AK Tirol stellt klar: Betroffene haben bei Dienstverhinderung durch Schneechaos und Muren Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Gesperrte Straßen und Bahnverbindungen, Lawinengefahr und umgestürzte Bäume: All das hat natürlich auch Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Denn für viele Betroffene ist es schwierig bzw. unmöglich, rechtzeitig zum Arbeitsplatz zu kommen. Wer wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheint, muss keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Es liegt ein …

