„Der Patient darf nicht das Opfer sein!“

Aufgrund einer fehlenden Einigung zwischen Land Tirol und dem Gemeindeverband des BKH Lienz wird seit 1. August des Jahres Patienten bzw. deren Angehörigen bei Aufnahme im BKH Lienz eine zusätzliche Erklärung abverlangt, womit bestätigt werden soll, dass das Bezirkskrankenhaus Lienz zwar die Kosten für eine möglicherweise notwendige Hubschrauber-Überstellung in ein übergeordnetes Spital vorfinanziert, für diese Kosten jedoch in weiterer Folge der Patient bzw. dessen Angehörige zur Kassa gebeten werden sollen. AK Präsident Erwin Zangerl verlangt: „Patienten und deren Angehörige dürfen nicht das doppelte Opfer dieses Streits sein.“

Eine derartige Vorgangsweise ist bisher einzigartig in ganz Tirol und nicht zu tolerieren, Land Tirol und Gemeindeverband des BKH Lienz müssen diesen schwelenden Konflikt, der einzig zu Lasten der betroffenen Patienten und deren Angehöriger geht, umgehend beenden und für Klarheit im Sinne der Patienten sorgen“, stellt AK Präsident Erwin Zangerl fest. „Noch dazu gibt es ein OGH-Urteil, das ganz klar feststellt: Das erstaufnehmende Krankenhaus hat die Kosten für einen Überstellungsflug zu tragen.

Es kann nicht sein, dass kranke Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen medizinische Leistungen in einem Krankenhaus benötigen, möglicherweise mit tausenden Euro an Zusatzkosten für Überstellungsflüge zwischen Krankenhäusern belastet werden. Ist ein Überstellungsflug nötig, handelt es sich ja ohnehin schon um einen Notfall, etwa bei einer Frühgeburt. Wenn man sich vorstellt, dass dann jedenfalls ein Transfer nötig ist, kommt zur Sorge um die Mutter und das Kind auch noch eine finanzielle Belastung dazu.“

Ein Patient oder Angehöriger, der im BKH Lienz aufgenommen wird, soll sich tatsächlich bereits vorab bei Aufnahme verpflichten müssen, mögliche – zum Zeitpunkt der Aufnahme im Spital – gar nicht absehbaren Kosten zu übernehmen?

„Diese Vorgangsweise ist nicht nur höchst unfair, sondern auch aus rechtlicher Sicht intransparent, gröblich benachteiligend, ja wenn nicht sogar sittenwidrig. Was passiert, wenn diese Vereinbarung nicht unterschrieben wird? Findet dann der Patient im BKH Lienz gar keine Aufnahme“, ärgert sich Zangerl. Dazu kommt, dass auch die konkrete Vereinbarung selbst, die Patienten bzw. deren Angehörige seit 1. August unterschreiben sollen, rechtlich höchst zweifelhaft bzw. möglicherweise gesetzwidrig ist.

„Land Tirol und Gemeindeverband des BKH Lienz sind jetzt am Zug, umgehend eine Lösung zu finden, Patienten und deren Angehörige dürfen nicht die Leidtragenden sein. Betroffene sollen sich in der AK melden, wir werden allfällige unberechtigte Forderungen notfalls auch gerichtlich bekämpfen“, so Zangerl abschließend.