OLG Wien bestätigt Rechtsansicht der AK Tirol: Gerichtlich bekämpfte Klauseln in Kreditverträgen der UniCredit Bank Austria AG sind unzulässig!
Nachdem bereits das Handelsgericht Wien (in erster Instanz) der Rechtsansicht der AK Tirol gefolgt ist, hat nunmehr auch das OLG Wien als Berufungsgericht bestätigt: Drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG sind unzulässig.
„Auch das Oberlandesgericht Wien gibt uns vollinhaltlich Recht und erachtet alle drei gerichtlich bekämpften Klauseln der UniCredit Bank Austria AG als gesetzwidrig“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Damit konnte abermals ein für viele betroffene Kreditnehmer äußerst erfreuliches und richtungsweisendes Urteil erreicht werden. Diese Gerichtsentscheidung hat weitreichende Bedeutung, da viele andere österreichische Banken die strittigen Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen ebenso verwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der AK Präsident: „Die Gewinnspanne der Banken hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise reduziert, diese Zeche sollten die Kunden mit der Erfüllung nicht leistbarer Forderungen seitens der Bank bezahlen und wurden dabei teilweise massiv unter Druck gesetzt. Umso erfreulicher ist das jetzt vorliegende Urteil“.
Da die Bank nach Abmahnung der Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) von der AK Tirol beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen.
„Einmal mehr hat die AK Tirol mit dieser Entscheidung eine für alle Konsumenten wichtige, richtungsweisende und österreichweit beachtliche Entscheidung erreicht, da die Klauseln auch von zahlreichen anderen Bankinstituten mit Kreditnehmern vereinbart wurden.
Die UniCredit Bank Austria AG hat in der Vergangenheit zusätzliche Forderungen von Bargeldbeträgen oder sonstigen Sicherheiten, die aufgrund der finanziellen Situation der Betroffenen regelmäßig nicht erfĂĽllbar waren, gegenĂĽber Frankenkreditnehmern unter anderem damit begrĂĽndet, dass die Bank gemäß Z 48 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls berechtigt sei, dann, „wenn nachträglich Umstände eintreten,……die eine erhöhte Risikobewertung der AnsprĂĽche gegen den Kunden rechtfertigen …eine Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten…..zu verlangen”. Ferner sei in Z 75 der AGB vereinbart, dass die Bank u.a. dann berechtigt sei, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo in inländische Währung umzuwandeln (Konvertierung des Vertrages), wenn sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt.
Das Oberlandesgericht Wien hat in diesem richtungsweisenden Urteil die Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt und unter anderem festgestellt, dass die Klauseln „eklatant intransparent“ sind und dem Verbraucher ein unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt wird. Damit wird gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs. 3 Konsumentenschutzgesetz verstoßen.
Hintergrund und Vorgeschichte
Gerade die UniCredit Bank Austria AG hat in der Vergangenheit zahlreiche Fremdwährungskreditnehmer mit Forderungsschreiben massiv unter Druck gesetzt. Es wurden aufgrund einer Erhöhung des Kreditrisikos infolge von Währungsschwankungen bei laufenden Verträgen innerhalb kĂĽrzester Fristen (14 Tage) zusätzliche Sicherheiten (meist Barerläge in beträchtlicher Höhe, in Einzelfällen mehr als 90.000 Euro!) verlangt. Den Schreiben war auch zu entnehmen, dass gemäß den vereinbarten Vertragsklauseln die Bestellung bzw. Verstärkung von Sicherheiten innerhalb dieser kurzen Fristen von der Bank verlangt werden dĂĽrfe. Gleichzeitig wurde – falls der Kreditnehmer die Forderungen der Bank nicht erfĂĽllt – eine VertragskĂĽndigung aus wichtigem Grund seitens der Bank angedroht. Ebenso wurde von der Bank behauptet, dass gemäß den vereinbarten Vertragsklauseln fĂĽr den Fall, dass innerhalb der seitens der Bank gesetzten (sehr kurzen!) Frist keine entsprechenden Sicherheiten von den Kreditnehmern erbracht werden konnten, der Kredit in Euro konvertiert werden könne.
Die AK Tirol hat dieses Vorgehen der Bank massiv kritisiert und ihre Mitglieder gegen diese unhaltbaren Forderungen der Bank mit allen Kräften unterstützt.
Die AK Tirol hat in der Folge die Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterzogen und insgesamt drei Klauseln, die auch in Zusammenhang mit den Schreiben und den damit zusammenhängenden unerfüllbaren Forderungen der Bank an ihre Kreditnehmer gestanden sind, als rechtlich unzulässig eingestuft. Nachdem die Bank in einem in der Folge gegen die Klauseln eingeleiteten Abmahnverfahren keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) von der AK Tirol mit der Einbringung einer Verbandsklage beauftragt. Jetzt liegt das für alle betroffenen Kreditnehmer sehr erfreuliche Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vor. Wenn notwendig, wird die AK Tirol an der Seite betroffener Kreditnehmer weiter kämpfen und schreckt auch vor weiteren Abmahnungen oder Klagen nicht zurück.
Die drei Klauseln im Einzelnen:
Klausel 1. Das Kreditinstitut kann vom Kunden für alle Ansprüche aus der mit ihm bestehenden Geschäftsverbindung die Bestellung angemessener Sicherheiten innerhalb angemessener Frist verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind. (Z 47)
Klausel 2. (1) Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen, ist das Kreditinstitut berechtigt, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder die vorhandenen Sicherheiten sich wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. (2) Dies gilt auch, wenn bei Entstehen der Ansprüche die Bestellung von Sicherheiten nicht verlangt wurde. (Z 48)
Klausel 3. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in Form der Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt … (Z 75)
Frauenvertreterinnen in der AK Tirol lehnen Angleichung beim Pensionsalter in der vorgeschlagenen Form ab
„Bis heute gibt es die faktische Gleichstellung der Frauen nicht, weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich. Daher lehnen wir Überlegungen für eine vorgezogene Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen in der vorgeschlagenen Form einstimmig ab“, erklären die Frauenvertreterinnen in der AK Tirol, Vizepräsidentin Verena Steinlechner-Graziadei sowie die Vorstandsmitglieder Maria Gstaltmeyr, Tanja Rupprecht (alle AAB-FCG) und Ulrike Ernstbrunner (FSG).
Die AK Tirol vertritt die beruflichen Interessen von mehr als 130.000 Tiroler Arbeitnehmerinnen. Deshalb verlangen die Frauenvertreterinnen im Vorstand der AK Tirol, dass gegenĂĽber den betroffenen Jahrgängen ein Vertrauensschutz gewährleistet sein muss, da sich die individuelle Lebensplanung von Frauen (PensionsĂĽbertritte, Altersvorsorge) danach orientiert. Die Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen – denn das ungleiche Pensionsalter ist kein Privileg sondern eine AusgleichsmaĂźnahme fĂĽr die vielen Diskriminierungen, die noch immer bestehen.
„Wir wissen um die Situation der berufstätigen Frauen Bescheid: Tatsache ist, dass eine Anhebung des Pensionsalters fĂĽr viele Betroffene die Lage weiter verschärfen wĂĽrde. Die Chance auf Wiedereingliederung nach Jobverlust oder Erwerbsunterbrechung bei Frauen ab Mitte 40 sinkt laut Arbeitsmarktstatistik rapide. Eine vorgezogene Angleichung des Pensionsantrittsalters wĂĽrde zusätzliche Problemfelder – besonders am Arbeitsmarkt – aufwerfen, aber fĂĽr viele Frauen keine finanziellen Vorteile bringen. Wir sind der Meinung, dass es jeder Frau selbst ĂĽberlassen bleiben muss, ob sie mit 60 oder später in Pension gehen will. Diese Wahlmöglichkeit wĂĽrde auch weitaus besser den unterschiedlichen Berufsbiografien von Frauen entsprechen“, so AK-Vizepräsidentin Verena Steinlechner-Graziadei.
„Noch immer sind Frauen am Arbeitsmarkt benachteiligt. Sie bekommen für die gleiche Arbeit um 37 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Frauen haben durch Betreuungspflichten schlechtere Erwerbsverläufe, damit niedrigere Pensionen und mit massiven Benachteiligungen bei Beförderungen und Führungspositionen zu kämpfen. Außerdem können weder die Schwerarbeiterregelung noch die Korridorpension im ASVG von Frauen in Anspruch genommen werden“, so AK-Vorstandsmitglied Ulrike Ernstbrunner.
AK-Vorstandsmitglied Maria Gstaltmeyr: „Leider gibt es viel zu wenig Frauen, die Karriere in ihrem Beruf machen können. Die Arbeitsrealität ist eine ganz andere. Die meisten Arbeitnehmerinnen in unserem Land müssen einen Beruf annehmen, der vielfach nicht ihren beruflichen Qualifikationen entspricht, sondern eher von regionalen Möglichkeiten, um für die Familie dazu zu verdienen. Noch immer ist der überwiegende Teil der weiblichen Arbeitnehmer in den Niedriglohnbereichen im Handel und Tourismus und dazu vielfach nur in Teilzeit bzw. saisonal tätig.“
Die Tiroler Arbeitnehmerinnen haben in den vergangenen Jahren sicher nicht über ihre Verhältnisse gelebt. Es sind durch solche Maßnahmen in der vorgeschlagenen Form auch keine großen Einsparungen im Budget zu erwarten. Laut OECD-Studie von 2011 gehen Frauen durchschnittlich mit 57,5 Jahren und Männer mit 58,9 Jahren in Pension. Die durchschnittliche Pensionshöhe der Frauen liegt knapp über der Mindestsicherung bei 786 Euro, die der Männer bei 1.288 Euro.
Einkommens- und Beschäftigungssituation der Frauen in Tirol
Das durchschnittliche Fraueneinkommen in Tirol beträgt € 13.589 netto pro Jahr. Das ist um 37% weniger als das Einkommen der Männer (€ 21.700).
Die drei wichtigsten Beschäftigungsbranchen für Frauen in Tirol sind: öffentlicher Bereich mit 29,3% aller weiblichen Beschäftigten (meist Pflege) Handel mit 19,2% der weiblichen Beschäftigten Beherbergung und Gastronomie mit 17,5%
Das Durchschnittseinkommen der Pensionistinnen und Pensionisten (alle Altersstufen) in Tirol beträgt – fĂĽr Männer: € 20.001 (Jahresnetto) – fĂĽr Frauen: € 13.036 (Jahresnetto).
In Tirol gibt es insgesamt 125.424 Pensionistinnen und Pensionisten im Alter ĂĽber 60 Jahre :- davon 59.729 Männer – und 65.695 Frauen
Das durchschnittliche Pensionseinkommen der Frauen über 60 Jahre in Tirol beträgt € 15.384,78 (Jahresbrutto). Dasjenige der Männer liegt mit € 26.516 (Jahresbrutto) deutlich darüber. Frauen erhalten durchschnittlich um 41% weniger Pension.
Politische Dauerbaustellen gehören endlich geschlossen
AK-Appell an die Politik: Tirols Reformstau beseitigen, mehr soziales AugenmaĂź und gerechtes Empfinden fĂĽr die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Einen Appell fĂĽr mehr soziales AugenmaĂź und gerechteres Empfinden fĂĽr die Anliegen der Arbeitnehmer richtet die AK Tirol an die Landespolitik. Vor allem sollten die politischen Dauerbaustellen und neuralgischen Staupunkte im Land endlich beseitigt werden. Hier ein Auszug der offenen Punkte:
Explodierende Wohnkosten.
Die Wohnungsnot in ganz Tirol hat extreme Ausmaße angenommen. Mehr als 10.000 Tiroler Familien suchen derzeit nach erschwinglichem Wohnraum. Die AK hat für Tirol ein 10-Punkte-Programm erstellt und der Regierung übermittelt, bis jetzt ohne Reaktion. In einer Tirol-Umfrage hat sich die überwältigende Mehrheit zu einer Zweckbindung der Wohnbauförderung und für die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung der Wohnbauförderungsdarlehen ausgesprochen. Auch hier verweigert sich der zuständige Wohnbaulandesrat Hannes Gschwentner.
In WĂĽrde alt werden.
Im Bereich der Pflege hat das Land zwar die langjährigen Forderungen der AK teilweise aufgegriffen: Der Kinderregress ist abgeschafft und die Rahmenbedingungen für die Pflege daheim sollen verbessert werden. Allerdings ist die personelle Situation in den Pflegeheimen nach wie vor dramatisch, weil der Bettenschlüssel immer noch nicht angepasst wurde und das Pflegepersonal vielfach an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt ist.
Spitals-Personal am Limit.
Wenig Positives gibt es auch aus dem Gesundheitsressort zu berichten. Die Betriebsräte der Tiroler Krankenhäuser haben in einem offenen Brief an Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg Lösungen gefordert. Die Klinikvertreter verlangen eine bessere Personalplanung, weniger Bürokratie und eine gerechtere Entlohnung. Nicht zuletzt durch die tragischen Vorfälle an der Kinderklinik gehören diese Forderungen endlich erledigt.
Wenig Reformwillen bei Ă–ffis.
Verkehrslandesrat Anton Steixner ist nicht bereit, einen echten Verkehrsverbund für ganz Tirol umzusetzen und endlich die Preise für Pendler zu senken. Eben wurden die Tarife wieder erhöht. Damit baut der VVT Tirol seine Führung als teuerster Verkehrsverbund Österreichs weiter aus.
Problem Agrargemeinschaften.
Die Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaft reißen nicht ab. Die AK unterstützt den Gemeindeverband in seiner Forderung nach einer wirksamen Gesetzänderung, um den Gemeinden zum Recht zu verhelfen. Diese Dauerbaustelle gehört politisch endlich geschlossen. Landesrat Steixner muss endlich handeln.
Subventions-Geheimnisse.
Die Arbeitnehmer, die zu zwei Drittel die Steuerleistung in unserem Land erbringen, haben ein Recht darauf zu wissen, wer was und wie viel Geld in unserem Land bekommt. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun, sondern mit Transparenz. Auch hier muss die Landesregierung endlich handeln.
Gerechtigkeit muss sein.
Das beginnt beim privaten Gesamtvermögen in Österreich, das bei geschätzten 1.300 Milliarden Euro liegt und extrem ungleich verteilt ist. In Österreich besitzt das reichste Prozent mehr Geldvermögen, als 90 Prozent der Bevölkerung zusammen. Aufgrund dieser massiven Vermögenskonzentration fordert die AK die Einführung einer Steuer für die Vermögendsten, die über eine Million Euro privaten Netto-Reichtum besitzen. Das könnte drei Milliarden an Einnahmen für Gemeinwohl und Zukunftsinvestitionen bringen. Während die Arbeitnehmer ständig noch stärker belastet werden, finden Superreiche ein Steuerparadies vor und für privilegierte Gruppen gibt es großzügige Pauschalierungen.
Neubesinnung.
Nur eine Besinnung auf wichtige menschliche Werte kann uns auch zu einer gerechteren Gesellschaft führen: Fairness, Kollegialität, Kontinuität, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Solidarität. Solidarität heißt Zusammengehörigkeitsgefühl, bedeutet soziales Ganzes. Gerechtigkeit ist auch das Recht, den Schwächeren vor dem Stärkeren in Schutz zu nehmen. Das ist die Aufgabe der Arbeiterkammer, aber auch Aufgabe der Politik.
Konsumenten aufgepasst: Nach Hartlauer-Schneewette Frist nicht verfallen lassen!
Wer zwischen 23.11.2011 und 10.12.2011 bei Hartlauer eingekauft hat, bekommt unter Vorlage des Kassabons noch bis 31.1.2012 in den Geschäften von Hartlauer 50% vom Kaufpreis in bar zurück. Also nichts wie hin, denn die Frist endet bald!
Nach letzten Meldungen des Unternehmens wurden bereits über 500.000 Euro von den Kunden abgeholt, jedoch warten noch weitere 500.000 Euro in Tirol und Vorarlberg auf Einlösung. Die Firma Hartlauer hat im Rahmen einer „Schneewette“ die Rückzahlung von 50% des Kaufpreises in bar versprochen, wenn es in der jeweiligen Landeshauptstadt vor dem Rathaus am 24.12.2011 um 12 Uhr mittags schneit. Das war in Tirol und Vorarlberg der Fall, sodass in diesen Bundesländern alle Hartlauer-Kunden einen Anspruch den Geldbetrag haben. Wichtig ist also, dass die Frist zur Einlösung eingehalten wird, die mit 31.1.2012 (bei Hörgeräten mit 31.3.2012) endet.
Die AK-Konsumentenschützer beobachten die Rückzahlungspraxis des Unternehmens genau und raten zur möglichst schnellen Geltendmachung der Ansprüche in den Hartlauer Geschäften. Bisher gab es keine Beschwerden von Konsumenten über mögliche Probleme bei der Geltendmachung des jeweiligen Rückzahlungsanspruches.
Sollten noch Schwierigkeiten bei der Geltendmachung der Ansprüche auftreten, stehen die Konsumentenschützer unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 1818 zur Verfügung. Die AK Tirol geht jedoch davon aus, dass die Firma Hartlauer alle Rückzahlungen gemäß den Bedingungen der „Schneewette“ problemlos vornehmen wird.
AK Tirol klagt jetzt gegen eine besonders dreiste Gewinnmitteilung
Immer wieder versuchen dubiose Anbieter mit Verkaufsfahrten und Gewinnschmähs leichtgläubige Konsumenten zu ködern. Jetzt geht die Arbeiterkammer Tirol gerichtlich dagegen vor.
Jetzt geht die AK Tirol gegen einen dieser Veranstalter gerichtlich vor. AK Präsident Zangerl: „Der Versender einer irreführenden Gewinnmitteilung wird auf Auszahlung des Gewinns und Rückzahlung eines für Magnetfelddecken bezahlten Geldbetrages geklagt.“
Energie Gewinnspiel. Ein Konsument hatte wie viele andere auch eine „Gewinnmitteilung“ vom „Energie Gewinnspiel Ă–sterreich – GroĂźes Preisrätsel“ erhalten, wonach er den zweiten Preis, einen Geldbetrag in der Höhe von 7.500 Euro in bar gewonnen hätte. Die Gewinnmitteilung enthielt weiters eine Einladung zu einer GewinnĂĽbergabefeier, bei der der Gewinn persönlich ĂĽbergeben werden sollte. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung fĂĽr die Ausflugsfahrt ging es – gemeinsam mit zahlreichen anderen „Gewinnern“ mit dem Bus ĂĽber die Grenze nach Deutschland. Dort wurde ein Mann mit einem „Geldkoffer“ präsentiert, welcher angeblich die Bargeldgewinne beinhalten sollte. Es wurde jedoch kein Gewinn ausbezahlt, vielmehr wurde eine Verkaufsveranstaltung abgehalten, nach deren Ende auch der Mitarbeiter mit dem Geldkoffer verschwunden war. Der betroffene Konsument lieĂź sich während der psychologisch gut präsentierten und dreisten „Verkaufsshow“ leider auch zum Erwerb von zwei Magnetfeld-Decken zum Preis von 1.756 Euro „überreden“.
Magnetfeld-Decken. Nachdem dem Konsumenten der offensichtliche Verkaufstrick bewusst wurde, trat er nur drei Tage später – und damit innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen – vom Kaufvertrag zurĂĽck Er verfasste das RĂĽcktrittsschreiben mittels Einschreiben und schickte gleich auch die Magnetfeld-Decken an die Verkäuferfirma zurĂĽck. Dennoch erhielt der Konsument trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute den von ihm bezahlten Betrag in Höhe von 1756 Euro nicht zurĂĽck.
Obwohl auf der „Gewinnmitteilung“ wie üblich nur eine Postfachadresse angegeben war, konnte die AK Tirol in Erfahrung bringen, dass der Verkäufer der Magnetfeld-Decken ident mit dem Inhaber der Postfachadresse des Energie Gewinnspiel-Veranstalters ist.
Um den lästigen und unlauteren Abzockmethoden unseriöser Keiler mit derartigen „Gewinnverständigungen“ einen Riegel vorzuschieben, hat die AK Tirol Rechtsschutzdeckung für den betroffenen Konsumenten übernommen und es wurde bereits Klage gegen den Versender der „Gewinnmitteilung“, der gleichzeitig als Verkäufer der Magnetfelddecke aufgetreten ist, eingebracht. Gerichtlich geltend gemacht wurden sowohl der bezahlte und trotz fristgerechter Rücksendung der Ware nicht zurückerstattete Kaufpreis in der Höhe von 1.756 Euro sowie der versprochene „Bargeldgewinn“ in der Höhe von 7.500 Euro. Eine Entscheidung ist noch ausständig.
Kampf der Abzockmafia
AK Präsident Zangerl: „Gewinnmitteilungen und Verkaufsveranstaltungen wie die Gegenständlichen, führen jedes Jahr zu hunderten von Konsumentenbeschwerden. Solch schändliche „Gewinnverständigungen“ von Firmen, die sich hinter Postfächern verstecken, sind österreichweit ein großes Ärgernis und daher wird unser Kampf gegen diese „Abzockmafia“ mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vehement fortgesetzt. Mit der eingebrachten Klage wurde ein weiterer Schritt unternommen, um gegen solch dubiose Veranstalter von organisierten Verkaufsfahrten auch gerichtlich vorzugehen.“
Arbeiterkammer weist falsche und irreführende Behauptungen der Sparte Banken und Versicherung in der WK Tirol aufs Schärfste zurück
Klarstellung der AK Tirol auf die entgeltliche Einschaltung der Wirtschaftskammer Tirol – Sparte Banken und Versicherung – in der Tiroler Tageszeitung vom 18. Jänner 2012.
Dass die WK-Bankenvertreter jetzt den Konsumentenschützern die Schuld an der aktuellen Misere bei den Fremdwährungskrediten zuschanzen wollen, ist unerhört und wird von den AK-Konsumentenschützern auf das Schärfste zurückgewiesen. Vielmehr sollten sich die Banken um ihre Kreditnehmer kümmern, anstatt andere Schuldige zu suchen. Zu erinnern ist, dass es Banken und Finanzvermittler waren, die Fremdwährungskredite ursprünglich massiv beworben und vermittelt haben und damit vielfach auch gutes Geld verdient haben. Eine mögliche Beraterhaftung der Banken bzw. Kreditvermittler ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen und man darf gespannt sein, ob die Bankkunden in allen Fällen vollständig über alle Risiken einer Fremdwährungsfinanzierung aufgeklärt wurden oder vielmehr nur die Vorteile einer solchen Finanzierung dargestellt wurden.
Die Bankenvertreter und ihr Obmann in der Wirtschaftskammer Tirol, Gerhard Schwaiger, haben die jüngsten gerichtliche Niederlagen zu unzulässigen Vertragsklauseln in Fremdwährungskreditverträgen offenbar nicht verdaut. Nun wird versucht, mit bezahlten entgeltlichen Einschaltungen abermals skandalöse und unwahre Behauptungen zu verbreiten und vom eigenen Fehlverhalten bei der Kreditvergabe von Fremdwährungskrediten abzulenken.
Die AK hält fest:
Die AK-Konsumentenschützer haben zu keinem Zeitpunkt Empfehlungen an Kreditnehmer abgegeben, ob man in der Fremdwährung bleiben soll oder eine Konvertierung durchführen soll. Eine generelle Empfehlung ist aufgrund der Unterschiede in den konkreten Verhältnissen der jeweiligen Kreditnehmer (Bonität des Kreditnehmers; Besicherung der Bank, Werthaltigkeit bzw. Prognose des Tilgungsträgers, Laufzeit des Kredites etc.) auch gar nicht möglich.
Die AK Tirol hat sich jedoch in Vertretung hunderter verunsicherter Kreditnehmer sehr erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Banken gewehrt, womit seitens der Banken immer wieder versucht wurde, Kreditnehmer massiv unter Druck zu setzen, erhöhte Kosten für die Refinanzierung zu tragen oder innerhalb kürzester Fristen neue Sicherheiten (beispielsweise über € 90.000 innerhalb von 14 Tagen!) „herbeizuzaubern“, andernfalls eine Konvertierung oder gar Vertragskündigung der Bank erfolgen würde.
Somit hat die AK Tirol gerade in jüngster Zeit große Erfolge gegen rechtlich unzulässige Klauseln in Kreditverträgen von Banken erzielt, auf die sich Banken vielfach gestützt haben, um das Risiko Fremdwährungskredit einseitig auf ihre Kreditnehmer abzuwälzen. Es geht vor allem um die Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Kreditnehmers und um Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Zangerl beurteilt unkoordinierten Familienförderungsvorschlag kritisch
Vernünftige Lösung: Familien sollten zumindest eine Wahlmöglichkeit „Familienförderung Alt“ oder „Förderung Neu“ haben.
Kritisch beurteilt der Tiroler AK-Präsident und BAK Vizepräsident Erwin Zangerl (AAB) den gemeinsamen Vorschlag von Industriellenvereinigung und Bundesarbeitskammer zu einer neuen Familienförderung. Dieser sieht vor, dass künftig für jedes Kind 210 Euro pro Monat ausbezahlt wird, darüber hinaus soll es zweckgebundene 35-Euro-Gutscheine geben. Insgesamt sollen mit dem neuen System rund 100 Millionen Euro gespart werden. Verlierer wären nach einer ersten Prüfung durch die Steuerexperten der AK Tirol Alleinverdiener und Großfamilien. „Das ist für uns ebenso wenig tragbar wie die Tatsache, dass nach dem letzten Sparpaket schon wieder die Familien bluten sollen, während Vermögen, Stiftungen und Gruppenbesteuerung weiter unangetastet bleiben“, meint Zangerl.
Ich bedauere den Alleingang von BAK Präsident Herbert Tumpel, der diesen Vorschlag nicht mit unserer Fraktion akkordiert hat.
Dem Modell liegt das Motiv zugrunde, dass vermehrt Sachleistungen vom Staat zur Verfügung gestellt werden sollten (Kinderbetreuung) und weniger Geldleistungen. Diesen Ansatz gibt es insbesondere in den skandinavischen Ländern und fördert die Erwerbstätigkeit der Frauen. Zangerl: „Wo es Gewinner gibt, gibt es aber auch Verlierer, wie bei jeder Änderung eines Modells: Dies wären jene Familien, bei denen die Frau zu Hause bleibt und sich ausschließlich der Kindererziehung widmet oder auch Großfamilien mit drei oder mehr Kindern. Verlierer wären auch Familien mit Kindern, die älter als 15 Jahre sind.
Wir stehen daher diesem neuen Modell, das der Industrie und der Wirtschaft mit neu zur Verfügung stehenden „billigen“ Arbeitskräften (teilzeitbeschäftigte Frauen) sehr entgegenkommen würde, äußerst kritisch gegenüber.
Familien mit älteren Kindern wurden gerade im vorigen Jahr durch die Streichung der Familienbeihilfe von über 24 jährigen zur Kasse gebeten. Ebenso würde der Alleinverdienerabsetzbetrag abgeschafft werden; daher würden jene Mütter, die bei ihren Kindern zu Hause bleiben, bestraft werden. Nach dem Affront im letzten Jahr, wo der Alleinverdienerabsetzbetrag für Pensionisten gestrichen wurde, welche keine Kinder mehr mit Familienbeihilfe haben, ginge es nunmehr auch jenen Familien an den Kragen, die noch Kinder mit Familienbeihilfe haben, aber die Mutter nicht im Erwerbsleben steht.
Weiters soll im neuen Modell die längste Variante des Kinderbetreuungsgeldes (30 Monate + 6 Monate) gestrichen werden. Also jene Variante, wo die Frau am längsten bei ihrem Kleinkind zu Hause bleiben kann. Der Mehrkindzuschlag (ab dem 3. Kind) würde nun komplett abgeschafft werden, nachdem er bereits im Vorjahr von monatlich € 36,40 auf nun € 20,- gesenkt worden ist.
Der AK-Präsident. „Teilaspekte des neuen Modells umzusetzen wäre denkbar: So etwa die Streichung des steuerlichen Absetzpostens „Kinderfreibetrag“, der sich bei Kleinverdienern ohnehin nicht auswirkt und stattdessen die Erhöhung der Familienbeihilfe, die seit Jahren nicht mehr der Geldentwertung angepasst worden ist. „
Zangerl: „Es darf keinesfalls dieses neue Modell als Argument von Finanzministerin Fekter hergenommen werden, um die Steuerreform als „einfach und familienfreundlich“ zu verkaufen. Familienminister Mitterlehner sollte sich daran erinnern, dass er den Familien vor einem halben Jahr eine inflationsgesicherte Familienbeihilfe zugesichert hat, was gerade in unsicheren Zeiten mit Geldentwertungsgefahren eine enorme finanzielle Absicherung für Familien bedeuten würde.“
Appell von AK-Präsident Zangerl: Endlich Personalmisere in den Spitälern beseitigen
Die Zeit läuft. Der Personalnotstand an allen öffentlichen Tiroler Krankenhäusern muss endlich beseitigt werden“, ärgert sich AK Präsident Erwin Zangerl ĂĽber das monatelange Schweigen von Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Die Arbeiterkammer Tirol und die Betriebsräte aller Tiroler Krankenhäuser haben bereits Ende September 2011 Alarm geschlagen, in einem offenen Brief auf die alarmierenden personellen und strukturellen Zustände in den Spitälern hingewiesen und in zehn Fragen ihre Probleme artikuliert: Die Beschäftigten im Pflegebereich arbeiten am Limit, sind vielfach ĂĽberlastet. „Seit Jahren haben nur noch die Kostenrechner das Zepter in den Tiroler Krankenhäusern in der Hand”, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl.
AuĂźer einer Zusammenkunft mit der Zusage, die offenen Fragen zu beantworten ist bis jetzt nichts passiert.
Aufnahmestopp ist fahrlässig
Die jetzigen AnkĂĽndigungen der Bundes- und Landespolitik – Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst und Einsparungen im Gesundheitsbereich – sind angesichts der Probleme als gefährliche Drohung und grob fahrlässig gegenĂĽber den Patienten, den Bediensteten, dem Pflegepersonal und den Ă„rzten anzusehen.
GĂĽnstige AK-Nachhilfe in den Semesterferien:Am besten gleich anmelden!
Eltern aufgepasst: Die AK bietet auch heuer in den Semesterferien vom 13. bis 16. Februar in allen Bezirken gĂĽnstige Nachhilfe. Am besten gleich anmelden!
In den Semesterferien bietet die AK ĂĽber das BFI Tirol in allen Bezirken kostengĂĽnstig Nachhilfe in Mathematik, Englisch, Deutsch und Rechnungswesen. Diese Kurz-Kurse unterstĂĽtzen die SchĂĽlerinnen und SchĂĽler intensiv bei der Vorbereitung auf Schularbeiten, Tests oder eventuellen SchlussprĂĽfungen. Also lieber in den Semesterferien den Stoff professionell auffrischen als Stress zum Schulschluss riskieren.
Stoff auffrischen
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Unter- und Oberstufe sowie der Hauptschule. Die Kurse dauern von Montag, 13. Februar bis Donnerstag, 16. Februar 2012 (= 4 Tage), 2,5 Unterrichtseinheiten pro Tag und Gegenstand (=10 UE), von 8.30 bis 11 Uhr und/oder von 11 bis 13.30 Uhr. Angeboten wird Mathematik, Englisch, Deutsch und Rechnungswesen. Achtung: Ein Kurs kommt erst bei einer Mindestteilnehmerzahl zustande. Die Gruppen bestehen aus maximal sechs Teilnehmern.
Die Kosten betragen 60 Euro fĂĽr Kinder von AK-Mitgliedern, 95 Euro fĂĽr alle anderen.
Achtung: Anmeldeschluss ist der 25. Jänner! Anmelden je nach Kursort (Innsbruck, Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Reutte, Schwaz und Telfs) bei der jeweiligen BFI Bezirksstelle bzw. am BFI in Innsbruck (0512/59 6 60). Anmeldungen für Telfs ebenfalls am BFI Innsbruck.
Das gilt 2012: Wichtige Werte fĂĽr Familien und Senioren im Ăśberblick
Die AK Tirol hat auch in diesem Jahr wieder die wichtigsten sozialen Richtsätze 2012 zusammengefasst: Darin finden sich unter anderem die Höchstbeitragsgrundlagen für Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, die Höhe der Notstandshilfe, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Pension, Rezeptgebührenbefreiung und vieles mehr. Hier die Details.
1. Pensionserhöhung
Die Pensionen bis zu einer Höhe von brutto € 3.300,00 monatlich (somit alle ASVG Pensionen) werden um 2,7% erhöht. Pensionen ab € 3.301,00 bis € 5.940,00 werden einschleifend von 2,7% bis 1,5% erhöht; bei Pensionen über € 5.940,00 gebührt eine Erhöhung von 1,5 %.
2. Familienbeihilfe
Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig vom Alter des Kindes sowie der Anzahl der Kinder. Die einzelnen Beträge (inklusive Kinderabsetzbeträge) pro Monat sind:
Kinder bis 3 Jahre 3 bis 10 Jahre
1. Kind: € 163,80 € 171,10
2. Kind: € 176,60 € 183,90
3. Kind: € 198,80 € 206,10
ab 4. Kind: € 213,80 € 221,10
Kinder 10 bis 19 Jahre ĂĽber 19 Jahre
1. Kind: € 189,30 € 211,10
2. Kind: € 202,10 € 223,90
3. Kind: € 224,30 € 246,10
ab 4. Kind: € 239,30 € 261,10
Mehrkindzuschlag (Familieneinkommen bis zu € 55.000,00 zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2011)
ab dem 3. Kind und jedem weiteren € 20,00
Erhöhungsbetrag für behindertes Kind € 138,30
3. Kinderbetreuungsgeld
Pauschalvarianten:
bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) monatlich ca. € 436,00
bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) monatlich ca. € 624,00
bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) monatlich ca. € 800,00
bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) monatlich ca. € 1.000,00
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) 80 % des Wochengeldes (max. € 2.000,00 monatlich) Zuverdienstgrenzen und Beihilfe auf Anfrage!
4. Ausgleichszulagenrichtsätze in der Pensionsversicherung
1. Alleinstehende Pensionisten € 814,82
2. Ehepaare im gemeinsamen Haushalt € 1.221,68
3. Halbwaisen bis zum 24. Lebensjahr € 299,70
Vollwaisen bis zum 24. Lebensjahr € 450,00
Halbwaisen über dem 24. Lebensjahr € 532,56
Vollwaisen über dem 24. Lebensjahr € 814,82
4. Richtsatzerhöhung pro Kind € 125,72
5. Die Lehrlingsentschädigung wird bei der Bemessung der Ausgleichszulage nicht
berücksichtigt bis zum Betrag von € 189,89
5. Kinderzuschuss in der Pensionsversicherung € 29,07
6. Pflegegeld
Stufe 1 € 154,20
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 60 Std. im Monat.
Stufe 2 € 284,30
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 85 Std. im Monat.
Stufe 3 € 442,90
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 120 Std. im Monat.
Stufe 4 € 664,30
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 160 Std. im Monat.
Stufe 5 € 902,30
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. im Monat, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.
Stufe 6 € 1.260,00
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. im Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
Stufe 7 € 1.655,80
bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. im Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.
7. Geringfügigkeitsgrenze gem. § 5 ASVG
Bei täglichem Verdienst bis € 28,89 monatlichem Verdienst bis € 376,26 besteht keine Vollversicherungspflicht.
8. Beiträge zur freiwilligen Versicherung
Der Beitrag zur freiwilligen Pensionsversicherung beträgt für Arbeiter und Angestellte mindestens (Beitragsgrundlage € 689,70) € 157,25
höchstens (Beitragsgrundlage € 4.935,00) € 1.125,18
Der Beitrag zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt mindestens € 89,91
höchstens € 359,64
Der Beitrag zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung beträgt monatlich für Arbeiter und Angestellte € 53,10
9. Höchstbeitragsgrundlagen
Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung monatlich € 4.230,00
10. Höchstmögliche Bemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung
24jähriger Bemessungszeitraum (brutto) € 3.675,13
11. Dazuverdienen fĂĽr ASVG Pensionisten
(gilt nicht für Ausgleichszulagenempfänger!)
a. Zu einer vorzeitigen Alterspension: Dazuverdienen bis höchstens € 376,26 monatlich bzw. € 28,89 täglich möglich. Ein diesen Betrag übersteigendes Einkommen führt zum Wegfall der Pension.
b. Zu einer Alterspension: Unbeschränktes Dazuverdienen möglich.
c. Zu einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension: Bei Pensionsbeginn vor 1.7.1993: unbeschränktes Dazuverdienen möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.7.1993: Kürzung bei Überschreiten individueller Grenzbeträge möglich, sofern die Pension einen Zurechnungszuschlag beinhaltet. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.2001: Kürzung um bis zu 50 % möglich.
d. Dazuverdienen zu einer Witwen-/Witwerpension: Bei Pensionsbeginn vor 1.1.1995: unbeschränkt möglich. Bei Pensionsbeginn ab 1.1.1995: Kürzung im Einzelfall möglich.
12. Befreiung von der Rezeptgebühr (Rezeptgebühr € 5,15)
a. Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte € 814,82 (für Alleinstehende) bzw. € 1.221,68 (für Ehepaare) nicht übersteigen, sowie
b. Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (mindestens € 61,11 pro Monat) und deren monatliche Nettoeinkünfte € 937,04 (für Alleinstehende) bzw. € 1.404,93 (für Ehepaare) nicht übersteigen, sind auf Antrag von der Entrichtung der Rezeptgebühr zu befreien. Die angeführten Grenzbeträge erhöhen sich für jedes Kind um € 125,72.
13. Service-Entgelt e-card
Fällig jeweils am 15. Nov. des Vorjahres € 10,00
Diese GebĂĽhr darf nicht eingehoben werden:
• von als Angehörige geltenden Kindern, längstens bis zum 27. Lebensjahr,
• von Pensionisten,
• von Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie
• von Zivil- und Präsenzdienern.
14. Spitalskostenbeitrag (bei Anstaltspflege auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers)
Dieser beträgt € 11,21 pro Verpflegstag in der allgemeinen Gebührenklasse und darf für maximal 28 Tage pro Behandlungsjahr eingehoben werden. Ausnahmen bestehen:
• für Rezeptgebührenbefreite
• für den Versicherungsfall der Mutterschaft
• für Organspender
• für mitversicherte Angehörige (Es ist aber ein Kostenbeitrag gem. § 447f Abs. 7 ASVG zu entrichten.)
15. Befreiungsrichtsätze für Fernsprechgrundgebühr, Rundfunk- und
FernsehgebĂĽhr (netto)
Haushalt mit einer Person € 912,60
Haushalt mit zwei Personen € 1.368,28
für jede weitere Person € 140,81
(Absetzbeträge wie Familienbeihilfe, Miete, Diäterfordernis beachten).
Achtung: Lohn- und Gehaltsempfänger können nur dann befreit werden, wenn sie auch von der Rezeptgebühr (siehe Punkt 12) befreit sind! Für die anspruchsberechtigten Personen ist zusätzlich eine Gesprächsstunde frei.
16. Pensionsvorschuss gem. § 23 ALVG
Der Pensionsvorschuss vom Arbeitsamt beträgt bei Antragstellung
auf Alterspension täglich höchstens € 37,93
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension täglich höchstens € 34,67
17. Familienzuschlag zum Arbeitslosengeld
Zum Grundbetrag gebĂĽhrt fĂĽr zuschlagsberechtigte
Personen täglich ein Betrag bis zu € 0,97
18. Freigrenzen gemäß Notstandshilfeverordnung
Bei der Anrechnung von Einkommen auf die Notstandshilfe beträgt die Freigrenze für den Ehepartner (Lebensgefährten bzw. -gefährtin) monatlich € 515,00 sowie zusätzlich monatlich € 257,50 pro Unterhaltsverpflichtung des Partners.
Achtung: Unter gewissen Voraussetzungen Freigrenzenerhöhung ab dem 50. Lebensjahr auf das Zweifache bzw. ab dem 55. Lebensjahr (bei Frauen ab dem 54. Lebensjahr) auf das Dreifache der o.a. Beträge!
19. Bewertung von SachbezĂĽgen fĂĽr Arbeiter und Angestellte
Der Wert der vollen freien Station (einschließlich Unterkunft und Beheizung) beträgt für das Ausgleichszulagenrecht € 260,35 monatlich (für das Steuerrecht gelten andere Sätze!). Bei teilweiser Gewährung der vollen freien Station sind anzuwenden:
a. Wohnung (ohne Heizung und Beleuchtung) 1/10 € 26,04
b. Beheizung und Beleuchtung 1/10 € 26,04
c. erstes und zweites Frühstück mit je 1/10 € 26,04
d. Mittagessen 3/10 € 78,11
e. Jause 1/10 € 26,04
f. Abendessen 2/10 € 52,07
20. Einkauf von Schul- und Studienzeiten
Damit Schul- und Studienzeiten wirksam werden, ist ein Beitrag zu entrichten. Dieser Beitrag beträgt monatlich bei Besuch einer mittleren-, höheren- oder Hochschule
€ 964,44
Erfolgt der Nachkauf durch Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres ist ein altersabhängiger
Risikozuschlag zu entrichten.
21. UnterstĂĽtzungen nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz
Alleinstehende und Alleinerziehende € 579,95
Volljährige im gemeinsamen Haushalt € 434,96
Ab der dritten volljährigen unterhaltsberechtigten Person € 289,97
Minderjährige, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht € 191,38

