Ab 1. April 2026 tritt in Österreich zusätzlich der neue Sozialtarif für Strom in Kraft. Dabei handelt es sich um einen bundeseinheitlichen, vergünstigten Energiepreis für Haushalte mit wenig Einkommen. Alle Stromlieferanten, die Haushaltskundinnen und Haushaltskunden beliefern, müssen diesen Tarif gewähren. Achtung bei der ORF-Beitragsbefreiung: Hier wurde bei der Berechnung der Einkommensgrenzen der Abzug der Wohnkosten deutlich erhöht (auf 500 statt 140 Euro!). Dadurch können Haushalte, die bisher knapp über der Einkommensgrenze lagen und deshalb keinen Anspruch auf Befreiung hatten, nun doch die Voraussetzungen erfüllen. „Nachdem die ORF-Beitragsbefreiung auch der Schlüssel zum Sozialtarif ist, sollen alle, die bisher knapp über der Einkommensgrenze liegen, noch einmal prüfen, ob jetzt nicht doch ein Anspruch besteht“, rät AK Präsident Erwin Zangerl.
Haushalte mit wenig Einkommen sollten Anspruch nochmals prüfen
Ab 1. April 2026 tritt in Österreich der neue Sozialtarif für Strom in Kraft. Haushalte mit geringem Einkommen können dadurch von einem gestützten Strompreis profitieren. Der „Sozialtarif“ sieht für begünstigte Haushalte einen Energiepreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr vor. Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben kommen noch hinzu.
Für größere Haushalte gibt es zusätzliche Unterstützung. Ab der vierten Person im Haushalt wird ein Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr zusätzlich berücksichtigt. Anspruch auf den Sozialtarif haben grundsätzlich Haushalte mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag (ausgenommen Studierende).
„Gerade für Haushalte mit niedrigem Einkommen kann der neue Sozialtarif eine spürbare Entlastung bei den Stromkosten bringen“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl.
OBS schreibt derzeit viele Haushalte an
Haushalte, die bereits vom ORF-Beitrag befreit sind, werden derzeit teilweise von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) angeschrieben. In vielen Fällen fehlt noch die Zählpunktnummer des Stromanschlusses, die für die Zuordnung des Sozialtarifs notwendig ist. Betroffene werden daher gebeten, diese Nummer bekanntzugeben. Sie findet sich auf der Stromrechnung oder im Stromvertrag. Erst nach Übermittlung der Zählpunktnummer kann der Sozialtarif beim Stromlieferanten aktiviert werden.
Höhere Wohnkostenpauschale kann neuen Anspruch bringen
Mit einer gesetzlichen Änderung wurde bei der Berechnung der Einkommensgrenzen für die ORF-Beitragsbefreiung der Abzug für Wohnkosten deutlich erhöht. Statt bisher 140 Euro wird nun eine Pauschale von 500 Euro vom Einkommen abgezogen.
Dadurch können Haushalte, die bisher knapp über der Einkommensgrenze lagen und deshalb keinen Anspruch auf Befreiung hatten, nun doch die Voraussetzungen erfüllen. Besonders relevant kann das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sein, bei denen bisher nur der niedrigere Pauschalbetrag berücksichtigt wurde. Bei Mieterinnen und Mietern empfiehlt die AK Tirol grundsätzlich, den Mietzins laut Mietvertrag bei der Antragstellung mitzusenden. Dann können die tatsächlichen Wohnkosten berücksichtigt werden.
„Die ORF-Beitragsbefreiung ist der Schlüssel zum Sozialtarif. Wer bisher knapp über der Einkommensgrenze lag, sollte daher unbedingt nochmals prüfen, ob sich durch die neue Regelung nun ein Anspruch ergibt“, so Zangerl.
Anspruch vorab online prüfen
Ob ein Anspruch auf eine ORF-Beitragsbefreiung besteht, kann vorab mit dem Befreiungsrechner der ORF-Beitrags Service GmbH online überprüft werden. Die AK Tirol empfiehlt Betroffenen, diese Möglichkeit zu nutzen, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.
Informationen zur ORF-Beitragsbefreiung, zum Sozialtarif sowie den Befreiungsrechner finden Betroffene unter:
https://www.obs.at/befreiungsrechner
https://www.bmwet.gv.at/Services/Infos-FAQ/sozialtarif.html
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/energie/Neuer-Sozialtarif-fuer-Strom-Gut-zu-wissen.html

