Jubilarehrungen in Imst
Weihnachtsfeiern werden immer wieder auch dafür genützt, um langjährige MitarbeiterInnen zu ehren. Jubilarehrung beim Baubezirksamt Imst und bei der Wildbach- und Lawinenverbauung Gebietsbauleitung Oberes Inntal
Seitens der Arbeiterkammer gratulierte Bezirkskammerleiter Mag. Günter Riezler den Jubilaren zu deren langjährigen Betriebszugehörigkeit.
„Pendeln kostet Geld,eine Reform der Richtlinien muss her!“
Viele berufstätige Arbeitnehmer in Tirol sind auf dem Weg zur Arbeit auf den eigenen PKW angewiesen. Und das kostet zusätzlich Geld. Da Pendler auf Grund der strengen Richtlinien kaum Fahrtkostenbeihilfe des Landes beziehen, muss eine Reform her, damit mehr Tiroler Berufspendler die Beihilfe in Anspruch nehmen können, verlangt AK-Präsident Erwin Zangerl.
Handlungsbedarf besteht vor allem in Bezug auf Einkommensgrenzen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind diese in Tirol niedriger angesetzt. Ein Grund dafür ist, dass zum monatlichen Einkommen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld hinzugerechnet wird. Die AK fordert, dass bei der Ermittlung des monatlichen Einkommens das 13. und 14 Gehalt nicht berücksichtigt wird.
Geringverdiener werden auch dann benachteiligt, wenn das Haushaltseinkommen ausschlaggebend ist. Pendlerkosten nehmen aber auch keine Rücksicht auf das Einkommen des Partners. „Hier muss eine klare Differenzierung her“, fordert AK-Präsident Erwin Zangerl.
Für Pendler müssen die Fördersätze, die seit Umrechnung in Eurobeträge unverändert geblieben sind, angehoben werden. Der Preis des Treibstoffes ist seit damals angestiegen und somit müssen auch hier die Sätze erhöht werden. Zum Vergleich: 2002 lag das Preisniveau für Normalbenzin bei 90 Cent pro Liter. Im Rahmen der Wochenendpendler darf der Umstand, ob der Ansuchende verheiratet oder allein stehend ist, nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem soll keine Unterscheidung mehr erfolgen, ob der Arbeitsort des Wochenpendlers in Tirol liegt oder außerhalb. Immerhin soll es ja eine Förderung für alle Tiroler Bürger geben.
Die AK fordert außerdem eine Verlängerung der Einreichfrist. Der Zeitraum beschränkt sich derzeit von Januar bis Ende April des Folgejahres. Die Einreichfrist soll auf das ganze Kalenderjahr ausgedehnt werden um zu verhindern, dass beim Versäumen der Frist keine Beihilfe bezogen werden kann.
Neuerliche Tariferhöhung im öffentlichen Verkehr in Tirol auf diese Art und Weise durch nichts zu rechtfertigen
VVT-Preise schnalzen bereits ab 1. Jänner wieder nach oben. Mit dieser Erhöhung baut der VVT Tirol seine Führung als teuerster Verkehrsverbund Österreichs weiter aus.
Nicht erst im Februar, sondern bereits mit Jänner 2012 werden heuer die Tarife im öffentlichen Verkehr in Tirol angehoben. Durchschnittlich werden VVT-Zeitkarten um 2,9 % teurer, bei Einzeltickets im Regionalverkehr steigt der Tarif um 3 %. Geringer fällt die Tariferhöhung bei der IVB aus. Einfachfahrten bleiben gleich, die IVB-Jahreskarte wird um 1,9 % angehoben.
Doch das Wort „durchschnittlich“ bei den Monats- und Jahreskarten des VVT deutet bereits an, dass manche Pendler stärker von der Erhöhung betroffen sein werden als andere: Für Pendler relevante Strecken (bis zu 15 Zonen) erhöhen sich die Tarife für Monats- und Jahreskarten um durchschnittlich 4 %, für einzelne Strecken um fast 5 %! Das ist beispielsweise für den Tarif für zwei Zonen (z.B. Völs-Innsbruck) oder 9 Zonen (Brixlegg-Innsbruck) der Fall. Wenn es jemanden gibt, der mit einer VVT-Jahreskarte 32 Zonen pendelt, kann sich dieser glücklich schätzen: Ab dieser Strecke werden die Tarife nämlich gesenkt! Das wäre z. B. die Strecke Kufstein-Prutz! Um offensichtlich einen geringeren Durchschnittswert zu erzielen, wurden somit überlange Strecken verbilligt, nachdem dort mit ziemlicher Sicherheit keine oder nur wenige Zeitkarten verkauft werden.
AK Präsident Erwin Zangerl ist empört: „Der VVT Tirol behauptet, er sei unverschämt gut. Wir sagen: Er ist sauteuer. Die Art und Weise der Tariferhöhung sind nicht nachvollziehbar: Dass jede Zone um einen anderen Prozentsatz angehoben wird, ist nicht begründbar. Diese Tarifpolitik lässt nur den Schluss zu, dass bei „lukrativen“ Strecken übermäßig abkassiert wird. Das ist bereits die zweite Erhöhung in Folge, bei der die Preise auf derart intransparente Weise festgesetzt wurden. “
Besonders extrem sind die Preissteigerungen für Pendler von zwei Zonen (z.B. Rum-Innsbruck, Schwaz-Jenbach), wo die Monats- bzw. Jahreskarte innerhalb von zwei Jahren gleich um 49 Euro oder knapp 14 % teurer wird. Betrachtet man die Tarifentwicklung seit 2003, so zeigt sich, dass die Jahreskartentarife teilweise deutlich stärker gestiegen sind als der Verbraucherpreisindex.
In Anbetracht der hohen Preise bei den Öffis verlangt die AK Tirol im Rahmen einer Tarifreform, die Preise vor allem für Zeitkarten in einem Stufenplan zu senken. Gerade das Südtirol-Abo ist ein gutes Beispiel, wie ein modernes Tarifsystem aussehen kann. Mit einer tirolweiten Tarifreform muss auch die Überarbeitung des Zonensystems einhergehen, um für Fahrgäste nicht nachvollziehbare Zonengrenzen gerade im Raum Innsbruck zu streichen. Stattdessen sollte ein kilometergenaues Tarifsystem eingeführt werden, wodurch es keine Ungerechtigkeiten aufgrund unterschiedlich großer Zonen mehr gibt.
Dass es auch anders geht, zeigen andere Verkehrsverbünde: In Oberösterreich werden die Tarife mit 1. Jänner 2012 ebenfalls erhöht. Dort bleiben die Jahreskarten als einziges Kartensemgent gleich. In Vorarlberg wird mit demselben Datum angehoben. Dort werden die Tarife der Jahreskarte um durchschnittlich 3,5 % teurer, unverändert bleibt dort aber der Tarif der Jahresnetzkarte für das ganze Bundesland.
Die AK Tirol fordert ein Umdenken bei der Tarifpolitik im öffentlichen Verkehr in Tirol: Kaum ein Tarif wird in Tirol mit einer derartigen Regelmäßigkeit angehoben wie jener bei Bus und Bahn. Es kann auch nicht sein, dass die Tarife so ungleichmäßig angehoben werden. Bis vor wenigen Jahren war es üblich, alle Zonen gleichmäßig zu erhöhen. Von diesem Weg ist man aber ohne Angabe von Gründen abgekommen. Es ist bedenklich, wenn gerade bei Jahreskartenbesitzern jedes Jahr die Tarife am stärksten erhöht werden. Bei diesen Fahrgästen handelt es sich ja um die treuesten Kunden des ÖV. Und zu guter Letzt: Mit dieser Erhöhung hat der VVT seine Führung als teuerster Verkehrsverbund Österreichs weiter ausgebaut. In Zeiten von Klimaschutz und Debatten um Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ist der öffentliche Verkehr eine wichtige Komponente. Es dürfen aber nicht die Nutzer vergessen werden, für die der öffentliche Verkehr ja gemacht wird.
Erfolgreiches Verbandsklageverfahren im Auftrag der AK Tirol gegen die BAWAG P.S.K.
Handelsgericht Wien erklärt zwei Klauseln zur Verzinsung von Kapitalsparbüchern der BAWAG P.S.K. Bank als rechtlich unzulässig.
Bereits im Mai 2010 hat die AK Tirol bei einer anonym durchgeführten Erhebung festgestellt, dass eine vorzeitige Behebung bei Kapitalsparbüchern zur Kostenfalle werden kann und Banken versuchen, mit diversen „Auszahlungstabellen“ Sparer zu benachteiligen. Nur drei der damals getesteten zwölf Bankinstitute gingen nach der gesetzlichen Regelung über Vorschusszinsen vor.
AK Präsident Erwin Zangerl: „Banken dürfen mit Sparbuchinhabern keine Klauseln vereinbaren, die den Sparer bei vorzeitigen Teilbehebungen von Spareinlagen gröblich benachteiligen. Es geht um faire Zinsen für Bankkunden, die ihr mühsam Erspartes auf die Bank bringen. Wer auf gebundene Spareinlagen vorzeitig zurückgreifen muss, darf von den Banken nicht unangemessen bestraft werden. Dass beispielsweise bei einem Kapitalsparbuch bei einem Einmalerlag von 10.000 Euro und einer Bindung von 12 Monaten bei einer vorzeitigen Behebung nach 11 Monaten gemäß „Auszahlungstabelle“ Zinsen in Höhe von lediglich 6 Euro bezahlt werden und davon noch die Kapitalertragssteuer abgezogen wird (!), ist blanker Hohn und führt praktisch dazu, dass der Sparer der Bank sein Geld de facto unverzinst überlassen muss.“
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde von der AK Tirol beauftragt, für Sparer benachteiligende Bedingungen der BAWAG P.S.K. für Kapitalsparbücher abzumahnen. Da die Bank keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde Verbandsklage eingebracht, die zu dem nunmehr vorliegenden erfreulichen Urteil des Handelsgerichts Wien führte. Beide gerichtlich bekämpften Klauseln wurden vom HG Wien als rechtlich unzulässig eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Bedingungen der BAWAG P.S.K. für Kapitalsparbücher sehen vor, dass der Sparer nur für volle Monate Zinsen bekommt. Dies widerspricht aber dem Gesetz, nach dem Zinsen ab dem ersten Tag verrechnet werden müssen (unter der Voraussetzung, dass das Geld zumindest 14 Tage nach Einzahlung nicht abgehoben wird). Bei der BAWAG P.S.K. gibt es bei Kapitalsparbüchern hingegen nur für volle Monate Zinsen; wird daher Geld z.B. nach 25 Tagen abgehoben, erhält der Kunde keinerlei Zinsen.
Weiters werden bei vorzeitiger Abhebung von Kapitalsparbüchern die Zinsen nach einer bestimmten Tabelle verrechnet. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Kunde bei vorzeitiger Abhebung zwar die sogenannten Vorschusszinsen zu bezahlen hat, diese betragen aber nur 0,1 Prozent vom vorzeitig behobenen Betrag pro vollem Monat nicht eingehaltener Bindungsdauer. Nach der Verrechnungsart der BAWAG P.S.K. bekommt der Kunde aber in vielen Fällen wesentlich weniger als nach der gesetzlichen Bestimmung. Daher wurde auch diese Zinsberechnungsart der BAWAG P.S.K. für gesetzwidrig und daher unzulässig erklärt.
AK-Präs. Zangerl zu Bankenobmann Schwaiger: „Wir werden jeden Schaden gegenüber Banken einklagen!“
„Haarsträubende Aussagen des Tiroler Bankensprechers Gerhard Schwaiger nach zwei gerichtlichen Niederlagen in der TT vom 14.12.2011“
Dass ein Bankensprecher in der Wirtschaftskammer und Vorstandsvorsitzender der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz nach zwei gerichtlichen Niederlagen der Bank so tut, als sei alles in Ordnung, versteht wohl niemand und ist an „Selbstherrlichkeit“ nicht zu überbieten. Herr Schwaiger sollte sich gerade jetzt als Vertreter der Tiroler Banken rasch besinnen, eine Niederlage eingestehen und Kreditnehmern gegenüber auch eine gewisse Demut zeigen. Deshalb fordern wir die Banken auf, im Einvernehmen mit den Kreditnehmern akzeptable Lösungen zu finden.
„Die Aussagen des Bankensprechers in der TT zeugen von wenig Selbsterkenntnis, wundert sich AK Präsident Erwin Zangerl. „Es ist höchst eigenartig, dass gerade der Bankensprecher in der Tiroler Wirtschaftskammer und Direktor der Volksbank Tirol nach zwei gerichtlichen Niederlagen süffisant der AK Tirol „zum Sieg gratuliert“ und damit offenbar nicht eingestehen will, dass in privaten und gewerblichen Kreditverträgen der Volksbank Tirol, rechtswidrige Klauseln enthalten sind, die von der AK im Sinne aller betroffenen Kreditnehmer erfolgreich bekämpft wurden. Er erweist damit auch allen anderen Bankinstituten einen Bärendienst. Gerade wegen dieser und ähnlicher Klauseln war seitens einiger Banken in den letzten Monaten und Jahren massiv Druck auf die Kunden ausgeübt worden. Dabei sind von einigen Banken unverhohlen auch Zwangskonvertierungen oder Vertragskündigungen in den Raum gestellt worden, wenn nicht binnen kürzester Frist regelmäßig unerfüllbare zusätzliche Sicherheiten von den Kreditnehmern bereitgestellt werden konnten. Die Betroffenen waren schwerst verunsichert und hatten Angst, ihre Eigentumswohnung oder ihr Einfamilienhaus zu verlieren, die sie sich mühsam für ihre Familien erarbeitet haben.
Dem Bankensprecher sei gesagt, dass die AK Tirol nicht nur erfolgreich und im Sinne von Rechtssicherheit gegen unzulässige Vertragsklauseln vorgegangen ist, sondern auch zu prüfen sein wird, ob die Banken bei der Vergabe von Fremdwährungskrediten ordnungsgemäß beraten haben und vor allem welche Tilgungsträger bei endfälligen Fremdwährungskrediten empfohlen bzw. verkauft wurden. Dabei dürfte noch einiges ans Tageslicht kommen und es bleibt zu hoffen, dass seitens der Banken nicht nur Tilgungsträger empfohlen wurden, die die höchste Provision bringen sondern solche, die zur Rückführung des Kreditbetrages am Ende der Laufzeit auch geeignet sind. Entgegen der Meinung von Herrn Schwaiger weisen wir darauf hin, dass die AK Tirol jeden Schaden durch Fehlberatung falsche Tilgungsträger gegenüber Banken einklagen werden!“ Unabhängig davon verlangen wir von den Banken, dass mit den Konsumenten einvernehmliche und nicht benachteiligende Lösungen erarbeitet werden.
Diesel so teuer wie noch nie: AK prangert frostige Preise bei Benzin und Heizöl an
Das Ergebnis der aktuellen AK-Treibstoffpreiserhebung zeigt: Die Preise für Benzin und Diesel sind weiterhin rekordverdächtig. Am extremsten ist der Preisanstieg bei Diesel: Er erreichte Ende November im Durchschnitt 1,41 Euro und liegt damit knapp über dem Maximum vom Rekord-sommer 2008. Somit ist Diesel so teuer wie noch nie bei einer AK-Treib-stoffpreiserhebung. Im Vergleich zum Dezember 2010 kostet Diesel fast 25 Cent pro Liter mehr, das entspricht 12 Euro für eine Tankfüllung.
Autofahrer brauchen weiterhin starke Nerven an der Zapfsäule: Mit einem Literpreis von knapp unter 1,40 Euro bleibt auch Eurosuper auf konstant hohem Niveau. Zum Vergleich: Vor einem Jahr war Super um 16 Cent günstiger.
AK-Präsident Erwin Zangerl: „Nicht nachvollziehbar ist, warum trotz des sinkenden Rohölpreises immer noch Rekordpreise für Benzin und Heizöl bezahlt werden müssen. Um diesem Widerspruch auf den Grund zu gehen, muss die Bundeswettbewerbsbehörde aktiv werden!“
Mit den hohen Preisen wurde der Unterschied zwischen Ost und West etwas kleiner. So sind die Preise in Tirol durchschnittlich 2 Cent über dem Österreichschnitt, bei einer 50-Liter-Tankfüllung entspricht das einem Euro mehr. In der Vergangenheit hatte dieser Unterschied auch schon mehr als drei Cent betragen. Und auch innerhalb Tirols zeigt sich das gewohnte Bild: In Osttirol tankt man mit Abstand am günstigsten, dort liegt das Preisniveau unter dem Österreichschnitt. In Nordtirol ist Benzin in Innsbruck am günstigsten, im Gegensatz dazu ist Landeck der teuerste Bezirk. Autobahntankstellen sind weiterhin deutlich teurer, teilweise ist dort 10 bis 15 Cent pro Liter mehr zu bezahlen.
Seit Beginn des Jahres sind Preiserhöhungen von Diesel und Super nur um 12 Uhr Mittag erlaubt. Deshalb ist das Preisniveau am späteren Vormittag im Verhältnis am günstigsten. Bei der aktuellen Erhebung betrug der Preisunterschied zwischen Vormittag und Nachmittag durchschnittlich ein Cent.
Dank des Spritpreisrechners auf der Homepage der e-control www.spritpreisrechner.at wird das tagesaktuelle Preisniveau sehr gut sichtbar und die jeweils günstigsten Tankstellen angezeigt. Die AK Tirol empfiehlt deshalb den Autofahrern, Preise zu vergleichen und den Rechner zu nutzen, da Tankstellenbetreiber den jeweils geltenden Preis bekanntgeben müssen.
Heizöl um knapp 8 % teurer
Ein ähnliches Preisniveau zeigt sich bei Heizöl: So war Ende November auch bei einer Abnahmemenge von 3000 Litern durchschnittlich fast ein Euro pro Liter zu zahlen. Das entspricht fast den Preisen vom Rekordsommer 2008, und auch im Vergleich zum September ist Heizöl „extra leicht“ um fast 8 % teurer geworden.
Wegen des Anstieges der Treibstoffpreise ist auch eine Reform der Pendlerpauschale notwendig, um die übermäßigen Belastungen für Pendler abzufedern. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf, da die Pendlerpauschale viele Ungerechtigkeiten verursacht. Dazu gehört in erster Linie die Umwandlung in einen Absetzbetrag, damit auch Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Einkommen gleich davon profitieren.
„Kapitalbedarf der Hypo ist durch begünstigte Wohnbauförderungs-Rückzahlaktion zu decken!“
„Das 230 Millionen-Euro-Zuschussdebakel der landeseigenen Hypo-Tirol ist eine Tragödie für alle Tirolerinnen und Tirolern, denn denen gehört die Bank. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf lückenlose Aufklärung dieser Geldvernichtung.
Es ist zu begrüßen, dass das Land so rasch Kapital zuschießen will, aber es gibt intelligentere Lösungen“, mahnt AK-Präsident Erwin Zangerl. „Das Geld von den TIWAG Dividenden der nächsten fünf Jahre zu holen ist zwar eine politische Notwehrmaßnahme, sollte jedoch nochmals gut durchdacht werden, weil ja auch diese Mittel wieder woanders fehlen werden.
Es wäre weitaus besser, einen Teil der benötigten Finanzspritze für die Hypo über die befristete Möglichkeit einer vorzeitig begünstigten Rückzahlaktion der aushaftenden Wohnbauförderungsdarlehen hereinzuholen. Jetzt den Tirolerinnen und Tirolern anzubieten, ihre Wohnbauförderungsdarlehen zurückzahlen zu können hätte einen doppelten Nutzen und wäre klüger als die TIWAG zu plündern.
„Die Tiroler wären bereit dazu, ihre Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen“, so Zangerl. „Nach einer brandneuen Umfrage wünschen sich 87 Prozent der Tirolerinnen und Tiroler eine begünstigte Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens.
Auch dem bisher immer vorgeschobenen Gegenargument dass dann Wohnbauförderungsmittel für die Zukunft fehlen würden, ist zu entgegen, dass die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel endlich wieder einzuführen ist.
Erfolg der AK Tirol auch beim OLG Innsbruck. Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG auch mit Berufung gescheitert
Erfolgreiches Verbandsklageverfahren im Auftrag der AK Tirol zu unzulässigen Vertragsklauseln in Fremdwährungskreditverträgen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck entschied nunmehr auch in zweiter Instanz, dass insgesamt 4 Klauseln der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz rechtlich unzulässig sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. AK Präsident Erwin Zangerl: „Einmal mehr hat die AK Tirol mit dieser Entscheidung eine für alle Konsumenten sehr wichtige und richtungsweisende Gerichtsentscheidung erreicht. Auch das OLG Innsbruck hat in einem Verbandsklageverfahren des VKI im Auftrag der AK Tirol in zweiter Instanz zu unseren Gunsten entschieden und ist damit unserer Rechtsmeinung gefolgt, dass die gerichtlich bekämpften Vertragsklauseln der Bank rechtlich unzulässig sind.“
Erneut folgt ein Gericht in einem Verbandsklageverfahren der Rechtsmeinung der AK Tirol. Zu allen vier von der Arbeiterkammer Tirol gerichtlich bekämpften Klauseln der Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz, die zahlreichen Fremdwährungskreditverträgen zu Grunde liegen, stellt nunmehr auch das OLG Innsbruck fest, dass die Vertragsklauseln aufgrund von Verstößen gegen das Konsumentenschutzgesetz bzw. ABGB rechtwidrig sind.
AK-Präsident Erwin Zangerl: „Es wurde uns in diesem Verfahren mittlerweile in zwei Instanzen zu allen gerichtlich bekämpften Klauseln Recht gegeben. Die Bank und insbesondere Herr Gerhard Schwaiger als Vorstands-Vorsitzender der Volksbank Tirol und zugleich Tiroler Bankensprecher in der Wirtschaftskammer ist daher dringend aufgerufen, die gerichtlichen Entscheidungen endlich zu akzeptieren und Kreditnehmer nicht durch eine mögliche Berufung gegen das Urteil weiter zu verunsichern.“
Ende 2010 wurde im Auftrag der AK Tirol ein Abmahnverfahren gegen die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz wegen insgesamt 10 nach Ansicht der AK Tirol rechtswidrigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbedingungen eingeleitet. Zu insgesamt 6 Klauseln gab die Bank in der Folge eine fristgerechte Unterlassungserklärung. Zu weiteren drei Klauseln gab die Bank keine fristgerechte Unterlassungserklärung ab.
In der Folge wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als klageberechtigte Institution von der AK Tirol beauftragt, ein Verbandsklageverfahren gegen insgesamt 4 Vertragsklauseln (drei Klauseln, zu denen keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde und eine vierte Klausel (Vorfälligkeitsentschädigung), zu der seitens der Bank nur eine eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben wurde) einzuleiten.
Jetzt liegt das für alle betroffenen Kreditnehmer sehr erfreuliche Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck vor. Das OLG Innsbruck bestätigt die Rechtsmeinung der AK Tirol und erachtet alle vier gerichtlich bekämpften Vertragsbestimmungen aufgrund von Verstößen gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) als rechtlich unzulässig (Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
Bei den Klauseln, über die das Oberlandesgericht Innsbruck zu urteilen hatte, handelt es sich um eine Vertragsklausel, wonach die Bank bei Beeinträchtigungen der Werthaltigkeit des Besicherungsobjektes nach deren Beurteilung berechtigt ist, vom Kunden die Wiederherstellung der Werthaltigkeit oder andere Sicherheiten zu verlangen oder den Kredit fällig zu stellen. Eine zweite Klausel, die die Bank berechtigt, eine von ihr bestimmte Vorfälligkeitsentschädigung von mindestens 5% vom Rückzahlungsbetrag bei „Altverträgen“ (Vertragsabschlüsse vor Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes per 11.6.2010) zu verlangen. Eine dritte Klausel, die der Bank eine Kündigungsmöglichkeit einräumt, wenn nach Ablauf von 5 Jahren innerhalb von 2 Monaten keine Einigung hinsichtlich des Aufschlages mit dem Kreditnehmer erreicht werden kann und eine vierte Klausel, die die Verpflichtung des Kreditnehmers vorsieht, bei Kurssteigerungen von 15% oder mehr innerhalb einer Frist von 10 Tagen zusätzliche Sicherheiten für den Differenzbetrag/Kursverlust beizubringen bzw. den entstandenen Kursverlust abzudecken, andernfalls die Bank die Möglichkeit hätte, den Kredit in Euro zu konvertieren (Zusatzvereinbarung).
Die vier Klauseln im Einzelnen:
1. „Treten Beeinträchtigungen der Werthaltigkeit des Besicherungsobjektes (z.B. durch nicht ausreichenden Ankauf oder mangelhafte Performance der Fondsanteile) nach Beurteilung der Bank ein, ist die Bank berechtigt, vom Kunden die Wiederherstellung der Werthaltigkeit oder andere Sicherheiten zu verlangen oder den Kredit fällig zu stellen.“
2. „Sollte der Kreditnehmer eine vorzeitige Rückzahlung von Kredit(teil)beträgen vornehmen wollen, zu der er vertraglich (z.B. mangels Kündigungsvereinbarung oder infolge deren Nichteinhaltung) nicht berechtigt ist, kann die Bank ihre Zustimmung von der Entrichtung einer von ihr bestimmten Vorfälligkeitsentschädigung in der Höhe von mindestens 5,0000% vom Rückzahlungsbetrag abhängig machen.“
3. „Der unter dem Punkt ‘Konditionen’ vereinbarte Aufschlag gilt für die Dauer von 5 Jahren als vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank mit dem Kredit/Darlehensnehmer den Aufschlag neu vereinbaren. Kommt es innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu keiner Einigung, kann das Kredit/Darlehensverhältnis von beiden Seiten mit einer einmonatigen Frist zum nächsten Quartalsende pönalefrei gekündigt werden.“
4. „Steigt der Kurs der Fremdwährung seit dem Zeitpunkt der Aufnahme der ersten Fremdwährungstranche um 15% oder mehr an, sind wir berechtigt, Sie mit gesondertem Schreiben aufzufordern, uns innerhalb von 10 Tagen zusätzliche Sicherheiten für den Differenzbetrag/Kursverlust beizubringen bzw. den entstandenen Kursverlust abzudecken. Falls wir auf unser Schreiben kein Anbot ihrerseits auf Beibringung tauglicher Sicherheiten für den errechneten Kursverlust erhalten, werden wir, falls der Kurs innerhalb der genannten Frist nicht wieder unter die 15% fällt, den FW-Kredit unverzüglich (spätestens jedoch zum Tranchenablauf) in EURO zum Kurs bestens konvertieren. (Zusatzvereinbarung)“
Wenn ich groß bin, dann werde ich ???
Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe haben sehr früh die Entscheidung der Bildungs- und Berufswahl zu treffen, und das ist alles andere als leicht! Denn es gilt die individuellen Fähigkeiten und die beruflichen Perspektiven zu erkennen und zu fördern.
Auch wenn die Eltern den perfekten Aus- und Berufsbildungsweg ihrer Kinder nicht kennen können, so sind sie doch wichtige Wegbegleiter und Ansprechpersonen und können mit unterstützenden Maßnahmen die Berufsorientierung ihrer Kinder erleichtern.
In der Bezirkskammer Imst fand jüngst eine Informationsveranstaltung zur Bildungs- und Berufswahl statt. Bezirkskammerleiter Mag. Günter Riezler konnte neben den Kammerräten Daniela Holaus, Nadja Hackl und Michael Radl auch die Referenten Luise Mungenast (stellvertretende Leiterin AMS Imst), Mag. Sylvia Zumtobel (BIZ) sowie Helmut Fröhlich von der Schülerberatung begrüßen. Die Vortragenden erachten es für besonders wichtig:
• Für die Berufswahlentscheidung ausreichend Zeit lassen!
• Den Kindern behilflich sein, einen Überblick über die verschiedenen Berufsbilder und Schultypen zu verschaffen!
• Die Berufswünsche der Kinder respektieren und mit ihnen über ihre Interessen/Stärken/Wünsche sprechen!
• Regelmäßigen Kontakt zur Schule halten und „Tage der offenen Tür“ nutzen!
• Hilfe beim Vermitteln von Kontakten zu Betrieben, ExpertenInnen!
• Dem Kind als Begleiter in der Schul- und Berufswahl zur Seite stehen, dennoch dem Kind nicht alles abnehmen!
Wie Sie Ihr Kind sinnvoll beim Prozess der Bildungs- und Berufswegorientierung unterstützen können und welche Infoquellen Sie dabei heranziehen können, das hat die AK Tirol in der Infobroschüre 14 Jahre, was nun? für Sie zusammengestellt.
Neuer Schmäh einer „Rätselgewinnzentrale“ soll Konsumenten Geld aus der Tasche locken
Die „Rätsel-Gewinnzentrale Richard Glaser“ lockt diesmal mit Bargeldgewinn und zusätzlichen Geschenken wie Laptop, Espresso-Maschine oder Navigationssystem. AK Tipp: Finger weg von solchen dubiosen Angeboten!
Zahlreiche Tiroler werden derzeit wieder mit einer „Gewinnverständigung“ einer Postfachfirma mit Postfach 2425, 5000 Salzburg, belästigt. In der Verständigung hat der Glückliche einen angeblichen Gewinn für einen 3. Preis in der Höhe von 5.000 Euro in bar gewonnen. Im Rahmen einer Ausflugsfahrt samt kostenlosem Frühstück und Mittagessen soll dieser übergeben werden.
Auch bei dieser „Gewinnverständigung“ ist mit einer klassischen Werbeverkaufsfahrt zu rechnen, bei der keine Bargeldgewinne oder andere wertvolle Preise übergeben werden sollen sondern versucht wird, mit psychologischer Raffinesse meist überteuerte Waren oder Reisen zu verkaufen. Denn immer wieder wird versucht, durch gefinkelte Gewinnverständigungen gutgläubige Menschen zu geschickt organisierten Verkaufsveranstaltungen mit redegewandten Vertretern ins nahe Ausland zu locken, um dort den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer nichts kauft, wird schnell zum Außenseiter abgestempelt. Und leider tappen noch immer zahlreiche gutgläubige Konsumenten in die Falle.
Der AK-Tipp: Am besten Finger weg. Immer wenn „Gewinnmitteilungen“ von Postfachfirmen mit Bargeld oder wertvollen Gewinnen locken, kühlen Kopf bewahren und genau überlegen – Niemand hat etwas zu verschenken. Nicht selten endet der Traum vom großen Gewinn mit einem satten Geldverlust.







