„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Risikokapitalgeber der Arbeitgeber!“

Wer arbeitet, hat ein Recht darauf, für diese Arbeit bezahlt zu werden. Dieser eigentlich selbstverständliche Grundsatz darf auch dann nicht außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Unternehmen insolvent wird. Genau dafür gibt es den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Er ist kein Luxus und keine beliebige Sozialleistung, sondern eine zentrale Schutzvorrichtung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Anstelle endlich dafür …

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