Steuerfreiheit von Corona-Zulagen und Bonuszahlungen auf 2021 ausdehnen!

Im Rahmen des 3. Covid-Maßnahmenpakets wurde Mitte letzten Jahres die Steuerfreiheit von Corona-Zulagen und Bonuszahlungen im Ausmaß von bis zu 3.000 Euro für das Jahr 2020 beschlossen. „Es wäre sinnvoll und wünschenswert, diese Maßnahme auch 2021 beizubehalten. Außerdem sollte sie weiterhin für alle Branchen gelten“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl. 

Die Steuerfreiheit von Corona-Zulagen und Bonuszahlungen im Ausmaß bis zu 3.000 Euro war eine wichtige Stütze für die krisengebeutelten heimischen Unternehmer und Beschäftigten. Denn damit konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern freiwillige Corona-Prämien aufgrund erschwerter Arbeitsbedingungen steuer- und sozialversicherungsfrei abgelten, um so ihren Dank gegenüber den Beschäftigten auszudrücken. „Gerade in dieser Krise zählt jeder Euro für die Beschäftigten doppelt, deshalb soll diese Maßnahme auch 2021 fortgeführt werden“, so Tirols AK Präsident Zangerl in Richtung des Finanzministers.

Nachdem mittlerweile kaum mehr ein Arbeitsbereich nicht von Corona betroffen ist und die Belastung für die Beschäftigten auch aufgrund der bereits lang andauernden Krisen-Situation immer größer wird, schlägt Zangerl nicht nur die zeitliche Ausdehnung der Steuerfreiheit von Corona-Zulagen und Bonuszahlungen vor, sondern auch die Beibehaltung der Regelung für alle Branchen, nicht nur systemrelevanter.

„Es wäre jedenfalls gerecht und auch ein Ansporn für die Arbeitgeber, wenn diesbezügliche Zuwendungen ohne Abgabenbelastung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen würden. Das wäre auch ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, so würden letztendlich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber davon profitieren“, sagt Zangerl.