Auch die Arbeiterkammer will mehr Qualitätstourismus, vor allem bei Vollzeit, Arbeitszeiten und Entlohnung

Nicht unwidersprochen lässt AK Präsident Erwin Zangerl die Aussagen des Obmanns der Sparte Tourismus in der WK Tirol, Josef Hackl. Dieser hatte an einer Studie der Arbeiterkammer Kritik geübt, „das gute Gehalt im Tourismus, das in acht Monaten verdient werde, werde auf zwölf Monate hochgerechnet, das sei nicht fair.“

Zangerl: „Der Spartenobmann bezieht sich wohl auf das schlechte Abschneiden des Wirtschaftsabschnitts „Beherbergung und Gastronomie“ im jährlichen Einkommensbericht der Arbeiterkammer Tirol, der auf Basis der Lohnsteuerdaten der Statistik Austria erstellt wird. Fakt ist, dass das mittlere Jahresbruttoeinkommen in Beherbergung und Gastronomie im Jahr 2018 bei 13.254 Euro lag!

Der Schnitt für alle Branchen lag hingegen bei 25.313 Euro. In der Beherbergung und Gastronomie wurde also nur knapp die Hälfte des Tiroler Schnitts erzielt. Der Fairness halber haben wir aber auch immer gesagt, dass die Branche in Tirol 18 % über dem österreichischen Branchenschnitt zahlt. Das relativiert sich jedoch wieder angesichts höchster Tiroler Lebenshaltungskosten.“

Grundsätzlich gelten in der Berechnung der Einkommen für alle Branchen die gleichen Spielregeln: Es wird das gesamte jährliche Erwerbseinkommen der Personen gezählt. Eine Person wird zu der Branche zugerechnet, in der sie ihr Haupteinkommen erzielt hat. Eine monatliche Darstellung des Einkommens auf Branchenebene kommt im Bericht eigentlich gar nicht vor.

Zangerl: „Die Frage, ob ein Erwerbseinkommen in zwölf Monaten oder acht Monaten erzielt wird – und in den restlichen vier Monaten dafür nicht -, ist für die betroffenen Personen eigentlich nicht von Belang. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Beherbergung und Gastronomie hat das Jahr schließlich 12 Monate, die irgendwie budgetär bewältigt werden müssen. Nicht umsonst sind immer weniger Einheimische bereit, in dieser Branche zu bleiben, weil sie nicht davon leben können.“

Abschließend stellt der AK Präsident fest: „Auch wenn man den Saisonfaktor ausblenden würde, liegt „Beherbergung und Gastronomie“ bei den Einkommen weit zurück: Im Schnitt liegt dann der Bruttobezug in der Branche bei 27.205 Euro. Für ganz Tirol liegt er aber bei 39.349 Euro, also um knapp 45 % höher.

Nicht berücksichtigt werden dabei Geldtransfers wie Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Familienbeihilfe usw. In der Tat dürfte es so sein, dass viele Personen, die hauptsächlich in Beherbergung und Gastronomie tätig sind, ohne staatliche Transferleistungen Schwierigkeiten hätten, „über die Runden kommen.“

Und noch eine Anmerkung für den Sparten-Obmann: Das Institut für Höhere Studien – IHS hat in seiner vom Land Tirol in Auftrag gegebenen Studie „Working Poor in Tirol“ (2017) berechnet, dass die Beschäftigten in „Beherbergung und Gastronomie“ in Österreich ohne Sozialtransfers (AMS-Gelder, Familienbeihilfe,…) und ohne Berücksichtigung des Haushaltskontexts (Familienmitglieder poolen natürlich ihre Einkommen) eine Armutsgefährdungsquote von 42 % hätten!

Nach Berücksichtigung von Haushaltskontext und Sozialtransfers liegt die Armutsgefährdungsquote von Beschäftigten in „Beherbergung und Gastronomie“ noch immer bei 14 %. Das ist die höchste Quote unter den beschäftigungsstarken Branchen in Österreich.

Zangerl: „Der Tourismus wird im Grunde mit öffentlichen Geldern subventioniert, indem z.B. Arbeitskräfte in der Zwischensaison beim AMS mit Wiedereinstellungszusage zwischengeparkt werden.“

Und noch ein signifikanter Vergleich: Der Beitrag von Beherbergung und Gastronomie zu den gesamten Erwerbseinkommen aller Tiroler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in Summe überschaubar. Aus Beherbergung und Gastronomie stammen, bei einem Anteil von 14 % aller Tiroler Beschäftigten:

  • 7 % der Bruttoeinkommen
  • 7 % der Sozialversicherungsabgaben
  • 4 % der Tiroler Lohnsteuerleistung

Zum Vergleich: Aus dem Handel, der sicherlich auch keine Hochlohnbranche ist, stammen bei einem ähnlichen Anteil von Beschäftigten: 13 % der Bruttoeinkommen, 13 % der SV-Beiträge und 12 % der Lohnsteuer. Industrie/ Gewerbe und der öffentliche Bereich weisen nochmals höhere Anteile auf.