AK Tirol erkĂ€mpft gegen TGKK Gerichtsurteilâšauf GewĂ€hrung einer gesundheits- und lebensverbessernden Kniegelenksprothese
Die AK Tirol hat gegen die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) ein wichtiges Gerichtsurteil auf GewĂ€hrung einer gesundheits- und lebensverbessernden Kniegelenksprothese fĂŒr eine Betroffene erzielt.
Drei Jahre dauerte der Gerichtsstreit, nun ist endlich das noch nicht rechtskrĂ€ftige Urteil der ersten Instanz gefĂ€llt worden. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) muss fĂŒr eine Versicherte, die bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Bein verloren hatte, die Kosten jener Kniegelenksprothese bezahlen, die fĂŒr sie gesundheitlich wesentlich schonender ist.
âEine wichtige und richtige Entscheidung des Gerichtsâ ist AK PrĂ€sident Erwin Zangerl ĂŒber das positive Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung hochzufrieden. âIch hoffe, nur, dass die Tiroler Gebietskrankenkasse auf eine Berufung verzichtet. Denn schlieĂlich erhalten die ohnehin schon vom Schicksal schwer getroffenen Tiroler Arbeitnehmer endlich die gleiche Leistung, die den Versicherten der Gewerblichen Wirtschaft schon seit sieben Jahren zusteht.â
Der ĂŒberaus bittere Beigeschmack: FĂŒr Gewerbetreibende hat das Höchstgericht bereits im Jahr 2005 klargestellt, dass die C-Leg-Prothese von der Krankenversicherung bezahlt werden muss. Bei eigentlich identer Rechtslage musste das gleiche Ergebnis aber 7 Jahre spĂ€ter (!) fĂŒr die Arbeitnehmer erst mĂŒhevoll und lange von der Arbeiterkammer Tirol gegen die Gebietskrankenkasse erstritten werden.
Nur wenige trifft das Schicksal, dass sie – meist bei einem Unfall – ein Bein verlieren. Das Leben wird dadurch erheblich mĂŒhsamer. Treppen steigen aber auch Gehen fĂ€llt besonders schwer, weil bei den herkömmlichen Prothesen dadurch die LendenwirbelsĂ€ule extrem belastet wird. Auch die Sturzgefahr ist bedeutend höher und aufgrund der insgesamt hohen körperlichen Beanspruchung droht der Eintritt der InvaliditĂ€t vor Erreichung des Pensionsantrittsalters.
Die Medizin hat aber die so genannte C-Leg-Prothese entwickelt, bei der der Bewegungsumfang und der Bewegungsablauf elektronisch gesteuert werden. Dadurch fÀllt Betroffenen das Gehen erheblich leichter und zusÀtzliche Belastungen und mögliche gesundheitliche FolgeschÀden werden vermindert. Nicht nur die LebensqualitÀt verbessert sich erheblich, sondern auch die ArbeitsfÀhigkeit bleibt erhalten.
âDie Gesundheit ist wohl das höchste Gut des Menschenâ, fĂŒhrt das Erstgericht zutreffend aus und fasst weiters zusammen, dass angesichts der deutlichen Verbesserung des Berufs- und Privatlebens, der Hintanhaltung weiterer gesundheitlicher SchĂ€digungen und dass nunmehr zu erwarten ist, dass die Versicherte ihre berufliche TĂ€tigkeit bis zum Pensionsantrittsalter weiter ausĂŒben kann, das Kostenargument der Gebietskrankenkasse in den Hintergrund tritt.
AK PrĂ€sident Zangerl kritisiert Schweiz-Deal: Persilschein fĂŒr Steuerbetrug im groĂen Stil
âStiehl ein Schaf und sie hĂ€ngen dich, stiehl eine Herde und sie verhandeln mit dir!â Dieses alte Sprichwort bewahrheitet sich beim Steuer-Deal mit der Schweiz einmal mehrâ, ist AK PrĂ€sident Erwin Zangerl empört ĂŒber die geplante Begnadigung fĂŒr Steuerhinterzieher und Schwarzgeldhorter, die die Finanzministerin derzeit mit den Eidgenossen verhandelt. Es steht zu befĂŒrchten, dass hier allzu billige ZugestĂ€ndnisse gemacht werden, nur um rasch zu Geld fĂŒrs Budget zu kommen.â
âEs ist ein Skandal, wie die groĂen SteuersĂŒnder geschont und begnadigt werden sollen, nur um das Budgetloch zu stopfen. Das ist ein Persilschein fĂŒr Steuerhinterziehung in groĂem Stil. Immerhin sind in der Schweiz mindestens 15 bis 25 Milliarden Euro Schwarzgeld aus Ăsterreich geparkt, ganz zu schweigen von den Geldern, die in Liechtenstein illegal gebunkert sind. Daraus – SchĂ€tzungen zufolge – gerade eine Milliarde Euro zu lukrieren, ist ein Witz, angesichts der realen Steuerbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ăsterreich.â
Zangerl: âEs ist auch nicht einzusehen, dass der geplante maximale Steuersatz unter jenem Deutschlands liegen soll. WĂ€hrend in Ăsterreich kleine Steuerzahler voll besteuert werden und bei Steuerdelikten teure Finanzstrafverfahren drohen, werden die GroĂen im groĂen Stil wieder geschont. Und der Gipfel: Die TĂ€ter sollen weiter anonym bleiben! Noch dazu haben jetzt die richtig groĂen Fische noch bis 2013 Zeit, ihre Millionen in ein anderes Land zu verschieben.
Statt Finanzbetrug im GroĂen straffrei zu stellen, sollte die Finanzministerin Steuerhinterziehung und Betrug bekĂ€mpfen und innerhalb Europas fĂŒr mehr Transparenz sorgen.â
AK Betriebsreferat und Betriebsrat: Sozialplan fĂŒr Air Alps Aviation und Tyrol Air Ambulance abgeschlossen
FĂŒr die Mitarbeiter der in starke wirtschaftliche Turbulenzen geratenen Tiroler Flugunternehmen Air Alps Aviation und Tyrol Air Ambulance konnte nunmehr ein Sozialplan abgeschlossen werden.
In rund einmonatiger intensiver Verhandlung mit der GeschĂ€ftsleitung ist es dem Betriebsrat gemeinsam mit dem AK Betriebsreferat gelungen, einen Sozialplan fĂŒr die beiden Firmen Air Alps Aviation und Tyrol Air Ambulance zu vereinbaren.
Volle UnterstĂŒtzung fĂŒr Tyrolean Betriebsrat und Mitarbeiter
Standort Tirol und Tyrolean Airways dĂŒrfen nicht Faustpfand fĂŒr einseitige Wiener Interessen sein!
âEs ist wenig solidarisch, dass jetzt auf dem RĂŒcken die Tyrolean-Mitarbeiter der AUA-Machtkampf ausgetragen wirdâ, kommentiert AK PrĂ€sident Erwin Zangerl die einseitige KĂŒndigung des Kollektivvertrages durch die zustĂ€ndige Gewerkschaft vida.
Der AK PrĂ€sident: âDie KĂŒndigung durch die vida ist gegen den Willen des Tyrolean Betriebsrat erfolgt. Das ist ein höchst unfreundlicher Akt gegenĂŒber der Tyrolean Belegschaft und ihrer Vertretung. Der Standort Tirol darf nicht einseitigen Wiener AUA-Interessen geopfert werden. FĂŒr taktische Spielchen ist die Tyrolean zu schade. Die Mitarbeiter der Tyrolean fĂŒhlen sich von der Gewerkschaft in dieser Frage verraten und im Stich gelassen. Die Arbeiterkammer Tirol wird alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um die Interessen des Betriebsrates und der Mitarbeiter zu wahren, notfalls auch gegen einseitige Absichten der Wiener ĂGB-Zentralstellen.â
AK PrĂ€sident Erwin Zangerl: âVon den ursprĂŒnglich 28 von einer KĂŒndigung bedrohten Mitarbeitern konnten 16 ArbeitsplĂ€tze gerettet werden. FĂŒr 12 Betroffene gibt es einen Sozialplan, in dem eine Arbeitsstiftung, freiwillige Abfertigungen, ein HĂ€rtefonds und Familienleistungen verankert werden konnten.
Das AK Betriebsreferat hat gemeinsam mit den beiden Betriebsratskörperschaften von Air Alps und Tyrol Air Ambulance diesen Sozialplan ausverhandelt, der am Montag von der GeschÀftsleitung unterschrieben wurde
Wohnbauförderung: Da geht noch mehr!
Im Bereich der Wohnbauförderung sieht die AK wesentliches Verbesserungspotential.
Mit den Worten âUnd er bewegt sich dochâ kommentiert AK PrĂ€sident Erwin Zangerl die von Wohnbaulandesrat Gschwentner vorgestellte Novelle der Tiroler Wohnbauförderung. So wurden einzelnen FördersĂ€tze erhöht und die RĂŒckzahlungskonditionen erleichtert. Die finanzielle Belastung wird durch niedrigere Zinsen zwar abgemildert, aber durch die lĂ€ngere Laufzeit nicht wesentlich verbessert.
Zangerl: âDeshalb bleiben auch die Forderungen der AK Tirol aufrecht: Die Wohnbauförderung gehört wieder zweckgebunden. Die gestaffelten RĂŒckzahlungskonditionen stellen auf Reallohnsteigerungen ab, die jedoch kaum gegeben sind. Vor allem sollte eine abgezinste vorzeitige RĂŒckzahlung der Wohnbauförderungsdarlehen möglich sein.â
Impulse aus der AK Resolution fĂŒr erschwinglicheres Wohnen
Die hohen Kosten fĂŒrs Wohnen stellen fĂŒr immer mehr Tiroler Familien eine enorme finanzielle Belastung dar. Wenn alle gemeinsam an diesen Punkten arbeiten, können wir die Wende schaffenâ, ist AK-PrĂ€sident Erwin Zangerl ĂŒberzeugt, der Landesregierung und Landtag, Gesetzgeber, gemeinnĂŒtzige WohnbautrĂ€ger, StĂ€dte und Gemeinden in dieser Frage zur Zusammenarbeit aufruft.
Wohnbauförderung zweckbinden
Bei der Wohnbauförderung verlangt die AK die WiedereinfĂŒhrung der Zweckbindung. Das wĂŒrde den Wohnungsbau ankurbeln und damit die Wohnkosten senken. Der Wohnbauförderungsbeitrag betrĂ€gt 1 % des Lohns und ist je zur HĂ€lfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abzuliefern. Einige gesellschaftliche Gruppen leisten keinen Beitrag zur Aufbringung der Mittel (Gewerbetreibende, Neue SelbststĂ€ndige, Landwirte), bekommen aber sehr wohl Geld aus dem WBF-System.
FrĂŒher wurden aus diesem Topf gĂŒnstige Wohnbaudarlehen finanziert. Das System wurde jedoch von Bund und LĂ€ndern ausgehebelt. Ein GroĂteil der Milliarden und selbst die RĂŒckflĂŒsse aus Wohnbaukrediten werden zum Stopfen der Budgetlöcher verwendet oder damit ungeniert spekuliert. Die AK verlangt: Zweckbindung der Mittel fĂŒr den geförderten Wohnbau und Beitragsleistung aller Gruppen, die Vorteile aus dem System ziehen.
Revitalisierung der Ortskerne
Es braucht eine Abkehr von der langjĂ€hrigen Praxis, dass Wohnungen nur in Neubaugebieten geschaffen werden können. Vielmehr sollte die alte Bausubstanz in den Ortskernen stĂ€rker genutzt, zu zeitgemĂ€Ăen und zweckmĂ€Ăigen Wohnungen aus- oder umgebaut werden. Junge Familien sind zwar leistungsbereit und motiviert, es mangelt ihnen aber an Geld bzw. RĂŒcklagen. Die Anrechnung von Eigenleistungen als Ersatz fĂŒr teilweise fehlendes Eigenkapital sowie die Vergabe von zinsbegĂŒnstigten Krediten analog zum Landeskulturfonds könnte dies wettmachen. So könnten Junge gefördert vom Land Tirol gĂŒnstig leerstehende Ă€ltere Objekte in den Ortskernen erwerben. Das belebt die Zentren und schafft dringend benötigten gĂŒnstigen Wohnraum.
Mehr Kontrolle der GemeinnĂŒtzigen
Bei den GemeinnĂŒtzigen wird mit viel öffentlichem Geld gearbeitet, deshalb muss die Kontrolle auch entsprechend sein. Es ist eine genaue Betrachtung notwendig, wie teuer GemeinnĂŒtzige und zu welchem Preis Private bauen. Es gibt hier mit Sicherheit Einsparungspotentiale. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf Finanzierungs-modelle, Finanzierungsvorteile, RĂŒcklagenbildung, AbrechnungsmodalitĂ€ten usw. gelegt werden.
Die Beobachtung der letzten Jahre zeigt, dass ĂberschĂŒsse gemeinnĂŒtziger WohnbautrĂ€ger oft âkĂŒnstlich auf null gesetztâ werden. RĂŒcklagenbildungen, GrundankĂ€ufe usw. fĂŒhren dazu, dass trotz guter Ertragslage bei den WohnbautrĂ€gern tatsĂ€chlich kein Gewinn mehr herauskommt.
Kommunale Aufgaben sind Gemeindesache
Vielerorts ist es ĂŒblich geworden, Aufgaben der Gemeinden auf GemeinnĂŒtzige WohnbautrĂ€ger abzuwĂ€lzen. Die Kosten dafĂŒr werden in der Folge auf die Mieter bzw. WohnungskĂ€ufer weiter gegeben und damit zur GĂ€nze privatisiert. Beispiele dafĂŒr sind die Errichtung von groĂzĂŒgigen SpielplĂ€tzen, umfangreiche ErschlieĂungsaufgaben, Tiefgaragen und sonstige ParkplĂ€tze.
GĂŒnstige Startwohnungen mit befristeten Mietmodellen
Es gibt nicht nur arm und reich. Viele verdienen zu viel, um eine Stadt- oder Gemeindewohnung zu bekommen, aber zu wenig, um die Kosten am privaten Wohnungsmarkt finanzieren zu können. Diese Phase ist wichtig, um fĂŒr spĂ€tere Wohnungsinvestitionen entsprechende Mittel ansparen zu können. Der Vorschlag: GĂŒnstige Startwohnungen mit befristeten Mietmodellen fĂŒr fĂŒnf bis zehn Jahre.
Ausstattung ĂŒberdenken
In der Bauwirtschaft hĂ€ngt die Honorierung von Planungs- und Kontroll-Leistungen immer noch an der Gesamtbausumme. Daher haben verschiedene Berufsgruppen ein Eigeninteresse, dass die Bausummen nicht gesenkt werden. Nicht in jedem Fall muss die Ausstattung immer Top sein. So kostet etwa allein ein Tiefgaragenplatz bis zu 45.000 Euro, aber nicht jeder braucht einen solchen Platz. Diese Summe wird auf den Preis der Wohnung aufgeschlagen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass verschiedene Praktiken die Kosten zusĂ€tzlich in die Höhe treiben. So werden Ausstattungsmerkmale bewusst in geringer QualitĂ€t in die Planung einbezogen. Die Beratung geht dann aber sehr wohl in die Richtung, eine Ausstattung höherer QualitĂ€t zu wĂ€hlen. Damit ist der ursprĂŒnglich beworbene oder vereinbarte Preis nicht mehr verbindlich und nicht mehr zu halten. Sehr oft geht den WohnungskĂ€ufern die GesamtĂŒbersicht verloren. Zu hinterfragen sind auch gerade beim GemeinnĂŒtzigen Wohnbau teure Architektenwettbewerbe mit hohen Folgekosten.
Ăberdenken der Punktesysteme bei der Wohnungsvergabe
Bei der öffentlichen Vergabe von Wohnungen mĂŒssen auch junge, leistungsbereite Tiroler Familien eine Chance auf eine Stadt- oder Gemeindewohnung bekommen. Das soziale Kriterium allein wĂ€re zu wenig.
Altersgerechtes Wohnen â Integrative Projekte
Anzudenken sind neue WohnverbĂŒnde zwischen Alt und Jung, bei denen eine Durchmischung der Generationen gegeben ist. Dazu gibt es verschiedene Modelle wie freiwillige oder organisierte Nachbarschaftshilfe, Tagesbetreuung, betreutes Wohnen. Alle diese Aufgaben auf ehrenamtlicher Basis abzudecken, wird in Zukunft weder möglich noch sinnvoll sein. Die Koppelung zwischen der Ăbernahme solcher Aufgaben und einer deutlichen Mietreduktion sollte zeitlich befristet sein, könnte aber eine Chance fĂŒr junge Menschen und Familien darstellen.
AK Tirol auch beim OLG Wien wegen BAWAG KapitalsparbĂŒchern erfolgreich
Nachdem bereits das Handelsgericht Wien in erster Instanz zwei Klauseln zur Verzinsung von KapitalsparbĂŒchern der BAWAG PSK als rechtlich unzulĂ€ssig erklĂ€rt hat, hat auch das OLG Wien als Berufungsgericht diese Entscheidung in allen Punkten bestĂ€tigt
Bereits im Mai 2010 hat die AK Tirol bei einer anonym durchgefĂŒhrten Erhebung festgestellt, dass eine vorzeitige Behebung bei KapitalsparbĂŒchern zur Kostenfalle werden kann und Banken versuchen, mit diversen âAuszahlungstabellenâ Sparer zu benachteiligen. Nur drei der damals getesteten zwölf Bankinstitute ging nach der gesetzlichen Regelung ĂŒber Vorschusszinsen vor. Nach Ansicht der AK KonsumentenschĂŒtzer waren die Klauseln zur Zinsberechnung unzulĂ€ssig und widersprechen den gesetzlichen Regelungen. Dieser Rechtsansicht ist nunmehr auch das Oberlandesgericht Wien gefolgt. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig.
AK PrĂ€sident Erwin Zangerl: âBanken dĂŒrfen mit Sparbuchinhabern keine Klauseln vereinbaren, die den Sparer bei vorzeitigen Teilbehebungen von Spareinlagen gröblich benachteiligen. Es geht um faire Zinsen fĂŒr Bankkunden, die ihr mĂŒhsam Erspartes auf die Bank bringen. Wer auf gebundene Spareinlagen vorzeitig zurĂŒckgreifen muss, darf von den Banken nicht unangemessen bestraft werden. Dass beispielsweise bei einem Kapitalsparbuch bei einem Einmalerlag von 10.000 Euro und einer Bindung von 12 Monaten bei einer vorzeitigen Behebung nach 11 Monaten gemÀà âAuszahlungstabelleâ Zinsen in Höhe von lediglich 6 Euro bezahlt werden und davon noch die Kapitalertragssteuer abgezogen wird (!), ist blanker Hohn und fĂŒhrt praktisch dazu, dass der Sparer der Bank sein Geld de facto unverzinst ĂŒberlassen mĂŒssteâ.
Die AK Tirol beauftragte den Verein fĂŒr Verein fĂŒr Konsumenteninformation (VKI), die fĂŒr Sparer benachteiligende Bedingungen der BAWAG PSK fĂŒr KapitalsparbĂŒcher abzumahnen. Da die Bank keine fristgerechte UnterlassungserklĂ€rung abgegeben hat, wurde Verbandsklage eingebracht, die zu dem nunmehr vorliegenden sehr erfreulichen Urteil des Oberlandesgerichtes Wien gefĂŒhrt hat. Beide gerichtlich bekĂ€mpften Klauseln wurden als rechtlich unzulĂ€ssig eingestuft.
Die Bedingungen der BAWAG PSK fĂŒr KapitalsparbĂŒcher sehen vor, dass der Sparer nur fĂŒr volle Monate Zinsen bekommt. Dies widerspricht aber dem Gesetz, nach dem Zinsen ab dem ersten Tag verrechnet werden mĂŒssen (unter der Voraussetzung, dass das Geld zumindest 14 Tage nach Einzahlung nicht abgehoben wird). Bei der BAWAG PSK gibt es bei KapitalsparbĂŒchern gemÀà den Sparbuchklauseln hingegen nur fĂŒr volle Monate Zinsen; wird daher Geld z.B. nach 25 Tagen abgehoben, erhĂ€lt der Kunde keinerlei Zinsen.
Weiters werden bei vorzeitiger Abhebung von KapitalsparbĂŒchern die Zinsen nach einer bestimmten Tabelle verrechnet. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Kunde bei vorzeitiger Abhebung zwar die sogenannten Vorschusszinsen zu bezahlen hat, diese betragen aber nur 0,1 Prozent vom vorzeitig behobenen Betrag pro vollem Monat nicht eingehaltener Bindungsdauer. Nach der Verrechnungsart der BAWAG PSK bekommt der Kunde aber in vielen FĂ€llen weniger als nach der gesetzlichen Bestimmung. Daher wurde auch diese Zinsberechnungsart der BAWAG PSK fĂŒr gesetzwidrig und daher unzulĂ€ssig erklĂ€rt.
Mehr Informationen zum Verfahren und das Urteil im Volltext unter www.ak-tirol.com.
Bedenkliche ErinnerungslĂŒcken von ĂIAG-Chef Beyrer sind Grund genug, seine Funktion ruhend zu stellen
Der Tiroler AK PrĂ€sident und VizeprĂ€sident der Bundesarbeitskammer Erwin Zangerl (AAB-FCG) fordert ĂIAG- und Telekom-Aufsichtsratschef Markus Beyrer auf seine Funktion vorlĂ€ufig ruhend zu stellen: âDie Ăffentlichkeit ist empört ĂŒber die VorgĂ€nge rund um Telekom und Co. Es ist grundlegend zu hinterfragen, zu welchem Zweck sich der frĂŒhere GeneralsekretĂ€r der Industriellenvereinigung und jetzige ĂIAG-Chef in diesem Dunstkreis aufgehalten hat. Aber noch bedenklicher stimmt, dass der Herr Beyrer offensichtliche ErinnerungslĂŒcken hat. Im Bereich der ĂIAG arbeiten zigtausende Menschen. Da muss man sich schon fragen, ob er seine Funktion als ĂIAG-Chef bei solchen Aussetzern ĂŒberhaupt noch richtig wahrnehmen kann. Bis zur Wiederherstellung seiner ErinnerungsfĂ€higkeit sollte er seine Funktion ruhend stellen.â
Zangerl: âZu verlangen ist auch in diesem Zusammenhang die lĂŒckenlose Offenlegung, welche Gelder von der Industriellenvereinigung in den letzten Jahren an wen und wohin geflossen sind. Solange in diesem Bereich nicht endlich ein Selbstreinigungsprozess stattfindet, bleibt der Ruf nach einem Ehrenkodex des VP-Obmannes bestenfalls ein frommer Wunsch.â
Ăble Schnitzel-Preistreiberei der Tiroler Wirtschaftskammer wird zum Vertreibungsprogramm fĂŒr einheimische GĂ€ste
âEs ist skandalös, mit welcher Dreistigkeit die Wirtschaftskammer Tirol die Wirte auffordert, ihre Schnitzelpreise zu erhöhenâ, Ă€rgert sich AK PrĂ€sident Erwin Zangerl. âDie Aktion riecht stark nach Preisabsprache und dĂŒrfte zum Bumerang werden. Denn ich bin ĂŒberzeugt, dass unsere bodenstĂ€ndigen Wirte bei diesem Vertreibungsprogramm fĂŒr Einheimische nicht mitmachen werdenâ, so Zangerl. âJeder Wirt wird wohl seine eigene Kalkulation haben und sich nicht vorschreiben lassen, wie viel er verlangen soll.â
BestĂŒrzt zeigt sich der AK PrĂ€sident ĂŒber die Gesinnung, die dahintersteckt: âMit dieser Aktion will die Wirtschaftskammer offensichtlich die einheimischen GĂ€ste von den WirtshĂ€usern fernhalten und nur noch die gut betuchten UrlaubsgĂ€ste bewirten lassen. Wenn das Schnitzel schon jetzt im Schnitt fast 11 Euro kostet, stellt sich die Frage, wie oft man sich den Gasthausbesuch noch leisten kann. In anderen BundeslĂ€ndern gibt es das Schnitzel teilweise um die HĂ€lfte billiger. Ich bin ĂŒberzeugt, dass vielerorts noch immer die einheimischen GĂ€ste den gröĂten Anteil am Umsatz bringen. Mit solchen Aktionen werden noch mehr GĂ€ste auf Schnellimbisse und auf MöbelhĂ€user ausweichen. Was die Wirtschaftskammer schamhaft verschweigt, sind die ĂŒbrigen Preise etwa fĂŒr GetrĂ€nke und andere Gerichte, die sich teilweise deutlich verteuert haben.
Niemand versteht, warum bei uns das Schnitzel jetzt schon deutlich teurer ist, als in anderen BundeslĂ€ndern. Die Steuern, Abgaben und Lohnnebenkosten sind ĂŒberall gleich hoch. Die QualitĂ€t des Schnitzelfleisches wird wohl auch in anderen Regionen mindestens so gut sein wie bei uns. Auch das Argument, dass die BeschĂ€ftigten im der Tiroler Gastronomie in Tirol mehr verdienen, mag auf den ersten Blick stimmen: Es sind brutto um 7 Prozent mehr. Dies jedoch auf Basis eines Jahresbruttoeinkommens der Arbeitnehmer im Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe von 12.100 Euro!
Test der AK Tirol ergibt: Semmelpreise sind alles andere als altbacken
Wer liebt sie nicht möglichst frisch auf dem FrĂŒhstĂŒckstisch â die appetitlich duftende, knusprige Semmel, die als âHand- oder Maschinensemmelâ erhĂ€ltlich ist. Die KonsumentenschĂŒtzer der AK Tirol haben sie eingekauft. Das ResĂŒmee: Es gibt enorme Preis- und Gewichtsunterschiede: Ein Kilo Handsemmeln kann bis zu 13,52 Euro kosten! AK PrĂ€sident Erwin Zangerl: âDer Konsument entscheidet, was ihm die Semmel wert ist, aber der Vergleich ist nur schwer möglich. Deshalb sollte bei Semmeln und GebĂ€ck neben dem Einzel- auch der Kilopreis ausgezeichnet werden.
So wurde getestet
Die KonsumentenschĂŒtzer der AK Tirol haben Ende JĂ€nner bei 17 verschiedenen Anbietern (BĂ€ckereien und Lebensmitteleinzelhandel) in Innsbruck und Umgebung 18 verschiedene Proben Maschinensemmeln und 6 Proben Handsemmeln von der Agentur fĂŒr Gesundheit und ErnĂ€hrungssicherheit (AGES) auf Gewicht, Geruch, Geschmack sowie auf Beschaffenheit untersuchen lassen. Dabei wurde auch das Durchschnittsgewicht pro Semmel festgestellt. Bei verpackten Semmeln wurde zusĂ€tzlich die Produktkennzeichnung ĂŒberprĂŒft. FĂŒr jede Probe wurden 20 StĂŒck verpackt oder unverpackt morgens eingekauft und umgehend der AGES in Innsbruck zur PrĂŒfung ĂŒbermittelt.
Die Preise
Die Preise sind alles andere als altbacken. GroĂe Differenzen ergeben sich zwischen Hand- und Maschinensemmel, aber auch durch die enormen Gewichtsunterschiede der einzelnen Produkte. Im Test wogen die Proben durchschnittlich zwischen 45,23 und 83,36 Gramm pro Semmel! GemÀà österreichischem Lebensmittelbuch betrĂ€gt das Mindestausbackgewicht pro Semmel 46 Gramm.
Das Gewicht
GroĂe Unterschiede gibt es auch beim Gewicht. Das zeigt sich am deutlichsten beim (vom Durchschnittsgewicht hochgerechneten) Kilopreis: Bei Maschinensemmeln (offen und verpackt) liegen die Preise je Kilo zwischen 1,45 und 7,74 Euro! Der Einzelpreis betrĂ€gt dabei zwischen 7 und 42 Cent. Dabei ist zu beachten, dass vor allem bei Lebensmittelketten und insbesondere bei verpackter Ware die Abgabe nur in Mindestabnahmemengen (z.B. 10 StĂŒck) erfolgt.
Bei den Kilopreisen fĂŒr Handsemmeln (vom Durchschnittsgewicht hochgerechnet) bewegen sich die Preise zwischen 6,96 und 13,52 Euro! Die StĂŒckpreise fĂŒr Handsemmeln liegen hier zwischen 58 und 70 Cent.
Grenzenlose Phantasie
Auffallend: Bei maschinell hergestellten Semmeln sind die Anbieter mit klingenden Namen durchaus phantasievoll. So werden Produkte z.B. als âKaisersemmelâ, âBĂ€ckersemmelâ oder âHaussemmelâ verkauft, offen und verpackt. Obwohl derzeit rechtlich zulĂ€ssig, sollten diese Bezeichnungen unterlassen werden, um mehr Klarheit zu gewĂ€hrleisten.
Mehr Transparenz nötig
AK PrĂ€sident Zangerl: âBrot und GebĂ€ck sind ein wichtiges Lebensmittel. Wir schĂ€tzen die Backkunst und die Leistung der Mitarbeiter in den Betrieben und wissen um die Probleme, die kleine Produzenten gegenĂŒber GroĂbĂ€ckereien haben. Festzuhalten ist, dass fĂŒr QualitĂ€t und Preisgestaltung sicher nicht die Mitarbeiter in BĂ€ckereien oder im Lebensmitteleinzelhandel verantwortlich sind. Bei einem Kilopreis fĂŒr Handsemmeln bis zu 13,52 Euro (in alter WĂ€hrung 186 Schilling!) sollte auch die QualitĂ€t passen. Die enormen Preisunterschiede bei Semmeln ergeben sich auch durch das sehr unterschiedliche Gewicht. Die Konsumenten brauchen mehr Klarheit. Bei Semmeln und GebĂ€ck sollte neben dem Einzel- auch der Kilopreis ausgezeichnet werden. Schlussendlich entscheidet der Konsument, was ihm die Semmel wert ist.â
Alle Details zu Preisen und QualitÀt unter www.ak-tirol.com
AK PrĂ€sident Zangerl erstaunt ĂŒber Feld-, Wald- und Wiesenaussagen von LR Steixner
âDie Feld-, Wald- und Wiesenaussagen des zustĂ€ndigen Landesrates Steixner sind mehr als entlarvend. Es gibt wichtigere Dinge, um Tirol zukunftsfĂ€hig zu machen. Ich warte auf einen Nachweis, wonach tausende Menschen tĂ€glich das Feldwegenetz in Tirol benĂŒtzen. Ich erwarte auch einen Nachweis, wie viele dieser Wald-, Wiesen- und Feldwege ĂŒberhaupt öffentlich befahren werden dĂŒrfenâ, reagiert AK PrĂ€sident Erwin Zangerl erstaunt auf die Aussagen des zustĂ€ndigen Landesrates Steixner (siehe unten). âWenn es nicht Feldwege betrifft, soll er das klarstellen. Bei der Sanierung der Schlaglöcher in den Gemeinde- und LandesstraĂen hĂ€tte er gerade jetzt genug Handlungsbedarf.
âSolange durch den Transitverkehr durch die Ortschaften tausende Anrainer entlang der LandesstraĂen in vielen Gemeinden tĂ€glich durch den LĂ€rm und die Abgase der durchfahrenden Pkw belastet werden, ist die Sorge um das Tiroler Wegenetz wohl das geringste Problem fĂŒr einen Verkehrslandesrat. Noch dazu, wo nach seinen Aussagen beim Ăffentlichen Verkehr das Geld fĂŒr eine sinnvolle Tarifreform nach SĂŒdtiroler Vorbild fehlt.â
âEbenso erstaunt bin ich auch ĂŒber die AnkĂŒndigung des Landesrates, dass das Land 500.000 Euro fĂŒr die SĂ€uberungsaktion nach dem Winter in den Tiroler WĂ€ldern auf Landes- und somit Steuerzahlerkosten ĂŒbernehmen will. Ich hoffe, dass dieses Holz dann den Tiroler Steuerzahlern begĂŒnstigt angeboten wird?â, so Zangerl.
Der AK PrĂ€sident: âImmer mehr Tiroler fragen sich, warum der Steuerzahler angesichts knapper Kassen permanent fĂŒr Förderaktionen einer Gruppe zahlen soll. Mit der gleichen SelbstverstĂ€ndlichkeit könnte man eine Förderaktion fĂŒr die vom harten Winter betroffene Tiroler Hausbesitzer oder Unternehmer verlangen. Auch sie werden SchĂ€den erlitten haben. Mit dieser All-Inclusive-MentalitĂ€t muss endlich Schluss sein, wenn auf der anderen Seite die BĂŒrger in unserem Land den GĂŒrtel immer enger schnallen mĂŒssen.â
Reaktion Steixner:
Transparenz bei Konkurrenz
Seit MĂ€rz 2011 schreibt ein Gesetz, das auf Bestreben der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften umgesetzt wurde, Unternehmen vor, Mindesteinkommen in Job-Inseraten offen zu nennen. Seit JĂ€nner dieses Jahres gibt es nun Geldstrafen fĂŒr SĂ€umige. Die Angabe zum Mindesteinkommen in Jobinseraten hilft allen BeschĂ€ftigten, insbesondere aber den Frauen. Es hilft aber auch transparent zu machen, wie enorm die Gehaltsunterschiede in den einzelnen Berufen sind und welche Hungerlöhne in manchen Branchen bezahlt werden. AK PrĂ€sident Erwin Zangerl: âEine erste Analyse bei den Gehaltsangaben zeigt, dass viele Firmen derzeit die absolute Untergrenze, meist das kollektivvertragliche Mindestentgelt, anfĂŒhren. Das ist sicher keine Visitenkarte fĂŒr das Unternehmen, wenn offene Stellen mit 1.110 Euro Lohn ausgeschrieben werden. Es zeigt aber auch, wie wenig die BeschĂ€ftigten oft tatsĂ€chlich verdienen auf Kosten der Gewinne von Unternehmen. Firmen, die gute Mitarbeiter suchen, werden sich in Zukunft nach der Decke strecken mĂŒssen. Sind erst die Hemmungen gefallen, werden die Gehaltsangaben in den Inseraten sicher realistischer ausfallen.â In jedem Stelleninserat muss das Mindesteinkommen genannt werden â und zwar in Euro. Ein Verweis auf KollektivvertrĂ€ge, wie das im Moment viele Unternehmen machen, reicht nicht aus. Besteht die Bereitschaft zur Ăberzahlung, zum Beispiel bei mehr Berufserfahrung, muss auch das im Inserat stehen. Die Offenheit in Sachen Bezahlung in Inseraten bringt fĂŒr Arbeitnehmer einen mehrfachen Nutzen: Menschen auf Jobsuche können verschiedene Stellen-Angebote auch in punkto Bezahlung miteinander vergleichen. Wer zum BewerbungsgesprĂ€ch eingeladen wird, hat eine erste Orientierung, was das Unternehmen fĂŒr die angebotene Stelle zumindest bezahlen möchte. FĂŒr jene, die schon einen Job haben, bieten die Inserate zusĂ€tzliche Argumente fĂŒr Verhandlungen ĂŒber Gehaltserhöhungen. Junge MĂ€dchen und Burschen erhalten einen Ăberblick, was man in welchen Berufen verdienen kann und können dies bei der Berufswahl mit berĂŒcksichtigen.
Wozu ist das Gesetz gut?
Das Gesetz hilft allen BeschĂ€ftigten, insbesondere aber Frauen. Mit der Information ĂŒber das Mindesteinkommen haben sie ein zusĂ€tzliches Argument bei Gehaltsverhandlungen. Das hilft insgesamt, die Gehaltsschere zwischen Frauen und MĂ€nnern zu schlieĂen. Denn der Einkommensunterschied zwischen Frauen und MĂ€nnern hĂ€lt sich hartnĂ€ckig: Laut Einkommensbericht der Statistik Austria liegt der Stundenlohn von Frauen immer noch 18 Prozent unter jenem von MĂ€nnern â selbst wenn Frauen und MĂ€nner genau die gleiche Arbeit erledigen, also wenn alle erklĂ€rbaren Unterschiede wie Alter, Ausbildung, Berufswahl oder die BeschĂ€ftigungsdauer herausgerechnet sind. Seit JĂ€nner drohen Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten Sanktionen: âEntspricht ein Inserat diesen Kriterien nicht, erfolgt beim erstmaligen VerstoĂ gegen das Gebot der âdiskriminierungsfreien Stellenausschreibungâ eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro verhĂ€ngt. Den Antrag auf VerhĂ€ngung einer Strafe können Stellenbewerber oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellen.
Auf einen Blick:
Wenn Sie einen Job suchen, wissen Sie, wie viel mindestens gezahlt wird. Sie können Jobangebote beim Verdienst leicht vergleichen. Auch wenn Sie keinen Job suchen, können Sie sehen, wie viel in Ihrer Branche zumindest bezahlt wird. Schon im Vorfeld von Gehaltsverhandlungen wissen MĂ€nner und Frauen, was sie erwarten können. Damit haben Frauen eine HĂŒrde weniger, wenn es darum geht, gleich gut wie mĂ€nnliche Kandidaten bezahlt zu werden.

