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	<title>Erwin Zangerl AK Tirol Präsident</title>
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		<title>Erben, schenken und vorsorgen</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 13:59:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus den Bezirken]]></category>
		<category><![CDATA[Imst]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema Vermögensweitergabe beschäftigt nahezu jeden Menschen im Laufe seines Lebens und gerade deshalb ist eine zeitgerechte und genaue Planung sehr wichtig. Über 150 interessierte Personen haben sich zur Veranstaltung “erben, schenken und vorsorgen” in der Bezirkskammer Imst angemeldet. Unter ihnen konnte AK Vpräs Reinhold Winkler auch Bürgermeister Hermann Föger, AK-Vorstandsmitglied Ulrike Ernstbrunner, die Kammerräte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Vermögensweitergabe beschäftigt nahezu jeden Menschen im Laufe seines Lebens und gerade deshalb ist eine zeitgerechte und genaue Planung sehr wichtig. Über 150 interessierte Personen haben sich zur Veranstaltung “erben, schenken und vorsorgen” in der Bezirkskammer Imst angemeldet. Unter ihnen konnte AK Vpräs Reinhold Winkler auch Bürgermeister Hermann Föger, AK-Vorstandsmitglied Ulrike Ernstbrunner, die Kammerräte Beate Flunger, Nadja Hackl, Edith Stimpfl, Daniela Holaus zum äußerst aufschlussreich und lebensnah gestalteten Vortrag begrüßen.</p>
<p>Notar Mag. Christian Gasser aus Imst zeigte zunächst die Unterschiede zwischen Erbvertrag, Testament und gesetzlicher Erbfolge auf. In weiterer Folge referierte er auch ausführlich zur Thematik “Schenkung”. Dabei ging es insbesondere um die Meldepflicht, sowie um das Regressrecht von Pflegeheimen.</p>
<p>Seitenblicke:</p>
<p><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-017_2.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3451" title="VortragErben1 017_2" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-017_2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-030_3.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3452" title="VortragErben1 030_3" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-030_3-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-034_3.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3453" title="VortragErben1 034_3" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-034_3-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-025_2.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3454" title="VortragErben1 025_2" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-025_2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-005_2.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3455" title="VortragErben1 005_2" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/VortragErben1-005_2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></p>
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		<title>Der Weg in die Pension</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 10:26:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus den Bezirken]]></category>
		<category><![CDATA[Lienz]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Abend des 14.2.2012 begrüßte die Bezirkskammer Lienz um 19:00 Uhr 60 Interessierte zum Informationsabend „Der Weg in die Pension“.
Herr Mag. Daniel Hainzer richtete in Vertretung für den berufsbedingt abwesenden Bezirkskammerleiter Mag. Wilfried Kollreider ein paar einleitende Worte an die Anwesenden.
Meinhard Pargger, seines Zeichens Referent der AK Tirol und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Abend des 14.2.2012 begrüßte die Bezirkskammer Lienz um 19:00 Uhr 60 Interessierte zum Informationsabend „Der Weg in die Pension“.</p>
<p>Herr Mag. Daniel Hainzer richtete in Vertretung für den berufsbedingt abwesenden Bezirkskammerleiter Mag. Wilfried Kollreider ein paar einleitende Worte an die Anwesenden.</p>
<p>Meinhard Pargger, seines Zeichens Referent der AK Tirol und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Pensionsrechts erläuterte in weiterer Folge die unterschiedlichen Wege in den wohlverdienten Ruhestand.</p>
<p>Den angehenden Pensionisten wurden unter anderem die verschiedenen Pensionsmöglichkeiten vorgestellte, die Voraussetzungen erläutert und die aktuelle Gesetzeslage näher gebracht. Zudem konnten individuelle Fragen an den Vortragenden gerichtet werden und es fand sich auch noch ausreichend Zeit um in Einzelgesprächen tiefergehende Fragestellungen abzuklären.</p>
<p>Im Anschluss an den Vortrag klang der Abend im Rahmen eines gemeinsamen Buffets mit italienischen Köstlichkeiten aus.</p>
<p>Seitenblicke:</p>
<p><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0234.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3443" title="IMG_0234" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0234-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0225.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3444" title="IMG_0225" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0225-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0227.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3445" title="IMG_0227" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0227-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0231.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3446" title="IMG_0231" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/02/IMG_0231-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></p>
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		<title>Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich</title>
		<link>http://www.erwinzangerl.at/2012/02/16/ausbildungen-im-sozial-und-gesundheitsbereich/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 12:15:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Reutte]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen wird sich in den nächsten 10 Jahren fast verdoppeln! Wer sich für einen Gesundheitsberuf entscheidet, hat beste Aussichten auf einen gut bezahlten und vor allem sicheren Arbeitsplatz!
Die Außerferner Bevölkerung muss nicht unbedingt bis nach Innsbruck fahren, um eine qualifizierte Ausbildung im Gesundheitsbereich absolvieren zu können. Die Krankenpflegeschule in Reutte bietet, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen wird sich in den nächsten 10 Jahren fast verdoppeln! Wer sich für einen Gesundheitsberuf entscheidet, hat beste Aussichten auf einen gut bezahlten und vor allem sicheren Arbeitsplatz!</p>
<p>Die Außerferner Bevölkerung muss nicht unbedingt bis nach Innsbruck fahren, um eine qualifizierte Ausbildung im Gesundheitsbereich absolvieren zu können. Die Krankenpflegeschule in Reutte bietet, angefangen vom Pflege- und Heimhelfer mit 1jähriger Ausbildung über Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger mit 3jähriger Ausbildung bis hin zum Kombistudium „Bachelor of Science“ in Kooperation mit der UMIT in Hall, tolle Ausbildungsmöglichkeiten an. An der FHG in Innsbruck (Fachhochschule für Gesundheitsberufe) bzw. im AZW (Ausbildungszentrum West) können weitere Ausbildungen z.B. im Bereich Radiologie, Ergotherapie, Diätologie, etc. absolviert werden. Auch hier sind die Berufsaussichten gut, zusätzlich wurden in Münster und Umhausen Reha-Zentren eröffnet mit weiterem Personalbedarf. Auch im Sozialbereich werden Fachkräfte gesucht. Die Caritas Schule in Innsbruck bietet v.a. Ausbildungen in der Familien-, Alten und Behindertenbetreuung, Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung an. Nach abschließender sehr angeregter Diskussion fand ein informativer Abend seinen Ausklang mit sichtlich motivierten Teilnehmer/innen, von denen einige bereits konkret einen Ausbildungs- und Berufsweg im Gesundheitswesen planen.</p>
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		<title>OLG Wien bestätigt Rechtsansicht der AK Tirol: Gerichtlich bekämpfte Klauseln in Kreditverträgen der UniCredit Bank Austria AG sind unzulässig!</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 12:07:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblog]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem bereits das Handelsgericht Wien (in erster Instanz) der Rechtsansicht der AK Tirol gefolgt ist, hat nunmehr auch das OLG Wien als Berufungsgericht bestätigt: Drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG sind unzulässig.
„Auch das Oberlandesgericht Wien gibt uns vollinhaltlich Recht und erachtet alle drei gerichtlich bekämpften Klauseln der UniCredit Bank Austria [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Nachdem bereits das Handelsgericht Wien (in erster Instanz) der Rechtsansicht der AK Tirol gefolgt ist, hat nunmehr auch das OLG Wien als Berufungsgericht bestätigt: Drei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG sind unzulässig.</em></p>
<p>„Auch das Oberlandesgericht Wien gibt uns vollinhaltlich Recht und erachtet alle drei gerichtlich bekämpften Klauseln der UniCredit Bank Austria AG als gesetzwidrig“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Damit konnte abermals ein für viele betroffene Kreditnehmer äußerst erfreuliches und richtungsweisendes Urteil erreicht werden. Diese Gerichtsentscheidung hat weitreichende Bedeutung, da viele andere österreichische Banken die strittigen Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen ebenso verwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Der AK Präsident: „Die Gewinnspanne der Banken hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise reduziert, diese Zeche sollten die Kunden mit der Erfüllung nicht leistbarer Forderungen seitens der Bank bezahlen und wurden dabei teilweise massiv unter Druck gesetzt. Umso erfreulicher ist das jetzt vorliegende Urteil“.</p>
<p>Da die Bank nach Abmahnung der Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) von der AK Tirol beauftragt, eine Verbandsklage einzubringen.</p>
<p>„Einmal mehr hat die AK Tirol mit dieser Entscheidung eine für alle Konsumenten wichtige, richtungsweisende und österreichweit beachtliche Entscheidung erreicht, da die Klauseln auch von zahlreichen anderen Bankinstituten mit Kreditnehmern vereinbart wurden.</p>
<p>Die UniCredit Bank Austria AG hat in der Vergangenheit zusätzliche Forderungen von Bargeldbeträgen oder sonstigen Sicherheiten, die aufgrund der finanziellen Situation der Betroffenen regelmäßig nicht erfüllbar waren, gegenüber Frankenkreditnehmern unter anderem damit begründet, dass die Bank gemäß Z 48 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedenfalls berechtigt sei, dann, „wenn nachträglich Umstände eintreten,&#8230;&#8230;die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen &#8230;eine Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten&#8230;..zu verlangen&#8221;. Ferner sei in Z 75 der AGB vereinbart, dass die Bank u.a. dann berechtigt sei, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo in inländische Währung umzuwandeln (Konvertierung des Vertrages), wenn sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Wien hat in diesem richtungsweisenden Urteil die Entscheidung des Handelsgerichts Wien bestätigt und unter anderem festgestellt, dass die Klauseln „eklatant intransparent“ sind und dem Verbraucher ein unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt wird. Damit wird gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs. 3 Konsumentenschutzgesetz verstoßen.</p>
<p><strong>Hintergrund und Vorgeschichte</strong></p>
<p>Gerade die UniCredit Bank Austria AG hat in der Vergangenheit zahlreiche Fremdwährungskreditnehmer mit Forderungsschreiben massiv unter Druck gesetzt. Es wurden aufgrund einer Erhöhung des Kreditrisikos infolge von Währungsschwankungen bei laufenden Verträgen innerhalb kürzester Fristen (14 Tage) zusätzliche Sicherheiten (meist Barerläge in beträchtlicher Höhe, in Einzelfällen mehr als 90.000 Euro!) verlangt. Den Schreiben war auch zu entnehmen, dass gemäß den vereinbarten Vertragsklauseln die Bestellung bzw. Verstärkung von Sicherheiten innerhalb dieser kurzen Fristen von der Bank verlangt werden dürfe. Gleichzeitig wurde &#8211; falls der Kreditnehmer die Forderungen der Bank nicht erfüllt &#8211; eine Vertragskündigung aus wichtigem Grund seitens der Bank angedroht. Ebenso wurde von der Bank behauptet, dass gemäß den vereinbarten Vertragsklauseln für den Fall, dass innerhalb der seitens der Bank gesetzten (sehr kurzen!) Frist keine entsprechenden Sicherheiten von den Kreditnehmern erbracht werden konnten, der Kredit in Euro konvertiert werden könne.</p>
<p>Die AK Tirol hat dieses Vorgehen der Bank massiv kritisiert und ihre Mitglieder gegen diese unhaltbaren Forderungen der Bank mit allen Kräften unterstützt.</p>
<p>Die AK Tirol hat in der Folge die Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterzogen und insgesamt drei Klauseln, die auch in Zusammenhang mit den Schreiben und den damit zusammenhängenden unerfüllbaren Forderungen der Bank an ihre Kreditnehmer gestanden sind, als rechtlich unzulässig eingestuft. Nachdem die Bank in einem in der Folge gegen die Klauseln eingeleiteten Abmahnverfahren keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) von der AK Tirol mit der Einbringung einer Verbandsklage beauftragt. Jetzt liegt das für alle betroffenen Kreditnehmer sehr erfreuliche Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vor. Wenn notwendig, wird die AK Tirol an der Seite betroffener Kreditnehmer weiter kämpfen und schreckt auch vor weiteren Abmahnungen oder Klagen nicht zurück.</p>
<p><strong>Die drei Klauseln im Einzelnen</strong>:</p>
<p>Klausel 1. Das Kreditinstitut kann vom Kunden für alle Ansprüche aus der mit ihm bestehenden Geschäftsverbindung die Bestellung angemessener Sicherheiten innerhalb angemessener Frist verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind. (Z 47)</p>
<p>Klausel 2. (1) Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen, ist das Kreditinstitut berechtigt, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder die vorhandenen Sicherheiten sich wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. (2) Dies gilt auch, wenn bei Entstehen der Ansprüche die Bestellung von Sicherheiten nicht verlangt wurde. (Z 48)</p>
<p>Klausel 3. Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in Form der Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt &#8230; (Z 75)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Frauenvertreterinnen in der AK Tirol lehnen Angleichung beim Pensionsalter in der vorgeschlagenen Form ab</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 10:54:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblog]]></category>

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		<description><![CDATA[„Bis heute gibt es die faktische Gleichstellung der Frauen nicht, weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich. Daher lehnen wir Überlegungen für eine vorgezogene Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen in der vorgeschlagenen Form einstimmig ab“, erklären die Frauenvertreterinnen in der AK Tirol, Vizepräsidentin Verena Steinlechner-Graziadei sowie die Vorstandsmitglieder Maria Gstaltmeyr, Tanja Rupprecht (alle AAB-FCG) und Ulrike Ernstbrunner (FSG).
Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>„Bis heute gibt es die faktische Gleichstellung der Frauen nicht, weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich. Daher lehnen wir Überlegungen für eine vorgezogene Anhebung des Pensionsantrittsalters der Frauen in der vorgeschlagenen Form einstimmig ab“, erklären die Frauenvertreterinnen in der AK Tirol, Vizepräsidentin Verena Steinlechner-Graziadei sowie die Vorstandsmitglieder Maria Gstaltmeyr, Tanja Rupprecht (alle AAB-FCG) und Ulrike Ernstbrunner (FSG).</p>
<p>Die AK Tirol vertritt die beruflichen Interessen von mehr als 130.000 Tiroler Arbeitnehmerinnen. Deshalb verlangen die Frauenvertreterinnen im Vorstand der AK Tirol, dass gegenüber den betroffenen Jahrgängen ein Vertrauensschutz gewährleistet sein muss, da sich die individuelle Lebensplanung von Frauen (Pensionsübertritte, Altersvorsorge) danach orientiert. Die Gleichbehandlung bzw. Gleichstellung darf nicht beim Pensionsalter beginnen &#8211; denn das ungleiche Pensionsalter ist kein Privileg sondern eine Ausgleichsmaßnahme für die vielen Diskriminierungen, die noch immer bestehen.</p>
<p>„Wir wissen um die Situation der berufstätigen Frauen Bescheid: Tatsache ist, dass eine Anhebung des Pensionsalters für viele Betroffene die Lage weiter verschärfen würde. Die Chance auf Wiedereingliederung nach Jobverlust oder Erwerbsunterbrechung bei Frauen ab Mitte 40 sinkt laut Arbeitsmarktstatistik rapide. Eine vorgezogene Angleichung des Pensionsantrittsalters würde zusätzliche Problemfelder &#8211; besonders am Arbeitsmarkt &#8211; aufwerfen, aber für viele Frauen keine finanziellen Vorteile bringen. Wir sind der Meinung, dass es jeder Frau selbst überlassen bleiben muss, ob sie mit 60 oder später in Pension gehen will. Diese Wahlmöglichkeit würde auch weitaus besser den unterschiedlichen Berufsbiografien von Frauen entsprechen“, so AK-Vizepräsidentin Verena Steinlechner-Graziadei.</p>
<p>„Noch immer sind Frauen am Arbeitsmarkt benachteiligt. Sie bekommen für die gleiche Arbeit um 37 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Frauen haben durch Betreuungspflichten schlechtere Erwerbsverläufe, damit niedrigere Pensionen und mit massiven Benachteiligungen bei Beförderungen und Führungspositionen zu kämpfen. Außerdem können weder die Schwerarbeiterregelung noch die Korridorpension im ASVG von Frauen in Anspruch genommen werden“, so AK-Vorstandsmitglied Ulrike Ernstbrunner.</p>
<p>AK-Vorstandsmitglied Maria Gstaltmeyr: „Leider gibt es viel zu wenig Frauen, die Karriere in ihrem Beruf machen können. Die Arbeitsrealität ist eine ganz andere. Die meisten Arbeitnehmerinnen in unserem Land müssen einen Beruf annehmen, der vielfach nicht ihren beruflichen Qualifikationen entspricht, sondern eher von regionalen Möglichkeiten, um für die Familie dazu zu verdienen. Noch immer ist der überwiegende Teil der weiblichen Arbeitnehmer in den Niedriglohnbereichen im Handel und Tourismus und dazu vielfach nur in Teilzeit bzw. saisonal tätig.“</p>
<p>Die Tiroler Arbeitnehmerinnen haben in den vergangenen Jahren sicher nicht über ihre Verhältnisse gelebt. Es sind durch solche Maßnahmen in der vorgeschlagenen Form auch keine großen Einsparungen im Budget zu erwarten. Laut OECD-Studie von 2011 gehen Frauen durchschnittlich mit 57,5 Jahren und Männer mit 58,9 Jahren in Pension. Die durchschnittliche Pensionshöhe der Frauen liegt knapp über der Mindestsicherung bei 786 Euro, die der Männer bei 1.288 Euro.</p>
<p>Einkommens- und Beschäftigungssituation der Frauen in Tirol</p>
<p>Das durchschnittliche Fraueneinkommen in Tirol beträgt € 13.589 netto pro Jahr. Das ist um 37% weniger als das Einkommen der Männer (€ 21.700).</p>
<p>Die drei wichtigsten Beschäftigungsbranchen für Frauen in Tirol sind: öffentlicher Bereich mit 29,3% aller weiblichen Beschäftigten (meist Pflege) Handel mit 19,2% der weiblichen Beschäftigten Beherbergung und Gastronomie mit 17,5%</p>
<p>Das Durchschnittseinkommen der Pensionistinnen und Pensionisten (alle Altersstufen) in Tirol beträgt &#8211; für Männer: € 20.001 (Jahresnetto) &#8211; für Frauen: € 13.036 (Jahresnetto).</p>
<p>In Tirol gibt es insgesamt 125.424 Pensionistinnen und Pensionisten im Alter über 60 Jahre :- davon 59.729 Männer &#8211; und 65.695 Frauen</p>
<p>Das durchschnittliche Pensionseinkommen der Frauen über 60 Jahre in Tirol beträgt € 15.384,78 (Jahresbrutto). Dasjenige der Männer liegt mit € 26.516 (Jahresbrutto) deutlich darüber. Frauen erhalten durchschnittlich um 41% weniger Pension.</p>
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		</item>
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		<title>Politische Dauerbaustellen gehören endlich geschlossen</title>
		<link>http://www.erwinzangerl.at/2012/01/26/politische-dauerbaustellen-gehoren-endlich-geschlossen/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 12:09:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblog]]></category>

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		<description><![CDATA[AK-Appell an die Politik: Tirols Reformstau beseitigen, mehr soziales Augenmaß und gerechtes Empfinden für die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Einen Appell für mehr soziales Augenmaß und gerechteres Empfinden für die Anliegen der Arbeitnehmer richtet die AK Tirol an die Landespolitik. Vor allem sollten die politischen Dauerbaustellen und neuralgischen Staupunkte im Land endlich beseitigt werden. Hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>AK-Appell an die Politik: Tirols Reformstau beseitigen, mehr soziales Augenmaß und gerechtes Empfinden für die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.</em></p>
<p>Einen Appell für mehr soziales Augenmaß und gerechteres Empfinden für die Anliegen der Arbeitnehmer richtet die AK Tirol an die Landespolitik. Vor allem sollten die politischen Dauerbaustellen und neuralgischen Staupunkte im Land endlich beseitigt werden. Hier ein Auszug der offenen Punkte:</p>
<p><strong>Explodierende Wohnkosten.</strong></p>
<p>Die Wohnungsnot in ganz Tirol hat extreme Ausmaße angenommen. Mehr als 10.000 Tiroler Familien suchen derzeit nach erschwinglichem Wohnraum. Die AK hat für Tirol ein 10-Punkte-Programm erstellt und der Regierung übermittelt, bis jetzt ohne Reaktion. In einer Tirol-Umfrage hat sich die überwältigende Mehrheit zu einer Zweckbindung der Wohnbauförderung und für die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung der Wohnbauförderungsdarlehen ausgesprochen. Auch hier verweigert sich der zuständige Wohnbaulandesrat Hannes Gschwentner.</p>
<p><strong>In Würde alt werden.</strong></p>
<p>Im Bereich der Pflege hat das Land zwar die langjährigen Forderungen der AK teilweise aufgegriffen: Der Kinderregress ist abgeschafft und die Rahmenbedingungen für die Pflege daheim sollen verbessert werden. Allerdings ist die personelle Situation in den Pflegeheimen nach wie vor dramatisch, weil der Bettenschlüssel immer noch nicht angepasst wurde und das Pflegepersonal vielfach an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt ist.</p>
<p><strong>Spitals-Personal am Limit.</strong></p>
<p>Wenig Positives gibt es auch aus dem Gesundheitsressort zu berichten. Die Betriebsräte der Tiroler Krankenhäuser haben in einem offenen Brief an Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg Lösungen gefordert. Die Klinikvertreter verlangen eine bessere Personalplanung, weniger Bürokratie und eine gerechtere Entlohnung. Nicht zuletzt durch die tragischen Vorfälle an der Kinderklinik gehören diese Forderungen endlich erledigt.</p>
<p><strong>Wenig Reformwillen bei Öffis.</strong></p>
<p>Verkehrslandesrat Anton Steixner ist nicht bereit, einen echten Verkehrsverbund für ganz Tirol umzusetzen und endlich die Preise für Pendler zu senken. Eben wurden die Tarife wieder erhöht. Damit baut der VVT Tirol seine Führung als teuerster Verkehrsverbund Österreichs weiter aus.</p>
<p><strong>Problem Agrargemeinschaften.</strong></p>
<p>Die Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaft reißen nicht ab. Die AK unterstützt den Gemeindeverband in seiner Forderung nach einer wirksamen Gesetzänderung, um den Gemeinden zum Recht zu verhelfen. Diese Dauerbaustelle gehört politisch endlich geschlossen. Landesrat Steixner muss endlich handeln.</p>
<p><strong>Subventions-Geheimnisse.</strong></p>
<p>Die Arbeitnehmer, die zu zwei Drittel die Steuerleistung in unserem Land erbringen, haben ein Recht darauf zu wissen, wer was und wie viel Geld in unserem Land bekommt. Das hat nichts mit Datenschutz zu tun, sondern mit Transparenz. Auch hier muss die Landesregierung endlich handeln.</p>
<p><strong>Gerechtigkeit muss sein.</strong></p>
<p>Das beginnt beim privaten Gesamtvermögen in Österreich, das bei geschätzten 1.300 Milliarden Euro liegt und extrem ungleich verteilt ist. In Österreich besitzt das reichste Prozent mehr Geldvermögen, als 90 Prozent der Bevölkerung zusammen. Aufgrund dieser massiven Vermögenskonzentration fordert die AK die Einführung einer Steuer für die Vermögendsten, die über eine Million Euro privaten Netto-Reichtum besitzen. Das könnte drei Milliarden an Einnahmen für Gemeinwohl und Zukunftsinvestitionen bringen. Während die Arbeitnehmer ständig noch stärker belastet werden, finden Superreiche ein Steuerparadies vor und für privilegierte Gruppen gibt es großzügige Pauschalierungen.</p>
<p><strong>Neubesinnung.</strong></p>
<p>Nur eine Besinnung auf wichtige menschliche Werte kann uns auch zu einer gerechteren Gesellschaft führen: Fairness, Kollegialität, Kontinuität, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Solidarität. Solidarität heißt Zusammengehörigkeitsgefühl, bedeutet soziales Ganzes. Gerechtigkeit ist auch das Recht, den Schwächeren vor dem Stärkeren in Schutz zu nehmen. Das ist die Aufgabe der Arbeiterkammer, aber auch Aufgabe der Politik.</p>
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		<title>Infoabend Kinderbetreuung</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 11:37:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aus den Bezirken]]></category>
		<category><![CDATA[Lienz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die AK Bezirkskammer Lienz veranstaltet am Dienstag, 24. Jänner 2012 einen Info-Abend zum Thema Kinderbetreuungsgeld. Seit Einführung verschiedener Varianten (einkommensabhängige und pauschale) sollte die Entscheidung, welche Art der Unterstützung die Eltern für die Zeit nach der Geburt wählen, gut überlegt sein.
KR Walter Hofer konnte am diesem Abend über 80 werdende Mütter und Väter begrüßen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die AK Bezirkskammer Lienz veranstaltet am Dienstag, 24. Jänner 2012 einen Info-Abend zum Thema Kinderbetreuungsgeld. Seit Einführung verschiedener Varianten (einkommensabhängige und pauschale) sollte die Entscheidung, welche Art der Unterstützung die Eltern für die Zeit nach der Geburt wählen, gut überlegt sein.</p>
<p>KR Walter Hofer konnte am diesem Abend über 80 werdende Mütter und Väter begrüßen und freute sich besonders, dass das Angebot der AK Lienz so stark angenommen wird.</p>
<p>Mag. Wilfried Kollreider als Leiter der AK Bezirkskammer hatte mit Frl. Sandra Moser (stellvertretende Leiterin der TGKK Außenstelle Lienz) und Mag. Daniel Hainzer (stellvertretender Leiter der AK Lienz) zwei Experten im Bereich des Kindergeldes eingeladen.</p>
<p>Mag. Hainzer erläuterte zunächst die 5 verschiedenen Modelle und arbeitete auch gezielt den Unterschied zwischen Karenz beim Arbeitgeber und Kinderbetreuungsgeldbezug über die Gebietskrankenkasse heraus. Frl. Sandra Moser konnte dann praktische Informationen zum Wochengeldbezug, zum Antrag auf Kindergeld und zur Abwicklung geben. Zuletzt wurde auch noch auf die Versicherungsproblematik hingewiesen, sollte die Karenzzeit über die Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezuges hinausgehen.</p>
<p>Im Anschluss an die Vorträge wurden noch verschiedenste Fragen an die Vortragenden gestellt. Der Abend klang gemütlich mit einem kleinen Buffet und Getränken für die Teilnehmer aus.</p>
<p>Seitenblicke:</p>
<p><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240008.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3420" title="P1240008" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240008-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240007.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3421" title="P1240007" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240007-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240001.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3422" title="P1240001" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240001-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240005.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3423" title="P1240005" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240005-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><a href="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240006.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-3424" title="P1240006" src="http://www.erwinzangerl.at/wp-content/uploads/2012/01/P1240006-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></p>
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		<title>Konsumenten aufgepasst: Nach Hartlauer-Schneewette Frist nicht verfallen lassen!</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 11:33:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblog]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer zwischen 23.11.2011 und 10.12.2011 bei Hartlauer eingekauft hat, bekommt unter Vorlage des Kassabons noch bis 31.1.2012 in den Geschäften von Hartlauer 50% vom Kaufpreis in bar zurück. Also nichts wie hin, denn die Frist endet bald!
Nach letzten Meldungen des Unternehmens wurden bereits über 500.000 Euro von den Kunden abgeholt, jedoch warten noch weitere 500.000 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wer zwischen 23.11.2011 und 10.12.2011 bei Hartlauer eingekauft hat, bekommt unter Vorlage des Kassabons noch bis 31.1.2012 in den Geschäften von Hartlauer 50% vom Kaufpreis in bar zurück. Also nichts wie hin, denn die Frist endet bald!</em></p>
<p>Nach letzten Meldungen des Unternehmens wurden bereits über 500.000 Euro von den Kunden abgeholt, jedoch warten noch weitere 500.000 Euro in Tirol und Vorarlberg auf Einlösung. Die Firma Hartlauer hat im Rahmen einer „Schneewette“ die Rückzahlung von 50% des Kaufpreises in bar versprochen, wenn es in der jeweiligen Landeshauptstadt vor dem Rathaus am 24.12.2011 um 12 Uhr mittags schneit. Das war in Tirol und Vorarlberg der Fall, sodass in diesen Bundesländern alle Hartlauer-Kunden einen Anspruch den Geldbetrag haben. Wichtig ist also, dass die Frist zur Einlösung eingehalten wird, die mit 31.1.2012 (bei Hörgeräten mit 31.3.2012) endet.</p>
<p>Die AK-Konsumentenschützer beobachten die Rückzahlungspraxis des Unternehmens genau und raten zur möglichst schnellen Geltendmachung der Ansprüche in den Hartlauer Geschäften. Bisher gab es keine Beschwerden von Konsumenten über mögliche Probleme bei der Geltendmachung des jeweiligen Rückzahlungsanspruches.</p>
<p>Sollten noch Schwierigkeiten bei der Geltendmachung der Ansprüche auftreten, stehen die Konsumentenschützer unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 1818 zur Verfügung. Die AK Tirol geht jedoch davon aus, dass die Firma Hartlauer alle Rückzahlungen gemäß den Bedingungen der „Schneewette“ problemlos vornehmen wird.</p>
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		<title>AK Tirol klagt jetzt gegen eine besonders dreiste Gewinnmitteilung</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 08:31:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Weblog]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder versuchen dubiose Anbieter mit Verkaufsfahrten und Gewinnschmähs leichtgläubige Konsumenten zu ködern. Jetzt geht die Arbeiterkammer Tirol gerichtlich dagegen vor.
Jetzt geht die AK Tirol gegen einen dieser Veranstalter gerichtlich vor. AK Präsident Zangerl: „Der Versender einer irreführenden Gewinnmitteilung wird auf Auszahlung des Gewinns und Rückzahlung eines für Magnetfelddecken bezahlten Geldbetrages geklagt.“
Energie Gewinnspiel. Ein Konsument [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Immer wieder versuchen dubiose Anbieter mit Verkaufsfahrten und Gewinnschmähs leichtgläubige Konsumenten zu ködern. Jetzt geht die Arbeiterkammer Tirol gerichtlich dagegen vor.</em></p>
<p>Jetzt geht die AK Tirol gegen einen dieser Veranstalter gerichtlich vor. AK Präsident Zangerl: „Der Versender einer irreführenden Gewinnmitteilung wird auf Auszahlung des Gewinns und Rückzahlung eines für Magnetfelddecken bezahlten Geldbetrages geklagt.“</p>
<p><strong>Energie Gewinnspiel</strong>. Ein Konsument hatte wie viele andere auch eine „Gewinnmitteilung“ vom „Energie Gewinnspiel Österreich – Großes Preisrätsel“ erhalten, wonach er den zweiten Preis, einen Geldbetrag in der Höhe von 7.500 Euro in bar gewonnen hätte. Die Gewinnmitteilung enthielt weiters eine Einladung zu einer Gewinnübergabefeier, bei der der Gewinn persönlich übergeben werden sollte. Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung für die Ausflugsfahrt ging es &#8211; gemeinsam mit zahlreichen anderen „Gewinnern“ mit dem Bus über die Grenze nach Deutschland. Dort wurde ein Mann mit einem „Geldkoffer“ präsentiert, welcher angeblich die Bargeldgewinne beinhalten sollte. Es wurde jedoch kein Gewinn ausbezahlt, vielmehr wurde eine Verkaufsveranstaltung abgehalten, nach deren Ende auch der Mitarbeiter mit dem Geldkoffer verschwunden war. Der betroffene Konsument ließ sich während der psychologisch gut präsentierten und dreisten „Verkaufsshow“ leider auch zum Erwerb von zwei Magnetfeld-Decken zum Preis von 1.756 Euro „überreden“.</p>
<p><strong>Magnetfeld-Decken.</strong> Nachdem dem Konsumenten der offensichtliche Verkaufstrick bewusst wurde, trat er nur drei Tage später &#8211; und damit innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen &#8211; vom Kaufvertrag zurück Er verfasste das Rücktrittsschreiben mittels Einschreiben und schickte gleich auch die Magnetfeld-Decken an die Verkäuferfirma zurück. Dennoch erhielt der Konsument trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute den von ihm bezahlten Betrag in Höhe von 1756 Euro nicht zurück.</p>
<p>Obwohl auf der „Gewinnmitteilung“ wie üblich nur eine Postfachadresse angegeben war, konnte die AK Tirol in Erfahrung bringen, dass der Verkäufer der Magnetfeld-Decken ident mit dem Inhaber der Postfachadresse des Energie Gewinnspiel-Veranstalters ist.</p>
<p>Um den lästigen und unlauteren Abzockmethoden unseriöser Keiler mit derartigen „Gewinnverständigungen“ einen Riegel vorzuschieben, hat die AK Tirol Rechtsschutzdeckung für den betroffenen Konsumenten übernommen und es wurde bereits Klage gegen den Versender der „Gewinnmitteilung“, der gleichzeitig als Verkäufer der Magnetfelddecke aufgetreten ist, eingebracht. Gerichtlich geltend gemacht wurden sowohl der bezahlte und trotz fristgerechter Rücksendung der Ware nicht zurückerstattete Kaufpreis in der Höhe von 1.756 Euro sowie der versprochene „Bargeldgewinn“ in der Höhe von 7.500 Euro. Eine Entscheidung ist noch ausständig.</p>
<p><strong>Kampf der Abzockmafia</strong></p>
<p>AK Präsident Zangerl: „Gewinnmitteilungen und Verkaufsveranstaltungen wie die Gegenständlichen, führen jedes Jahr zu hunderten von Konsumentenbeschwerden. Solch schändliche „Gewinnverständigungen“ von Firmen, die sich hinter Postfächern verstecken, sind österreichweit ein großes Ärgernis und daher wird unser Kampf gegen diese „Abzockmafia“ mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vehement fortgesetzt. Mit der eingebrachten Klage wurde ein weiterer Schritt unternommen, um gegen solch dubiose Veranstalter von organisierten Verkaufsfahrten auch gerichtlich vorzugehen.“</p>
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		<title>Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung stellen</title>
		<link>http://www.erwinzangerl.at/2012/01/18/antrag-auf-rezeptgebuhrenbefreiung-stellen/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 15:22:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Innsbruck Stadt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rezeptgebühr von 5,15 Euro kann sich für Personen mit niedrigem Einkommen oder chronisch Kranken zu einer echten finanziellen Belastung summieren. Vielen sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht bekannt. Nachfolgend die Details.
Automatisch befreit sind:
Pensionisten mit Ausgleichszulage
Zivildiener, Asylwerber, Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (dazu gehören auch „Klassiker“ wie Röteln, Scharlach und Masern.)
Befreit werden können:
Personen mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Rezeptgebühr von 5,15 Euro kann sich für Personen mit niedrigem Einkommen oder chronisch Kranken zu einer echten finanziellen Belastung summieren. Vielen sind die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht bekannt. Nachfolgend die Details.</em></p>
<p><strong>Automatisch befreit sind:</strong></p>
<p>Pensionisten mit Ausgleichszulage</p>
<p>Zivildiener, Asylwerber, Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (dazu gehören auch „Klassiker“ wie Röteln, Scharlach und Masern.)</p>
<p><strong>Befreit werden können:</strong></p>
<p>Personen mit niedrigem Einkommen: Für Alleinstehende gilt ein Richtsatz von 814,82 Euro (netto 14-mal im Jahr; bei erhöhtem Medikamentenbedarf 937,04 Euro. Für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften beträgt der Richtsatz 1.221,68 Euro (erhöht: 1.404,93 Euro).</p>
<p>Arbeitslose mit einem Richtsatz von 950,62 Euro (auf zwölf Bezüge gerechnet).</p>
<p>Die angeführten Beträge erhöhen sich pro Kind um jeweils 125,72 Euro.</p>
<p><strong>Deckelung der Rezeptgebühr</strong></p>
<p>Hat jemand im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt, ist diese Person automatisch für den Rest des Jahres befreit. „Ein Problem dabei ist, dass Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, in diese Summe nicht mit eingerechnet werden“, so AK-Präsident Erwin Zangerl. „Wir fordern deshalb, dass auch günstigere Medikamente auf dem persönlichen Rezeptgebührenkonto verbucht werden!“</p>
<p>Was viele Betroffene auch nicht wissen: Die Befreiung von der Rezeptgebühr gilt auch als Befreiung von Selbstbehalten bei Kur- und Genesungsaufenthalten.</p>
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