„Mieten müssen von Verbraucherpreisindex entkoppelt werden!“

Um die ständig steigenden Mietkosten einzudämmen, fordert die AK Tirol, dass in Bezug auf Mieterhöhungen ein neuer Parameter eingeführt wird, der nicht an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. „Die Wertsicherungsklausel in Mietverträgen führt zu einer Preis-Miet-Spirale, deshalb braucht es dringend eine Änderung bei dieser Berechnungsmethode“, so AK Präsident Erwin Zangerl, der auf das Vorbild Schweiz verweist.

Wie die langanhaltende Teuerungswelle gezeigt hat, hat vor allem die Wertsicherungsklausel, mit der die Miete an Veränderungen des Verbraucherpreisindex (VPI) gebunden wird, massive Auswirkungen auf die Mietpreise und ist kein taugliches Instrument zur Indexierung des Hauptmietzinses.

Das Problem dahinter hat sich in den letzten beiden Jahren deutlich gezeigt. Da zur Ermittlung des VPI ein Warenkorb herangezogen wird, in dem auch die Wohnkosten gewichtet sind (2023 etwa lag dieser Wert bei 19,22 %), entwickelt sich eine wahre Preis-Miet-Spirale: Die Vermieter heben aufgrund des gestiegenen VPI die Mieten an, dies führt wiederum zu einer Verteuerung des Warenkorbes, die Inflation wird befeuert und die Vermieter sind erneut zur Anhebung der Mieten berechtigt.

AK fordert Entkoppelung
Die AK Tirol fordert deshalb einen neuen gesetzlichen Parameter, der die Bindung der Miete von den Veränderungen der Ausgaben für Arbeitnehmer:innen abkoppelt. AK Präsident Zangerl: „Es kann nicht angehen, Einkünfte aus Kapitalveranlagungen in Immobilien mit einem Index wertzusichern, der die Kostenbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer misst. Die Bindung der Mieten an den VPI ist daher so schnell wie möglich aufzugeben.“

Schweizer System
Wie es gehen kann, zeigt etwa das System in der Schweiz, das klare Kriterien für Vermieter und Mieter schafft. Dort sind Mietanpassungen gesetzlich über den sogenannten „hypothekarischen Referenzzinssatz“ geregelt und vor allem auch begrenzt. Diese Bezugsgröße ist der durchschnittliche Zinssatz aller Hypotheken in der Schweiz. Sinkt der Referenzzins um 0,25 Prozent, hat man als Mieterin oder Mieter sogar trotz Inflation einen Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

Durch einen eigenen gesetzlichen Parameter für die Erhöhung der Mietpreise würde eine Entkopplung vom Verbraucherpreisindex und ein Ende der Preis-Miet-Spirale möglich. „Analog zu den Kollektivverträgen könnte somit eine eigenständige, jährliche Mietanpassung anhand eines neuen Parameters verhandelt werden. In anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, funktioniert dies reibungslos und wirkt sich dort positiv auf die Inflation aus“, erklärt AK Präsident Erwin Zangerl abschließend.