zahlreich erschienene Publikum richtete. Anschließend wurde die Ausstellung nach den Dankesworten des Künstlers offiziell eröffnet. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung von passenden Gitarrenklängen des Musikprojektes „Blue Moon“.

Begrüßt werden konnte zu dieser Vernissage auch der Telfer Bürgermeister Christian Härting und hat sich auch AK-Präsident Erwin Zangerl einen Gang durch die Ausstellung nicht entgehen lassen, obwohl er vorher am selben Abend in Imst der Eröffnung einer gleichzeitig stattfindenden Vernissage beiwohnte. Insgesamt konnten an diesem Abend etwa 80 kunstbegeisterte Personen begrüßt werden und waren auch sämtliche regionale Medien anwesend, welche entsprechende Berichte verfasst haben. Die Ausstellung selber ist noch bis 28. Oktober 2011 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 12.30 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr für interessierte Besucher geöffnet!

KUNSTSINNIGE „EUROPAREISE“

Gemeinsam mit dem Aquarellisten Josef Frick aus Heiterwang lud die Arbeiterkammer Reutte zur Vernissage.

Die zahlreichen Vernissage-Gäste zeigten am Abend des 09. September 2011, dass großes Interesse an künstlerischen Veranstaltungen besteht, sogar Besucher aus dem benachbarten Allgäu und der Schweiz fanden sich zur Ausstellungseröffnung ein!

Nach der Begrüßung durch Bezirkskammer-Leiterin Dr. Birgit Fasser fand auch AK-Präsident Erwin Zangerl Worte der Anerkennung für den Künstler und übergab das Wort anschließend an den ehem. Landeshauptmann-Stv. Ferdinand Eberle, der als Laudator fungierte.

Josef „Sepp“ Frick malt schon seit den 60er Jahren, damals vor allem mit Öl und eben nur, soweit der Beruf dies zeitlich zugelassen hat. Vor 10 Jahren hat Josef Frick seine Liebe zur Aquarellmalerei entdeckt und seine künstlerischen Aktivitäten intensiviert.

Auf seinem Weg der künstlerischen Weiterentwicklung erkannte Josef Frick, dass ihn Malreisen in andere Länder am meisten inspirierten und so bereiste er im Laufe der Jahre viele europäische Länder.

Die ausgestellten Landschafts-Aquarelle spiegeln all diese Reiseeindrücke aus Schweden, Nordfriesland, Ostsee, Italien, Frankreich, etc. wieder, sodass sich der Ausstellungsbesucher inmitten einer „Reise durch Europa“ wiederfindet. Natürlich sind auch Landschaften aus Österreich dabei, aus Kärnten oder der Steiermark, aber auch aus der näheren Umgebung wie Holzleiten, Ruine und Schlosskopf Ehrenberg.

Die Aquarelle bleiben bis 30. Oktober 2011 in der AK Reutte ausgestellt und können zu den Öffnungszeiten besichtigt werden. Diese sind Montag bis Donnerstag von 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr und Freitag von 8 – 12 Uhr. Der Eintritt ist frei.

„Wohnkosten runter! Lösen Sie das Wahlversprechen ein,Herr Wohnbaulandesrat, aber flott!“

Nachdem der Tiroler Wohnbaulandesrat heute in einer Presseaussendung (siehe unten) erklärte, die Lieblingsbeschäftigung des AK Präsident Erwin Zangerl sei Unwahrheiten zu verbreitet, wird nun aufgeklärt:

Vor nicht allzu langer Zeit warb der zuständige Tiroler Wohnbaulandesrat Gschwentner mit landesweiten Plakaten für billigeres Wohnen in Tirol: „Wohnkosten runter, aber flott! Bleiben Sie bei der Wahrheit und lösen Sie das Versprechen ein“, mahnt AK Präsident Erwin Zangerl. „Nehmen Sie sich ein Beispiel an Salzburg.“

Seit drei Jahren ist LHStv. Gschwentner der Wohnbaulandesrat im Land. Aber die Wohnkosten sind Tirol sind nicht billiger geworden. Ganz im Gegenteil. Zangerl: „Weder das neue Raumordnungsgesetz noch die bisherige Wohnbauförderung haben Verbesserungen gebracht. In Salzburg gibt es ein Modell, das ein Ansatzpunkt wäre und adaptiert auch in Tirol umgesetzt werden sollte. Dazu gehört auch die begünstigte vorzeitige Rückzahlung der Wohnbauförderung, weil damit wieder mehr Mittel für neue Projekte frei würden. Dazu gehört auch die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel, denn was derzeit geschieht ist ein Missbrauch dieser Mittel zur Stopfen von Budgetlöchern.“

Der Landesrat kann nicht mehr so weitermachen wie bisher, sondern muss dem sozialen Gedanken im Tiroler Wohnbau endlich zum Durchbruch verhelfen. Uns als Interessenvertretung der arbeitenden Menschen geht es um Wohnen als ein Grundbedürfnis der Menschen in Tirol. Wenn der Landesrat jetzt auf das gut funktionierende Modell der Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften verweist, dann muss die Gegenfrage erlaubt sein: Wer kann sich diese angeblichen „Sozialwohnungen“ ohne Mietzinsbeihilfe noch leisten? Wo sind die erschwinglichen sozialen Wohnungen vor allem im Ballungsraum Innsbruck und Innsbruck-Land auf die der Landesrat Bezug nimmt?

Der Amtskollege und Parteifreund Gschwentners in Salzburg, Wohnbaulandesrat Walter Blachfellner, hat in diesem Bereich Bahnbrechendes erreicht: Er hat sämtliche Wohnbauförderungsmittel in einen eigenen Wohnbaufonds ausgelagert. Dieser Fonds brachte in Salzburg einen Anschub des Bauvolumens von 40 bis 60 Prozent und zugleich konnten dadurch die Mieten von 13.500 gemeinnützigen Wohnungen um 10 Prozent gesenkt werden.

Geschafft wurde dies in Salzburg, weil sich das Land ĂĽber die Schaffung eines eigenen Fonds von den Banken verabschiedet hat. Statt viel Geld vom Kapitalmarkt dafĂĽr holen zu mĂĽssen, hat Salzburg die RĂĽckzahlung der Darlehen durch einen Rabatt forciert.

Zangerl: „Wir müssen die Wohnbauförderungsmittel langfristig absichern. Wie die AK Tirol bekennt sich auch Blachfellner zur Forderung nach einer Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel und dazu, dass es zu einer Neuverteilung der Gelder kommt, damit Wien nicht weiterhin den Löwenanteil lukriert. Da vermissen wir neue Ideen für den sozialen Wohnbau in Tirol und mehr Treffsicherheit für den Einsatz der Wohnbaufördermittel.

Der AK-Präsident: „Wir werden mit der bisherigen Wohnbaupolitik nicht weiter kommen, wenn nicht endlich eine Totalreform der Wohnbauförderung und der Gemeinnützigen angegangen wird. Ziel muss sein, den Menschen im Land Wohnraum zu erschwinglichen Preisen anzubieten. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, also muss über neue Wege nachgedacht werden.“

Presseaussendung von Hannes Gschwentner:

Sozialer Wohnbau in Tirol bestens aufgestellt

LHStv Gschwentner: „AK-Präsident soll Druck auf Spekulanten und Anleger erhöhen“

„Unwahrheiten zu verbreiten scheint die Lieblingsbeschäftigung von AK-Chef Zangerl zu sein“, reagiert Tirols Wohnbaureferent LHStv Hannes Gschwentner auf die Inhalte der neuesten Ausgabe der AK-Zeitung, in der Zangerl das Fehlen von echtem sozialen Wohnbau bemängelt.

„Zangerl sollte sich die Fakten genau ansehen und sich dann erst ein Urteil erlauben“, rät Gschwentner und legt dem AK-Präsidenten eindringlich die Studie des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH (IIBW) in Wien ans Herz. Seriöserweise müsse Zangerl nämlich darauf hinweisen, dass es sich bei den hohen Wohnungskosten um die Preise am freien Wohnungsmarkt handelt, nicht jedoch um jene der Gemeinnützigen Bauträger, deren Projekte den sozialen Wohnbau ausmachen.

Die IIBW- Studie besagt, dass die Quadratmeterpreise bei Mietwohnungen im gemeinnützigen Sektor in Tirol bei 5,80 Euro liegen, wohingegen die Mietwohnungen am privaten Wohnungsmarkt 7,70 Euro pro m² kosten. „Bei den Gemeinnützigen Wohnungen liegt Tirol sogar deutlich unter den Werten Salzburgs von 6,70 €/m²“, verweist Gschwentner auf die Ergebnisse der Studie.

Wohnkosten unter österreichischen Durchschnitt

Die Studie des IIBW unterstreicht in den Schlussfolgerungen, dass Tirol Wohnkosten unter dem Ă–sterreichischen Durchschnitt aufweist, was in Hinblick auf die allgemein hohen Grundkosten in Tirol bemerkenswert ist. Dies liege in erheblichen AusmaĂź an den gĂĽnstigen Wohnkosten bei gemeinnĂĽtzigen Mietwohnungen, obwohl private Mietwohnungen deutlich ĂĽber dem Bundesschnitt liegen.

„Zangerl sollte in seiner Funktion als AK-Präsident den Druck auf den privaten Wohnungsmarkt der Spekulanten und Anleger erhöhen, anstatt ein gut funktionierendes Förderungsinstrument wie die Wohnbauförderung zu verteufeln“, stellt Gschwentner klar.

Denn der Preisunterschied zwischen gemeinnützigen und privaten Wohnungen ist deutlich größer als in anderen Bundesländern. Die Potentiale der Beeinflussung des privaten Markts durch den geförderten Mehrwohnbau werden in geringerem Ausmaß genutzt als in einigen östlichen Bundesländern. Ein höherer Marktanteil des gemeinnützigen Wohnbaus, so resümiert die Studie, könnte wesentlich zur Preisdämpfung am privaten Wohnungsmarkt beitragen. „Diese Ergebnisse bestärken mich darin, weiterhin die Bautätigkeit der Gemeinnützigen Bauträger zu unterstützen. Denn nur so ist gewährleistet, dass leistbarer Wohnraum für die Bevölkerung ausreichend zur Verfügung steht“, betont Gschwentner abschließend.

AK Schwaz:Leben und Vermögensaufbau zu zweit

22. September 2011
19:00

Zum Thema „Leben und Vermögensaufbau zu zweit – Rechtsfolgen während und am Ende einer Beziehung“ gibt Rechtsanwalt Dr. Gernot Moser in der Bezirkskammer Schwaz,Münchner Straße 20, Einblick in rechtliche Wirkungen der Lebensgemeinschaft und der Ehe, allfällige Unterhalts- und Erbansprüche, Vermögensaufbau zu zweit wie etwa Anschaffung von Immobilien. Er beantwortet auch Fragen wie: Was passiert bei Trennung bzw. Scheidung oder im Todesfalle (gesetzliches Erbrecht bei Lebensgemeinschaften oder Ehe etc.), bzw. was passiert mit finanziellen Unterstützungen der Eltern.

Anmeldung erforderlich unter 0800/22 55 22 – 3752 oder schwaz@ak-tirol.com

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