Das Wichtigste zum Pflegebedarf

Mehr als 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden daheim betreut. Dabei stellen sich viele Betroffene Fragen zu Unterstützungsleistungen und zur Finanzierung, wie etwa zum Pflegegeld. Dazu durften beim Infovortrag

„Das Wichtigste zum Pflegebedarf“ am 21. Jänner 2020 zwei BeraterInnen der Arbeiterkammer Tirol zahlreiche ZuhörerInnen darüber aufklären und beraten. Bezirkskammerleiterin Dr. Birgit Fasser-Heiß freute es sehr, 35 Interessierte zu begrüßen. Darunter waren auch Kammerrätin Sabine Linzgieseder und Kammerrat Johannes Mutschlechner.

Am Beginn des Vortrages gab Mag. Otto Gschwentner einen Überblick über das Pflegegeld. Er informierte die ZuhörerInnen nicht nur über die Voraussetzungen sowie über die Einstufungskriterien, sondern auch über den Zweck des Pflegegeldes und über das Verfahren vor dem Sozialversicherungsträger. Dabei machte er besonders darauf aufmerksam, dass in Österreich 7 Pflegestufen möglich sind. Die Jugendlichen ab 15 Jahren werden den Erwachsenen gleichgestellt. Darüber hinaus erläuterte er auch noch den Beginn, die Befristung und das Ende des Anspruchs.

Des Weiteren berichtete DGKS Mag. Daniela Russinger über die Details einer 24h-Personenbetreuung. Explizit erklärte sie, dass die 24h-Personenbetreuung keine pflegerischen sowie medizinischen Maßnahmen durchführen darf, sondern ausschließlich Betreuungstätigkeiten ausüben darf. Sie wies auch noch auf die Möglichkeit hin, dass Berufsangehörige des gehobenen Dienstes pflegerische Aufgaben an die 24h-Personenbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen delegieren dürfen. Zudem erwähnte DGKS Mag. Russinger, welches Einkommen für den Heimplatz herangezogen wird und welches Taschengeld den zu Pflegenden verbleibt.

Am Ende des Infovortrages standen die BeraterInnen für alle anfallenden Fragen gerne zur Verfügung. Außerdem konnten die Interessierten wissenswerte Broschüren mit nach Hause nehmen.

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