„TIWAG soll für günstigen Strompreis sorgen – Bäderquerfinanzierung rechtlich gar nicht möglich!“

Von der Sonderdividende im Jahr 2011 bis zum Auffangen aktueller Abgänge wird der stets gut gefüllte Geldtopf der TIWAG zweckentfremdet. Hunderte Millionen Euro wanderten so in den letzten Jahren in sachfremde Interessen, also in Bereiche, die nichts mit Energieversorgung zu tun haben. Dies ist nicht nur beim Landesenergieversorger der Fall, sondern auch bei anderen Tiroler Energieanbietern. Bezahlt wird dies stets von den Stromkundinnen und -kunden. Nun wollen einige die TIWAG dazu benutzen, um die teils marode Schwimmbadlandschaft in Tirol zu finanzieren. Eine Idee, die nicht nur weit über das Ziel hinausschießt, sondern rechtlich gar nicht möglich ist. Denn eine von der AK eingeholte rechtliche Stellungnahme zeigt, dass Strompreiserhöhungen nicht darauf gestützt werden dürfen, dass damit sachfremde Investitionen gegenfinanziert werden.

Kurz gesagt: Es ist rechtlich gar nicht möglich mittels höherem Strompreis andere Projekte zu finanzieren. Dies kritisierte AK Präsident Erwin Zangerl bereits im Zuge der undurchsichtigen Strompreiserhöhung der TIWAG im Jahr 2023, die dem Landesenergieversorger viel Geld brachte. „Sollte aufgrund der Erhöhung der Strompreise sich der Verdacht erhärten, dass mit diesem Geld von Versorgern, die in öffentlichem Eigentum stehen, auch energieferne Bereiche finanziert werden, so wäre das klar ungesetzlich“, stellt AK Präsident Zangerl klar. Denn zur Entgelterhöhung sind nur strompreisrelevante Umstände geeignet.

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) hält klar fest (§80 Abs 2a), dass ein Energieversorger den Strompreis nicht wegen jedes beliebigen Umstands erhöhen darf. Einfach gesagt: Braucht der Eigentümer – im Fall der Tiroler Energieanbieter sind das überwiegend Land, Städte oder Gemeinden – Geld für andere Zwecke, so darf dieses Geld nicht über den Umweg einer Strompreiserhöhung des Energieversorgers kommen. Dies könnte aber gerade bei der letzten umfangreichen Erhöhung des Strompreises durchaus mit der Fall gewesen sein. Ein Umstand, dem AK Präsident Erwin Zangerl nichts abgewinnen kann: „Dies wäre ebenfalls ein Punkt, der beim Sonderlandtag zu durchleuchten wäre“, sagt Zangerl.

Es könne nicht sein, dass Projekte von Stromkundinnen und -kunden mit höheren Strompreisen gegenfinanziert werden, selbst wenn sie sinnvoll sein mögen. Denn dies würde einer versteckten Steuer nachkommen, die die Kunden des Landesenergieversorgers zu tragen hätten. Sollte sich zudem herausstellen, dass solche Überlegungen in die Erhöhung des Strompreises miteingeflossen sind, ist das rechtlich nicht gedeckt und ausschließlich zum Schaden der TIWAG-Kundinnen und -Kunden. Deshalb braucht es auch dringend Aufklärung, wieviel Geld aus der Stromerhöhung in andere Bereiche fließt, um das Budget nicht zusätzlich zu belasten. „Je weniger transparent hier agiert wird, umso größer ist letztlich der Image-Schaden für die ganze Branche“, so Zangerl.