Schenken oder vererben?

Damit teure Fehler und Streitigkeiten beim Erben vermieden werden und schon vorab eine optimale Lösung gefunden werden kann, begrüßte unsere Kammerrätin, Frau Sabine Linzgieseder, 54 Interessierte zum Vortrag „Schenken oder vererben?“ am 28.11.2019 in der Bezirkskammer Reutte.

Zu Beginn des Vortrages erklärte Herr Mag. Rossmann, was alles vererbt werden kann. Man muss jedoch beachten, dass neben Geld und Vermögenswerten auch Schulden und Verpflichtungen vererbt werden können. In diesem Zuge erklärte er auch den Unterschied zwischen einer bedingten und unbedingten Erbantrittserklärung. Sollte man als Erbe/Erbin über die Verlassenschaft bzw. über das Vermögen nicht genau Bescheid wissen, dann ist eine bedingte Erbantrittserklärung vorzuziehen.

Anhand eines einfachen Schemas klärte Herr Mag. Rossmann die ZuhörerInnen über die unterschiedlichen Testamentsformen (eigenhändiges Testament, fremdhändiges Testament, Nottestament, öffentliches Testament, gemeinschaftliches Testament) sowie über das Vermächtnis auf. So können Vermögenswerte und Liegenschaften an bestimmte Personen hinterlassen werden.

Herr Mag. Rossmann erklärte ausführlich den Ablauf einer gesetzlichen Erbfolge. Des Weiteren informierte er die Interessierten über das Ehegattenrecht, die Rechte für Lebensgefährten, Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsverzicht, Schenkung, Pflegevermächtnis und die EU-Erbrechtsverordnung. Anhand einfacher Beispiele erläuterte er die Berechnung des Pflichtteils und der Schenkungsanrechnung. Wurden zu Lebzeiten schon Schenkungen gemacht, sind diese bei der Verlassenschaft an die jeweiligen Pflichtteilsberechtigten anzurechnen. Zum Schluss erhielten die ZuhörerInnen zahlreiche Praxistipps. Sinnvoll ist es, die Nachfolgeregelungen rechtzeitig anzugehen und diese sorgfältig sowie schrittweise zu planen. Nach dem Vortrag wurden in einer Fragerunde die allgemeinen Fragen beantwortet. Viele Interessierte nutzten danach noch die Gelegenheit mit Herrn Mag. Rossmann private Fragen zu besprechen.

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