icht nur Kund:innen von TIWAG und IKB, die vom ORF-Beitrag befreit sind, können einen Stromzuschuss beantragen, auch bei den meisten Mitgliedsbetrieben der Energie West (das sind regionale oder lokale Energieversorger wie das E-Werk Reutte oder diverse Stadtwerke) wird für die betroffene Personengruppe – aufgrund der Bemühungen der AK Tirol – eine einmalige Pauschale von 50 Euro netto in der nächsten Jahresabrechung gutgeschrieben. Kund:innen des E-Werk Prantl können sich direkt beim Unterstützungsfonds der AK unter stromzuschuss@ak-tirol.com melden. Die Antragsstellung muss bis spätestens 31. März 2026 erfolgen!
Die letzten Jahre waren geprägt von der Teuerung und hohen Strompreisen. Die Arbeiterkammer Tirol konnte mit einer Vereinbarung mit der TIWAG und IKB und nun auch mit der Energie West einen Zuschuss für ORF-Beitragsbefreite Stromkund:innen erreichen. Einer ORF-Beitragsbefreiung gleichgestellt sind eine Befreiung von der erneuerbaren Förderpauschale oder die Befreiung vom Fernsprechentgelt.
Zusätzlich zu den bestehenden Stromhärtefonds haben AK Tirol und die Mitgliedsbetriebe der Energie West vereinbart, den anspruchsberechtigten Stromkund:innen, die vom ORF-Beitrag befreit sind, einen pauschalen Stromzuschuss in Höhe von 50 Euro netto zu gewähren. Die Vereinbarung gilt bis zur Einführung des „Sozialtarifs“ des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und ist spätestens bis zum 31. März 2026 zu beantragen.
Für die Beantragung gilt:
Prüfung durch den Mitgliedsbetrieb
Kund:innen der Mitgliedsbetriebe der Energie West müssen sich mit einer eindeutigen Identifikation (Kundennummer, Anlagennummer und Zählerpunktbezeichnung) aktiv beim jeweiligen Mitgliedsbetrieb melden. Das Unternehmen prüft dann, ob eine ORF-Beitragsbefreiung vorliegt. Das geschieht durch die Daten, die dem Unternehmen in seiner Funktion als Netzanbieter zur Verfügung stehen. Nach Prüfung durch das Mitgliedsunternehmen erhalten die Kund:innen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Gutschrift in Höhe von 50 Euro.
Prüfung durch den Unterstützungsfonds der AK Tirol
Für Kund:innen des E-Werk Prantl besteht die Möglichkeit, die Erfüllung der Voraussetzungen gegenüber dem Unterstützungsfonds der AK Tirol nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen (ORF-Beitragsbefreiungsbescheid, Jahresabrechnung Strom, Kundennummer, Anlagennummer und Zählerpunktbezeichnung). Die Unterlagen sind an stromzuschuss@ak-tirol.com zu senden. Nach Prüfung durch die AK Tirol erhalten die Kund:innen bei Vorliegen der Voraussetzungen die Gutschrift in Höhe von 50 Euro netto.
Zuschüsse, die aufgrund unrichtiger Angaben gewährt werden, sind von der antragstellenden Person zurückzuzahlen und die Rückzahlung vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb zu betreiben.
Es können ausschließlich Stromkund:innen der Mitgliedsbetriebe der Energie West unterstützt werden, sofern diese über einen aufrechten Stromliefervertrag mit dem jeweiligen Mitgliedsbetrieb verfügen oder sich im Grundversorgungsanspruch des Mitgliedsbetriebs der Energie West befinden.

