AK Tirol rät: Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass unbedingt nutzen!

Jede werdende Mutter erhält zu Beginn der Schwangerschaft einen Mutter-Kind-Pass. Dieses Programm stellt sicher, dass sowohl die Mutter, als auch das Baby medizinisch bestens betreut sind. Dafür sind insgesamt mindestens 10 Untersuchungen vorgesehen.

Untersuchungen der Mutter

  1. Untersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche
  2. Untersuchung zwischen der
17. und 20. Schwangerschaftswoche
  3. Untersuchung zwischen der
25. und 28. Schwangerschaftswoche
  4. Untersuchung zwischen der
30. und 34. Schwangerschaftswoche
  5. Untersuchung zwischen der
35. und 38. Schwangerschaftswoche

Untersuchungen des Kindes

  1. Untersuchung in der 1. Lebenswoche
  2. Untersuchung in der 4., 5., 6. oder 7. Lebenswoche, auch mit orthopädischer Untersuchung
  3. Untersuchung im 3., 4. oder 5. Lebensmonat
  4. Untersuchung im 7., 8. oder 9. Lebensmonat, 
auch mit HNO-Untersuchung
  5. Untersuchung im 10., 11., 12., 13. oder 14. Lebensmonat, auch mit Augenuntersuchung

Die rechtzeitigen Untersuchungen sind wichtig

  • für die Gesundheit der Mutter
  • für die Gesundheit des Kindes
  • für das Kinderbetreuungsgeld

ACHTUNG: Werden nicht alle Untersuchungen gemacht, verliert man einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!

Alle Untersuchungen werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen.

Diese Bestätigungen müssen rechtzeitig bei der zuständigen Krankenversicherung abgegeben werden!

  • Die Bestätigungen über die Untersuchungen während der Schwangerschaft und die erste Untersuchung des Kindes müssen gleichzeitig mit der Antragstellung abgegeben werden.
  • Die Bestätigungen der 2. bis 5. Untersuchung des Babys müssen spätestens bis zum 15. Lebensmonat des Kindes abgegeben werden.

ACHTUNG: Wenn Sie dies vergessen oder versäumen, verlieren Sie einen Teil des Kinderbetreuungsgeldes!

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