“Matura nachholen“
Am 22.09.2011 konnten wir bei dem von Mag. Walter Hotter sehr anschaulich gestalteten Infoabend “Matura nachholen“ 22 äußerst interessierte Teilnehmer begrüßen. Im Anschluss daran war Gelegenheit für individuelle Anfragen, die von den Besuchern ausgiebig genutzt wurde. Bereits beim ersten Infoabend in den neu gestalteten Räumlichkeiten hat sich der ebenerdige Veranstaltungsraum hervorragend bewährt.
Zangerl: “Mehr UnterstĂĽtzung bei Zahnspangen-Kosten!”
Nach dem dringenden Appell von Präsident Erwin Zangerl an die TGKK zumindest für bedürftige Familien mehr finanzielle Unterstützung für Zahnspangen bereit zu stellen, um die Kosten abfedern zu können, reagiert die TGKK prompt. Für Kieferregulierungen werden die Einkommensgrenzen für Zuschüsse durch den Unterstützungsfond der TGKK erhöht!
Um diese Zuwendung zu erhalten darf eine Familie höchstens 2000 Euro brutto verdienen. FĂĽr jeden mitversicherten Angehörigen erhöht sich dieser Betrag um 400 Euro.Â
Näheres und Beispielberechungen:
Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds Kieferregulierung festsitzendes Gerät
10-Punkte-Programm fĂĽr leistbares Wohnen in Tirol
„Die von LHStv. Hannes Gschwentner angekündigte Änderung bei den Wohnbauförderungsrichtlinien stellt zwar in einigen Bereichen eine Erleichterung dar, wird jedoch nur wenig an der Wohnungsnot und den teuren Wohnkosten in Tirol ändern“, bedauert AK Präsident Erwin Zangerl.
„Positiv sind einzelne Verbesserungen der RĂĽckzahlungskonditionen, festzustellen ist jedoch, dass die Wohnbauförderung – statt sie wieder zweckzubinden – immer mehr zweckentfremdet wird. Auf der einen Seite wird die Förderung fĂĽr Eigenheime nur geringfĂĽgig erhöht, andererseits werden ökologische Verbesserungen scheinbar ohne Einkommensnachweis ĂĽppig gefördert. Auch die Förderung fĂĽr die Alten- und Pflegeheime ist im Ansatz wichtig, hat aber mit den tatsächlichen Aufgaben der Wohnbauförderung wenig zu tun“, so der AK Präsident.
Zangerl: „Die AK Tirol hat in einem 10-Punkte-Programm die wichtigsten Vorschläge zusammengefasst. Fakt ist, dass die hohen Kosten fürs Wohnen für immer mehr Tiroler Familien eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Die Politik muss wirksame Verbesserungen herbeiführen. Wenn wir uns auf diese gemeinsamen Punkte einigen können, ist eine Wende zu schaffen.“
10 Punkte fĂĽr billigeres Wohnen
- Wohnbauförderung
 Die Wohnbauförderung sollte wieder zweckgebunden werden. Die gestaffelten Rückzahlungskonditionen stellen auf Reallohnsteigerungen ab, die jedoch kaum gegeben sind. Eine abgezinste vorzeitige Rückzahlung sollte möglich sein.
- Kontrolle der GemeinnĂĽtzigen
Mehr Augenmerk bei Finanzierungsmodellen und -vorteilen sowie bei Rücklagen und Abrechnungsmodalitäten der Gemeinnützigen.
- Wohnstarthilfe und Startwohnungen
 Für junge Menschen bei Gründung des ersten Haushaltes. Günstige, auf 5 bis 10 Jahre befristete Startwohnungen, damit Junge für spätere Wohnungsinvestitionen Mittel ansparen zu können.
- Flexiblerer Miet-Kauf
 Viele Gemeinnützige bieten erst ab 10 Jahren die Möglichkeit zum Ankauf der Wohnungen. Der Gesamtpreis sollte vorher bekannt sein.
- Ausstattung ĂĽberdenken
Die Ausstattung von Wohnanlagen ist zu hinterfragen. So kostet ein Tiefgaragenplatz bis zu 45.000 Euro.
- Wohnungen in alter Bausubstanz
 Junge Menschen sollen vom Land gefördert, günstig leerstehende ältere Objekte in den Ortskernen erwerben können.
- Modelle des Mitbauens
Käufer oder Mieter sollen auch Eigenleistungen durch Übernahme von Arbeiten erbringen können. Junge sind leistungsbereit, oft mangelt es an Geldrücklagen.
- Raumordnung
 Das neue Gesetz gehört bei der Widmungsabgabe nachgeschärft. Nicht geregelt sind auch die enormen Umwidmungsgewinne von Grünland zu Bauland. Die Grundsteuer gehört vereinheitlicht.
- GebĂĽhren runter
Maklerprovisionen, Kosten fĂĽr die Errichtung und VergebĂĽhrung des Mietvertrages sowie Kaution mĂĽssen gesenkt werden.
- Mietzinsbeihilfe
Die Zugangsvoraussetzungen gehören vereinheitlicht und die Betriebskosten eingerechnet.
Info-Abend Erben und Schenken
Erstmals wurde heuer ein Info-Abend zum diesem Dauerthema veranstaltet. Die überwältigende Nachfrage der Osttirolerinnen und Osttiroler gab der AK Lienz recht: Mag. Wilfried Kollreider begrüßte über 100 Interessierte im großen Saal der Bezirkskammer Lienz.
Notar Mag. Markus Mayr hat in einem sehr gut strukturierten und nachvollziehbaren Vortrag viele schwierige Fragen des Erb- und Schenkungsrechtes beantwortet:
Was ist die gesetzliche Erbfolge? Wie verfasse ich ein Testament? Was ist bei einer Schenkung oder Ăśbergabe von Liegenschaften zu beachten? Welche Pflichtteils-ansprĂĽche gibt es?
Im Anschluss an den Vortrag wurden vom Publikum viele Detailfragen gestellt. Nach Abschluss der Veranstaltung stand Notar Mayr noch ausgiebig für persönliche Beratungen zur Verfügung.
Vernissage zur Ausstellung von Wernfried Poschusta
Wernfried Poschusta stellt derzeit einige seiner Werke in der Bezirkskammer Imst aus. Die Bilder sind nicht nur optisch, sondern auch technisch höchst interessant. So handelt es sich um eine spezielle Technik, bei der jede einzelne Farbe durchscheint, obwohl mehrere Farbschichten übereinander aufgetragen werden. Dem Bild wird dadurch ein ganz besonderer Ausdruck verliehen, so der renommierte Imster Künstler.
Bezirkskammerleiter Mag. Günter Riezler konnte unter den zahlreichen Gästen AK-Präsident Erwin Zangerl, AK-Vizepräsident Reinhold Winkler, Bürgermeister Rudl Köll, sowie zahlreiche Kammerrätinnen und Kammerräte und viele andere Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Künstlerschaft begrüßen. Die Bezirkskammer Imst erweist sich einmal mehr als Ort der Begegnung und Kommunikation.
Narkosemittel Propofol: Warum wurde nicht frĂĽher etwas unternommen?
Bereits am 14. September 2011 wurde bei einer Pressekonferenz der AK Tirol abermals auf die Risiken der Verwendung des Narkosemittels Propofol hingewiesen. RA Dr. Juen erörterte damals eine zusammenfassende Analyse und weitere rechtliche Schritte nach neuer Stellungnahme von Prof. Strauß, wo dieser darin Bezug auf die Stellungnahmen der beschuldigten Ärzte bzw. der involvierten Intensivabteilung zum seinem bereits bekannten Erstgutachten nimmt. Außerdem wurde diese ergänzende Stellungnahmen am 14. September an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet u.a. mit dem Ersuchen die strafrechtlichen Ermittlungen schnellstmöglich voranzutreiben, da wir nicht zuletzt aufgrund der Äußerungen des Sachverständigen Prof. Strauß befürchten, dass eine Gefährdung weiterer Patienten nicht auszuschließen ist.
Prof. Strauß geht in seiner ergänzenden Stellungnahme minutiös auf die vorgebrachten Gegenargumente ein, spricht von einer überwiegenden Zahl von widerlegbaren Schutzbehauptungen und bestätigt die Richtigkeit seines Erstgutachtens.
Die 17 seitige Stellungnahme ist sehr detailliert und setzt sich zudem intensiv mit der betreffenden Fachliteratur auseinander.
Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit wie folgt zusammenfassen:
• Für einen Zeitraum von mehr als 50 Minuten hat keine Kreislaufüberwachung stattgefunden.
• Die Anwendung des Medikamentes Ultiva erfolgte außerhalb der Zulassung.
• Die Injektion von Propofol in bereits tiefer Narkose war nicht indiziert; zudem war die Dosis zu hoch.
• Der Einsatz des Medikamentes Atropin erfolgte ohne eine ersichtliche Indikation außerhalb der Zulassung und war noch dazu überdosiert.
• Die seitens des zuständigen Anästhesisten nunmehr angegebene Infusionslösung („Ringer-Lactat Glucose 5% 4:1“) war ungeeignet, bereits seit dem Jahre 2006 nicht mehr empfohlen und dazu überinfundiert. Der Infusionsbedarf bei Nadina hätte 12 ml/h und nicht 50 ml/h betragen. Zum Zeitpunkt der Behandlung (04.01.2008) war längst bekannt welche Nebenwirkungen derartige sog. hyponatriämische Infusionen haben und wie man den Einsatz dieser (ungeeigneten) Infusionen vermeiden kann.
• Die klinische Symptomatik (Schwellung des Kopfes, Krampfanfälle) und die Laborwerte (Natrium niedrig, Kalium erhöht, Laktat erhöht) sprechen für ein Hirnödem durch eine solche Infusion.
• Durch die nachgelieferten Erläuterungen sieht Prof. Strauß seine bereits geäußerten Zweifel an der Korrektheit der Dokumentation während der Anästhesie und im Aufwachraum bestärkt.
• Im Aufwachraum war das Kind neurologisch auffällig. Trotzdem wurden die notwendigen Untersuchungen (insb. Labordiagnostik) unterlassen und das Kind viel zu spät auf die Intensivstation transferiert.
• Auch auf der Intensivstation kam es jedoch zu groben Versäumnissen: Gewicht und Kopfumfang wurden nicht erfasst (grundlegende pädiatrische Maßnahme), eine bildgebende Diagnostik wurde gar nicht durchgeführt, hoch pathologische Laborwerte wurden weder validiert noch beachtet, die kritischen Abfälle der Sauerstoffsättigung wurden erst am Morgen des nächsten Tages (05.01.2008) behandelt.
• Nadina war vor dem Eingriff am 04.01.2008 ein gesundes Kind!
Die nunmehr vorliegende ergänzende Stellungnahme des Herrn Prof. Strauß bestätigt und untermauert nicht nur sämtliche unserer Behandlungsfehlervorwürfe, sondern widerlegt auch zweifelsfrei die Version der beschuldigten Ärzte bzw. der TILAK GmbH.
Die Bedeutung dieser Stellungnahme geht jedoch noch weiter.
Prof. Strauß trifft im Rahmen seiner Stellungnahme nämlich auch folgende Aussagen:
• „Die für die Unterlassung der Überwachung genannten Gründe (Personalmangel, Umzug in neue Räume) kann ich weder als Gutachter noch als Arzt akzeptieren“ – GA St. 6, vorletzter Abs.
• „Dr. … führt als Begründung für den Einsatz der ungeeigneten Infusionslösung an, dass diese Lösung 2008 von der Apotheke als einzige für Kinder dieses Alters geeignete Infusion zur Verfügung gestellt wurde. Das ist irrelevant, weil die Umsetzung und Einhaltung von Standards im Verantwortungsbereich der zuständigen Chef- und Oberärzte und nicht der Apotheke liegt. 2008 war längst bekannt welche Nebenwirkungen hyponatriämische Infusionen haben und wie man den Einsatz dieser Infusionen vermeiden kann“ – GA St. 6.
• „Deshalb darf sich Dr. … auch nicht auf einen „hausinternen Standard“ berufen, der es ihm angeblich gestattet auf die Dokumentation zu verzichten. Ich bezweifle im übrigen, dass es – in irgendeinem Klinikum – einen solchen „Standard“ wirklich gibt“ – GA St. 8, letzter Abs.
• „Herr Dr. … ist einer der beiden Herausgeber dieses Buches, das den Standard an der Innsbrucker Klinik reflektiert. Das Buch ist 2011 erschienen und lag 2008 noch nicht vor. Ich habe das Kapitel zur Infusionstherapie bei Kindern durchgesehen, weil ich wissen wollte, wie die Empfehlung des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Kinderanästhesie zur perioperativen Infusionstherapie an der Innsbrucker Klinik in die klinische Praxis umgesetzt wird. … Die Angaben im Buch sind teilweise falsch und irreführend sowie missverständlich oder unpräzise formuliert. Für die Umsetzung der Empfehlung in die Praxis ist das Büchlein völlig ungeeignet. Die Empfehlung des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Kinderanästhesie zur perioperativen Infusionstherapie wurde nicht korrekt wiedergegeben“ – GA St. 15 und 16.
Wie bereits der medialen Berichterstattung zu entnehmen war hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Konkreten Fall bereits strafrechtliche Ermittlungen gegen die TILAK GmbH als Verband nach dem sog. Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VerbVG) eingeleitet. Wir haben erstmals im April 2011 – nach Einlangen des Erstgutachtens Prof. Strauß – den Antrag gestellt die Verantwortlichkeit der TILAK GmbH nach diesem VerbVG zu überprüfen.
Dieses Gesetz sieht eine Verantwortung des jeweiligen Verbandes (TILAK) für Straftaten von Mitarbeitern insb. auch dann vor, wenn die zuständigen Entscheidungsträger (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, etc.) wesentliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen haben.
Wir haben infolgedessen die ergänzende Stellungnahme des Prof. Strauss am heutigen Tage der Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt; dies u.a. mit dem Ersuchen die strafrechtlichen Ermittlungen schnellstmöglich voranzutreiben, da wir nicht zuletzt aufgrund der Äußerungen des Sachverständigen Prof. Strauß befürchten, dass eine Gefährdung weiterer Patienten nicht auszuschließen ist.
Wenn der Chef falsch abrechnet, geht’s um viel Geld: AK-Tipps zur Endabrechnung
Eine KĂĽndigung ist fĂĽr die Betroffenen schon hart genug, aber immer wieder stimmt nicht einmal die Endabrechnung. Da kann es um viel Geld gehen. Das musste auch Frau Susanne erfahren, doch die AK Schwaz half ihr dabei, zu ihrem Recht und ihrem Geld zu kommen.
Seit eineinhalb Jahren war Frau Susanne bei einer Unterländer Firma als Verkäuferin angestellt. Während dieser Zeit hat sie regelmäßig Überstunden geleistet, ohne auch nur einen Cent dafür zu bekommen. Anfang Jänner wurde sie gekündigt und mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt. Bei der Endabrechnung wurde sie stutzig und erkundigte sich in der AK Schwaz. Dort wurde festgestellt: Zum einen wurde vom Arbeitgeber die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten und Susanne deshalb zu früh von der Sozialversicherung abgemeldet. Zum anderen wurden keine Überstunden abgerechnet und ausbezahlt. Die Firma wurde kontaktiert. Ein „Versehen“ sei die frühzeitige Abmeldung gewesen, hieß es und dafür bekam Susanne eine Entschädigung. Außerdem erhielt sie jene geleisteten Überstunden bezahlt, die noch innerhalb der Verfallfrist geltend gemacht werden konnten. Durch das Nachfragen bei der AK Schwaz erhielt Susanne dann insgesamt 1.300 Euro.
Der Fall von Susanne, ein Beispiel von vielen. Oft läuft die Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf persönlicher Ebene nicht konfliktfrei ab. Zudem geht es noch ums liebe Geld und da stimmt schon manchmal die Endabrechnung nicht, zum Nachteil der Arbeitnehmer. Das Wichtigste zur Endabrechnung, das es zu beachten gilt, haben die AK-Arbeitsrechtsexperten zusammengefasst:
Keine pauschalierte Endabrechnung
Bei der Endabrechnung müssen alle offenen Zahlungen schriftlich aufgelistet sein, auf die der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch hat. Dabei geht es um: Löhne und Gehälter, Überstunden, Zulagen, Sonderzahlungen (also aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Urlaubsersatzleistungen, eine Abfertigung alt, aber auch um die Zahlung von Aufwandersätzen, wie etwa Reisekostenabrechnungen und schließlich um mögliche Gehaltsabzüge – zum Beispiel wegen Vorschüssen.
Die Endabrechnung muss daher schriftlich und ĂĽbersichtlich sein – es muss dabei erkennbar sein, welche Beträge zur Auszahlung gelangen und welche AbzĂĽge bei den jeweiligen Beträgen vorgenommen wurden. Eine pauschalierte Endabrechnung ist nicht erlaubt, da ja dann die einzelnen Lohnbestandteile und die jeweils dazugehörigen Beträge nicht ersichtlich sind und auĂźerdem die steuerliche Behandlung durch den Arbeitgeber (z.B. beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nicht nachvollziehbar wäre.
Rasche Kontrolle nötig
Oft finden sich in Kollektivverträgen oder Arbeitsverträgen so genannte „Verfallsbestimmungen“, wonach offene AnsprĂĽche – etwa fĂĽr Mehr- und Ăśberstunden – innerhalb weniger Monate gegenĂĽber dem Arbeitgeber geltend gemacht oder sogar eingeklagt werden mĂĽssen. Werden diese Fristen versäumt, können die AnsprĂĽche nicht mehr durchgesetzt werden – das Geld ist verloren. Daher die Empfehlung der AK-Arbeitsrechtsexperten: Rasch die Endabrechnung kontrollieren. Ist dort etwas unklar oder tauchen dabei Fragen auf, dann sollten die betroffenen Arbeitnehmer sich bei den AK-Experten erkundigen. Wenn AnsprĂĽche offen sind, dann heiĂźt es rasch handeln und diese sofort schriftlich geltend zu machen.
Keine Verzichtserklärung unterschreiben
Besondere Vorsicht ist bei jeder Form der Beendigung des Dienstverhältnisses geboten, wenn vom Dienstgeber SchriftstĂĽcke zur Unterschrift vorgelegt werden. Dabei könnte es sich um eine Verzichtserklärung handeln oder um eine Bestätigung, dass keine AnsprĂĽche des Arbeitnehmers mehr offen sind. Solche Erklärungen sollten niemals sofort, sondern – wenn ĂĽberhaupt – nur nach RĂĽcksprache mit einem Arbeitsrechtsexperten unterschrieben werden. Auch in diesem Falle gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle immer besser.
FĂĽr die ĂśberprĂĽfung der Endabrechnung stehen die AK-Arbeitsrechtsexperten gerne zur VerfĂĽgung in der AK in Innsbruck oder in der Bezirkskammer vor Ort.
AK Innsbruck: Erzählkunstfestival gastiert in der AK
| 11. November 2011 | ||
| 17:00 |
Das 3. Internationale Erzählkunstfestival gastiert mit dem passenden Titel: „Hier bin ich Mensch“ in der AK in Innsbruck: Am Freitag 11. November um 17 Uhr ist Tormenta Jobarteh zu Gast. Der aus München stammende Künstler hat in Gambia seine Berufung gefunden und fasziniert Zuhörer in ganz Europa. Erzählkunstfestival, vom 4. bis 13. November 2011 in Innsbruck.
AK Reutte: Infoabend 14 Jahre, was nun? fĂĽr Eltern und Jugendliche
| 22. November 2011 | ||
| 19:00 |
FĂĽr viele SchĂĽlerinnen und SchĂĽler hat die letzte Klasse Hauptschule oder AHS-Unterstufe begonnen. Das heiĂźt, sie mĂĽssen schon bald eine Entscheidung ĂĽber den weiteren Ausbildungs- oder Berufsweg treffen. Dies sollte gut durchdacht werden. Das ist jedoch angesichts des breiten Angebots nicht einfach. Da sind die Eltern und Jugendlichen oft ĂĽberfordert. Die AK hilft mit einer kostenlosen Vortragsreihe im Herbst in ganz Tirol.
Interessierte Eltern und Jugendliche erhalten einen Ăśberblick ĂĽber die verschiedenen Ausbildungsvarianten und Tipps zur Schul- und Berufswahlentscheidung.
Achtung – Anmeldung erforderlich: 0800/22 55 22 – 3650
AK Telfs: Infoabend 14 Jahre, was nun? fĂĽr Eltern und Jugendliche
| 15. November 2011 | ||
| 19:00 |
FĂĽr viele SchĂĽlerinnen und SchĂĽler hat die letzte Klasse Hauptschule oder AHS-Unterstufe begonnen. Das heiĂźt, sie mĂĽssen schon bald eine Entscheidung ĂĽber den weiteren Ausbildungs- oder Berufsweg treffen. Dies sollte gut durchdacht werden. Das ist jedoch angesichts des breiten Angebots nicht einfach. Da sind die Eltern und Jugendlichen oft ĂĽberfordert. Die AK hilft mit einer kostenlosen Vortragsreihe im Herbst in ganz Tirol.
Interessierte Eltern und Jugendliche erhalten einen Ăśberblick ĂĽber die verschiedenen Ausbildungsvarianten und Tipps zur Schul- und Berufswahlentscheidung.
Achtung – Anmeldung erforderlich: 0800/22 55 22 – 3850











